Freundin mit Hartz 4 zur Untermiete, geht das? (Hamburg)
Hallo Leute, ich habe folgendes Problem. Also, eine Freundin von mir bekommt zur Zeit Hartz 4, da sie noch keine Ausbildung begonnen, und gerade ein Kind bekommen hat. Aktuell wohnt diese Freundin in einem betreuten Wohnen für junge Mütter, ist dort aber sehr unglücklich und möchte unbedingt ausziehen. In Hamburg ist das nun leider mit einer eigenen Wohnung nicht gerade einfach.. Nun hatte ich die Idee, dass sie ja bei uns einziehen könnte. Ich ziehe demnächst mit meinem Freund und unserer Tochter in ein Haus mit 5 Zimmern, wobei wir mindestens eins davon frei hätten. Sobald das Baby meiner Freundin ein eigenes Zimmer braucht wäre es auch möglich das Arbeits und Gästezimmer zum zweiten Kinderzimmer umzubauen...oder es teilt sich das Zimmer mit unserer Tochter. Wohnzimmer und Küche (und Garten) würden wir gemeinsam nutzen, Badezimmer könnte sie sogar ein eigenes bekommen. Nun ist das Problem, dass es sich bei "unserem" Haus um das Haus meines Schwiegervaters handelt. Ofiziell werden wir da einfach "umsonst" wohnen (bzw. zahlen nur die Nebenkosten). Inofiziell bekommt mein Schwiegervater aber schon Geld von uns...das nennt er dann eben nur nicht "Miete". Einen Mietvertrag oder sowas gibt es nicht. Würde nun meine Freundin einziehen, bräuchten wir aber defenitiv Miete von ihr, zum einen, wegen den erhöhten Nebenkosten duch einen Erwachsenen+ein Kind mehr, zum anderen würde es sich halt auch nur dann ein bisschen für uns lohnen..so reich sind wir nämlich leider auch nicht, dass wir alle Leute umsonst bei uns wohnen lassen können/wollen. Gesamtmiete (inkl. alles Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung) beträgt das ganz nur für uns etwa 1000 Euro, mit meiner Freundin+Kind dann vielleicht 1200. Also, es wäre dann schon schon, wenn wir von ihr so 400 Euro bekommen könnten. Es wäre natürlich auch kein Problem, einen Untermietvertrag für sie auszustellen. Aber wir haben eben selbst keinen "Hauptmietvertrag". Und könnten wir die Kosten von meinetwegen 400 Euro zur Untermiete überhaupt rechtfertigen, wenn wir ofiziell gar keine Miete für das Haus zahlen?? Was muss da alles eingereicht werden, damit meine Freundin bei uns wohnen könnte, und das eben auch per Harz4 gezahlt bekommt?? Und was wäre das maximale, das wir am Miete von ihr verlangen könnten, damit das noch gezahlt wird? Wäre soetwas überhaupt irgendwie möglich??
Ganz vielen Dank schonmal für eure Antworten!!
LG, Sabrina
4 Antworten
Für zwei Personen zahlt das Jobcenter in HH netto kalt maximal 392,40 Euro. http://tinyurl.com/caksz4z
Und dann halt noch angemessene "umlagefähigen Betriebskosten" plus angemessene Heizkosten. Die müssten dann regelmäßig nachgewiesen werden. Wenn der Hauptmieter (auch wenn der selbst keine Miete bezahlt) jetzt mal vorab monatlich ein Zwölftel seiner geschätzten Kosten verlangt, dann geht das meist in Ordnung.
Denn nach einem Jahr muss der Hauptmieter dann sowieso eine Abrechnung erstellen (und der Untermieter beim Jobcenter einreichen). Hier könnte die so aussehen: X.000,- umlagefähige Betriebskosten gesamt, Y.000,- Heizkosten gesamt, davon entfallen auf den Untermieter zwei Fünftel (da zwei von fünf Personen). Oder halt soviel, wie es dem Anteil an Zimmern oder an deren m² entspricht.
Oder man macht einen pauschalen Untermietvertrag, also z. B. in HH für zwei Zimmer und zwei Personen 450,- oder 500,-. Inklusive kalte Nebenkosten und Heizung.
Das sollte angemessen sein in HH. Sicher ist die Untermieterin, wenn sie mit dem Untermiet-Vertrag vor Abschluss zum Jobcenter tapert und eine Zusicherung der vollen Kosten beantragt. Kriegt sie die nicht, dann kriegt halt ein bisschen weniger. Oder doch die vollen Kosten, aber keine Zusicherung, weil der Umzug nicht nötig war. (Siehe mein Kommentar unten zu § 22 SGB II Absatz 4.)
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Theoretisch benötigt man eine Untervermiet-Genehmigung des Vermieters. Die kann man sich notfalls aber sogar per Gericht besorgen, unter Umständen. Manche Jobcenter wollen eine solche Genehmigung sehen - weshalb auch immer. Ob das rechtens ist?
PPS. Das Jobcenter kann auch drohen, beim Finanzamt nachzufragen, wieviel dort angegeben wurde als Einkünfte aus (Unter-)Vermietung. Um eben Schein-Verträge zu unterbinden (á la "Ich schreibe dir rein in den Vertrag, was du willst! Was das Amt so zahlt. Du musst mir nur ... zahlen!").
Falls die Einnahmen aus Untervermietung aber geringer sind als die Kosten des Hauses, der Wohnung, ist kaum ein zu versteuerndes Einkommen zu erkennen. Aber da kann man ja mal beim Finanzamt anrufen, ab wann die sowas überhaupt interessiert (also wenn man selbst dann quasi fast gratis wohnt oder so ...; Stichwort: Billiger Wohnen als geldwerter Vorteil, deshalb zu versteuerndes Einkommen - oder so ...).
Hallo Sabrina,
zunächst einmal muss Deine Freundin sich die offizielle Erlaubnis holen, bei Euch einzuziehen. Die Wohnung muss vorher genehmigt werden. Dann ist aber auch ein Mietverhältnis erforderlich. Das kann direkt mit Deinem Schwiegervater abgeschlossen werden oder in Form eine Untermietvertrages durch Euch. Ersteres wäre der einfache Weg. Denn Dein Schwiegervater kann sein Haus auch nur zum Teil vermieten oder es an zwei Parteien vermieten. Aber auch wenn ihr einen Untermietervertrag macht, spricht nichts dagegen. Wichtig ist, welcher Kostenanteil (Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung) genau für Deine Freundin und ihr Kind nachweislich zu zahlen ist. Abrechnung inclusive. Die Miethöhe sollte sich nach dem Mietspiegel richten und die Höchstgrenzen für Leistungsempfänger berücksichtigen/beachten.
Schöne Grüße
Lilli
Ja eben! Und da der Otto-Normalverbraucher nicht unbedingt die ortsüblichen Mieten und die zu bewilligenden Höchstgrenzen kennt, macht es durchaus Sinn, sich in jeden Fall sich die offizielle Genehmigung zu holen. Damit ist man auf der sicheren Seite!
Wird schwierig, das Jobcenter will in jedem Fall einen Mietvertrag sehen.
Und wenn wir sagen, wir haben keinen Mietvertrag, sondern wohnen dort "umsonst", weil mein Schwiegervater uns da eben wohnen lässt?? Also, ich meine, ich habe mal irgendwo gelesen, dass man auch Hartz 4 Miete beantragen kann, wenn der Hartz 4 Empfänger bei Verwandten im eigenen Haus wohnt. Also, würden wir jetzt sagen, das wäre quasi unser "eigenes" Haus, bzw. wir haben eben einfach wohnrecht da, und wohnen nicht in dem Sinne dort zur Miete, ginge das dann? Aber wie rechtfertigt sich dann der Betrag, den wir von meiner Freundin als Mieten haben wollten?? Ich meine, dann würden wir ja ofiziell nur vielleicht 400 Euro Nebenkosten im Monat zahlen, da könnten wir ja für die 200 Mehr Nebenkosten, die wir durch sie hätten, nicht mal eben 400 Euro verlangen, oder?? Oder könnten wir den Mietbetrag, den wir wollen einfach so festlegen? Ich meine irgendein Vermieter, legt ja auch einfach fest, dass er soundsoviel haben will, wenn jemand in seiner Wohnung wohnt, der muss das ja auch nicht groß begründen. Ginge das bei Untermiete auch??? Oder wäre das eh nicht möglich, zu sagen, dass wir in dem Haus umsonst "wohnrecht" haben. Nicht dass am Ende wer bei meinem Schwiegrvater vor der Tür steht und irgendwie 50.000 Euro Schenkungssteuer will oder sowas^^. Wir würden ja quasi nicht sagen, dass uns das Haus gehört, sondern eben nur, dass wir dort einfach wohnen dürfen...Müsste mein Schwiegervater (selbst wenn wir jetzt echt nichts an ihn zahlen würden) in diesem Fall dann trotzdem einen Mietvertrag aufsetzen, in dem 0,00 Euro als Mietkosten steht, oder ginge sowas auch ofiziell ohne Mietvertrag?? Und was wäre, wenn mein Schwiegervater nun einen Mietvertrag mit 0,00 Euro aufstezen würde, und wir den dann beim Jobcenter vorlegen?? Dann hätten wir eben wieder das Problem, wie sich unsere gewollte Miete rechtfertigt :-/...
LG, Sabrina
Entweder müsste dein Schwiegervater ihr einen Mietvertrag aufstellen zur Vorlage beim Jobcenter oder ihr schreibt ihr einen Untermietvertrag. Beides geht.
Wie viel was kosten darf und wo Höchstgrenze ist, weiß ich nicht, ist in jedem Bundesland anders, ich wohne nicht in Hamburg. Müsstest du einfach mal googeln, die Zahlen stehen auf jeden Fall im Netz.
Freundin mit Hartz 4 zur Untermiete, geht das? (Hamburg)
Das geht schon unter bestimmten Vorrausetzungen!
Ein separates Zimmer
Angemessene Miete
Einen gültigen Mietvertrag
Und könnten wir die Kosten von meinetwegen 400 Euro zur Untermiete überhaupt rechtfertigen, wenn wir ofiziell gar keine Miete für das Haus zahlen??
Die Frage ist eher ob die Arge das angemessen finden würde für einen Raum und der Nutzung der Küche,Bad und WC.
so reich sind wir nämlich leider auch nicht, dass wir alle Leute umsonst bei uns wohnen lassen können/wollen.
Das Problem ist noch ein ganz anderes!
Wenn Ihr Mieteinhahmen habt, müsst Ihr diese auch versteuern:
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung!
Na genial..und wieviel Steuern zahlt man da?? Genau aus dem Grund zahlen wir ja auch ofiziell keine Miete an meinen Schwiegervater ;-).
Ich meine, meinetwegen kann meine Freundin ja auch zwei Zimmer mieten (ofiziell)..ich meine, ihr würde eines zwar reichen meint sie (zumindest solange das Baby noch klein ist) und das Wohnzimmer kann sie ja auch normal nutzen, und hätte so "quasi" zwei Zimmer, aber natürlich könnten wir in einen Untermietvertrag auch schreiben, dass wir ihr zwei Zimmer untervermieten. Da hätte ich eher die befürchtung, dass das dann zusammen mit dem Nutzungsrecht fürs Wohnzimmer eher schon zu viel ist, da sie doch mit 2 Personen eigentlich nur 2 Zimmer haben darf, oder hab ich das falsch im Kopf??
und mit einem gültigen Mietvertrag: meinst du da einen gültigen Mietvertrag, den wir haben (also von meinem Schwiegervater), oder einen gültigen Mietvertrag, den sie bekommt (also einen Untermietvertrag)?? oder beides??
Na genial..und wieviel Steuern zahlt man da??
Wieviel Steuern man zahlen muss,weiß ich nicht,aber bestimmt bei 400 € im Minat nicht so viel.
Das kann man bestimmt beim Finanzamt erfragen.
Inofiziell bekommt mein Schwiegervater aber schon Geld von uns...das nennt er dann eben nur nicht "Miete"
Also Steuerbetrug. :-)
Ich meine, meinetwegen kann meine Freundin ja auch zwei Zimmer mieten (ofiziell)
sie kann auch mehrere Zimmer haben, entscheidend sind die m².
1 person= 45 m². 2 Personen= 60 m²
oder einen gültigen Mietvertrag, den sie bekommt (also einen Untermietvertrag)?? oder beides??
Untermietvertrag von Dir oder Mietvertrag vom Schwiegervater, was wohl besser wäre, weil er der Eigentümer ist, da man bei Privatpersonen Mauscheleien vermutet;was Ihr ja wohl macht bzw. machen wollt. :-)
Nein, beides ist nicht nötig. Nur in zwei Fällen ist das nötig:
1.) Wenn die neue Wohnung unangemessen teuer ist.
2.) Wenn die neue Wohnung teurer ist als die alte und man keinen triftigen Umzugsgrund hat. Dann gibt es (zumindest am alten Ort, hier HH) nur die bisherige Miethöhe: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." Absatz 1 Satz 2 § 22 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Zu "1.) Wenn die neue Wohnung unangemessen teuer ist." lese man Absatz 4 ebenda: "(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll ..." eine Zusicherung eingeholt werden über die volle Übernahme der neuen Kosten.
Denn erst dann ist man sicher ("Zusicherung"!), dass nicht nur ein Teil der Kosten übernommen wird. (Also der angemessen Teil. Oder der Teil, der der bisherigen Miete entsprach.)
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Da ein betreutes Wohnen sicher recht teuer ist, wird sich die Mama sicher verbessern, wenn sie umzieht.