Meine Freundin weiß nicht wo sie sich um Annerkennung bemühen kann. Sie hat Deutsche Beglaubigte Übersetzung mit Stempel. Jetzt will sie diese von einer Behörde annerkennen lassen. Ist da ein Regierungspräsidium zuständig? Wir haben vom Arbeitsamt keine Info kriegen können. Das sie hier als Buchhalterin arbeiten will braucht sie eine Dt. Annerkennung. Danke für Eure Mithilfe!

Die Anerkennung ausländischer Zeugnisse (Abitur/Studium) bekommt sie durch eine der Zeugnisanerkennungsstellen der 16 Bundesländer. Wo die sind, kann sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB)erfragen.
Ich glaube allerdings nicht, dass sie hier - ohne weitere Aisbildung (vielleicht nur ein ZUsatzkurs) - als Buchhalterin arbeiten kann, da sie ja das deutsche Steuerrecht nicht so genau kennen wird. Da muss sie bestimt noch einmal zur Prüfung.

Was auch immer sie aus Rumänien mitbringt, auf dem Arbeitsmarkt wird es als nicht so richtig angesehen! Die meisten fangen hier von vorne an!
Das ist mir schon klar, wenn ich es auch als falsch erachte. Warum sollte ein Abschluß aus Rumänien, oder einer aus Großbritannien weniger wert sein wenn wir doch alle Europäer sind? Wir Menschen sind doch viel mobiler als es unsere Industriebosse und Politiker denken - die leben doch noch irgendwo im letzten Jahrhundert! Als EU Bürger haben wir doch das recht unsere Fachkraft in verschiedenen EU Staaten einzubringen! Das Problem sind meines erachtens die Chefs die nicht genug Bildung selber haben! Meine Freundin spricht Dt., Span.,Ital., Rum., etwas Engl. und die soll schlechtere Internat. Buchhaltungsarbeit abliefern als einer der nur Dt. kann und nur einen Uniabschluß hat? Ist doch echt traurig! Trotzdem danke für die realistischen Antwort
neurodoc am 29. März 2008 09:44 Ich weiß, denke wie Du.

Da ist zunächst einmal eine Sparte der Schulbehörde zuständig.
Danke, aber was ist eine Schulbehörde? Ist das dass Kultusministerium, oder eine Regierungsbehörde? Und muß sie da vor dem Gang zur IHK hin?
raubkatze am 28. März 2008 19:56 Du findest das Stichwort "Schulbehörde" im Telefonbuch einer Stadt unter Öffentliche Dienste oder Behörden. Du wendest Dich direkt dahin, sollten noch weitere Behörden oder Nachweise nötig sein, sagt man Dir das dort.
bekommt, natürlich
Ja aber ob das einfach so anerkannt wird. Habe eine Bekannte, sie war Lehrerin in Russland. Wir hier nicht anerkannt. Sie muss noch mal ein Jahr hier Schule machen.
Bei Buchhaltern ist das aber ganz einfach über die IHK möglich.
Danke für den Tipp, habe schon bei unserer örtlichen IHK das passende Formular gefunden und an meine Freundin weitergemailt. Jetzt hat sie eine Antwort die ihr sicherlich weiterhilft.