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Freundin(16) Übernachtung bei mir?kann ich mich Strafbar machen?Danke für antworten.!

gefragt von halpmeman am 15.10.2009 um 0:12 Uhr

Hallo erstmal alles zusammen meine frage : Meine freundin (16jahre) < macht eine ausbildung und lebt ca. 100 km Endfährnd von ihren eltern[allein] sie will für 2 tage bei mir (20 jahre) übernachten ?Meine frage Mach ich mich auf irgend eineweiße strafbar ? wenn sie NUR! bei mir übernachtet! mit Ihren! eigen willen? oder muss ich `? als 20 järiger eine bestätigung verlangen von ihren eltern ? wenn ich /sie < sich auf irgend einer weiße strafbar machen dann bitte die strafe und am besten begründung.

Ich danke für richtige Antworten im voraus

Ps: Bitte um richtige antworten es ist wichtig .danke nochmals.


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TomMabuse
beantwortet von TomMabuse am 15. Oktober 2009 00:16
3x
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personen, die älter als 21 sind, können partner bis zu einem mindestalter von 16 jahren haben, wobei die meisten staatsanwälte mit dem geburtstag sehr genau sind. dabei ist es letztlich egal, ob die beiden in einer wohnung, einem zimmer oder in einem bett übernachten.

ab 16 gilt die regelung des "schutzalters" für hetero-beziehungen nichtmehr.

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 15. Oktober 2009 01:01

"die älter als 21 sind" - super! Hast einem 20 Jährigen ganz klasse geholfen, Hut ab!!


Tomatenwurst
beantwortet von Tomatenwurst am 15. Oktober 2009 00:14
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Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Ganz einfach.


mystress75
beantwortet von mystress75 am 15. Oktober 2009 00:25
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Selbst wenn ihr Sex haben würdet wäre es erlaubt: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

aber übernachten ist kein Problem!

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 15. Oktober 2009 01:02

die wollen doch gar keinen Sex haben - wie kommste da rauf?


anonym
beantwortet von nicki165 am 15. Oktober 2009 00:13
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Wenn sie nur bei dir übernachtet nicht


anonym
beantwortet von Niysa93 am 15. Oktober 2009 00:13
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Nee, du machst dich nicht strafbar,sofern sie nur bei dir übernachtet.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 15. Oktober 2009 00:14
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Will sie nur bei Dir übernachten oder mehr? Wenn sie nur bei Dir auf dem Sofa schläft, kann keiner was sagen


recht55
beantwortet von recht55 am 15. Oktober 2009 00:14
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Wenn ihr nichts macht weniger , aber ihre Eltern wiessen es das sie bei dir ist oder

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 15. Oktober 2009 01:03

"Wenn ihr nichts macht weniger" ??? Was ist denn nichtsmacht weniger?? mehr macht mehr? ...... abgesehen davon, die Eltern wiesen doch nix


anonym
beantwortet von frage34 am 15. Oktober 2009 00:15
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wen sie nur bei dir schläft nichts aber wen daraus mehr wird wanderst du ins gefängnis!


anonym
beantwortet von moenchen06 am 15. Oktober 2009 00:16
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rein theoretisch ist es Verführung Minderjähriger, wenn ihr intim werdet....aber wie es so ist, seid ihr euch einig, kein Problem... hole dir ev. die Erlaubnis der Eltern, vielleicht wollen sie gerne wissen, wo ihe Tochter ist....

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 15. Oktober 2009 00:56

(wenn du DH schreibst, dann mußt du Däumken hoch auch anklicken, sonst ist nämlich nix mit DH) .....


ottoka
beantwortet von ottoka am 15. Oktober 2009 00:16
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Du hast doch hoffentlich keine Hintergedanken

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 15. Oktober 2009 01:04

Quatsch, er ist doch Priester gagger


anonym
beantwortet von halpmeman am 15. Oktober 2009 00:18
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Also ihre ELTERN wissen nicht bescheid . aber sie ist mit allem einverstanden ! aber wir werden sowieso kein SEX! haben es geht nur darum ob sie sich oder ich mich strafbar machen ? wenn sie bei mir 2 tage übernachtet . wenn sie nicht willig wär würde sie nicht 30 KM zu mir fahren ..

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 15. Oktober 2009 01:05

willig wozu?

Kommentar von LeaderG am 15. Oktober 2009 10:49

Na da zu übernachten. Bei oder mit ihm ist egal, strafbar ist es nie.


mystress75
beantwortet von mystress75 am 15. Oktober 2009 00:25
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Selbst wenn ihr Sex haben würdet wäre es erlaubt: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

aber übernachten ist kein Problem!

Kommentar von Bd45ecf51bc4295f2d8e2e2086311bb6smallmystress75 am 15. Oktober 2009 00:26

diese doofe Maus...klickt immer 2x


anonym
beantwortet von halpmeman am 15. Oktober 2009 00:37
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ich danke euch allen vor allem TomMabuse mystress75 < ich glaube euch zwei eure antworten kommen mir Sehr Rechtlich richtig vor :) Danke schön also

Darf ich meine freundin am wochende sehen und sogar mit ihr sex haben So lange sie es auch will =) und ihre Eltern können uns mal xD

Danke euch alle :) fals es noch was wichtiges gibt schreib hier oder Pm/email me Thanks all.

Kommentar von jumba am 15. Oktober 2009 18:38

nö die eltern können ihr den umgang mit dir verbieten, wenn ihnen deine nase nicht passt. sie haben das sorgerecht.


tommi36
beantwortet von tommi36 am 15. Oktober 2009 01:00
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In absolut jedem Fall mußt Du unbedingt in deutsch etwas lernen, soviele Rechtschreibfehler und 20 ????? Was Du da evt. anlegst, daß kann doch niemals nich überleben!


anonym
beantwortet von halpmeman am 15. Oktober 2009 01:09
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Meinst du ich kuck auf rechtschreib fehler ab 00:00++++? lol Jeder mensch der nur etwas lesen und schreiben kann versteht mich auch so antworte meine fragen denn die frage ist nicht = ist es schlimm wie viel rechtschreib fehler mache? danke

werde selber erwachsen bevor du anderen etwas sagst

^^ hier 1 cent kauf dir ein neues leben wo du mal lesen kannst was meine frage ist danke =)

Kommentar von 8d755ac3d5bb9127d76fdc5e04308e45smallGALLARIAOY am 15. Oktober 2009 01:11

Solange sie nur übernachtet, machst du dich nicht strafbar. GALLARIAOY

Kommentar von halpmeman am 15. Oktober 2009 01:16

und wie ist dass mit dem sex? stimmt zumbeispiel dieses aussage ? Von : http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

danke für antworten.

Kommentar von LeaderG am 15. Oktober 2009 10:52

Kommentar von LeaderG am 15. Oktober 2009 10:52

Ja, die Tabelle ist richtig. Ab 16 darf sie machen was sie will.

Kommentar von jumba am 15. Oktober 2009 18:39

lol ab 18 darf sie machen was sie will.

Kommentar von TillWollheim am 17. Oktober 2009 13:22

Trottel - müssen alle hier gleich dicke aufs Brot gestrichen bekommen, daß du aus der bildungsfernen Schicht kommst?? So bekommst Du sicherlich kein Girly ins Bett!


gerhass
beantwortet von gerhass am 15. Oktober 2009 08:35
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Deine vielen Fehler bei der Rechtschreibung sind strafbar ! Vielleicht solltet Ihr gemeinsam den Duden lesen statt andere Sachen zu machen...


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