Freundin wurde von Typen sexuell belästigt, hat sich geweht und wird nun verklagt?

8 Antworten

Ist doch ganz einfach. Was "deine Freundin" getan hast, ist schwere Körperverletzung. Was der Typ getan hat, ist Sexuelle Belästigung. Aber nur, wenn das auch angezeigt wird! Und natürlich müssen die Zeugen auch bereit sein, vor Gericht auszusagen.

Soviel zum Strafverfahren. Im Zivilverfahren geht es dann um Schadensersatzansprüche, also Schmerzensgeld, etc.

Ich würde nicht bis zum Gerichtstermin warten mit der Anzeige wg. sexueller Belästigung, also ab zur Polizei. Dann stehen die Chancen auf Notwehr sehr gut, zumal vor Gericht bei solchen Delikten Frauen einen Bonus haben. 

Es war sexuelle Nötigung von ihm vorher und Körperverletzung von ihr. Wenn dann gibts ne geringe Strafe. Also wenn dann Geldstrafe ausser sie ist vorbestraft

Leider ist es das gute Recht dieses Typen sie auch anzuzeigen. Selbst wenn sie sich nur gewehrt hat. Ob es Notwehr war wird dann der Richter entscheiden.

Ich hoffe natürlich sehr, dass auch sie eine Anzeige gegen den Typen gestellt hat.

Natürlich ist sexuelle Belästigung eine Straftat.

Die FRage ist, gibt es dabei Notwehr, wie bei Körperverletzung?

Im Moment des Geschehens aus reflex umdrehen und dem Täter eine Ohrfeige geben, keine Frage, zwar Körperverletzung, aber sowohl vom Gesetz, wie von Gerechtigkeitssinn gerechtfertigt.

Aber umdrehen und gezielt in den Unterleib treten und dass so hart, das ja anscheinend eine Notarztbehandlung nötig war, wird ein Problem mit dem Gericht geben.

Also erstmal würde ich an ihrer stelle den typ wegen sexueller belästigung anzeigen und bei ihrem verfahren kommt es wohl auf den richter an ob der sagt ja es war notweh oder ob er sagt das es köperverletzung ist.