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Freundin (16) dürfen wir zusammen ins kino ohne ihre eltern erlaubnis ?

gefragt von halpmeman am 16.10.2009 um 1:47 Uhr

Kann ich mich strafbar machen wenn ich nur mit meine Freundin schwimmen/kino oder sonst was in der freizeit mache ? sie ist 16 und = wenn ihre eltern nicht dafür sind dass sie am wochende rauß gehen darf = sie wohnt aber nicht bei ihren eltern sie wohnt allein = und macht ihre ausbildung in einer anderen stad ?

dürfte sie auch bei mir übernachten? ohne erlaubnis ihrer eltern? Und wie wärs mit sex ? düfrte sie es das ganze ohne erlaubnis = weil 1 elternteil von ihr spinnt ...

Und egal was = schreibt mir bitte den grund und am besten = dass auf wo ich micht strafbar machen und was mir passieren kann?

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freizeit x 40.386 recht x 35.363 liebe x 13.601 hilfe x 6.588 strafrecht x 283

sLice93
beantwortet von sLice93 am 16. Oktober 2009 01:49
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Oh man ob du dich strafbar machst wenn du mit ihr ins Kino gehst ? Danach würde ich garnicht fragen, das is doch selbstverständlich wenn man zusammen ist und da würde ich auf die Meinung der Eltern verzichten ^^

Kommentar von drkuschel am 16. Oktober 2009 20:30

Naja. Ich würde Sachen unterlassen, die strafbar sind.

In diesem Fall ist es aber Eindeutig. Wenn sie 16 ist dürft Ihr alles zusammen machen was Euch Spass bereitet. Also Schwimmen, Kino und auch Sex.

Rein rechtlich können sie Euch da nichts. Also viel Spass.


anonym
beantwortet von halpmeman am 16. Oktober 2009 01:50
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Aso und ich bin 20 JAHRE ALT :P nicht 21 ? also mach ich mich Strafbar ?

Kommentar von 902544a7724d600a6c76beae98de4cb9smallSommerschnee am 16. Oktober 2009 01:52

Mit 16 darf sie S.ex haben

Kommentar von LeaderG am 16. Oktober 2009 10:15

Vorher auch.


anonym
beantwortet von Borat86 am 16. Oktober 2009 01:49
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Nö ab 16 darfst du alles mit ihr machen solange sie zustimmt, anders wäre es natürlich auch sehr sehr schlecht


coloredhorse
beantwortet von coloredhorse am 17. Oktober 2009 01:20
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wie lange bist du dir sicher das sie sagt es wäre mit ihrem Willen geschehen? Wenns hart auf hart kommt sagen nach nem Krach die damen meist sie wollten gar nicht! Und dann? Willste nicht Fussball spielen oder Hockey oder was anderes sportliches? Auch für dich ist das nix fürs ganze Leben und später wirst du sagen : was hab ich nur gemacht, was hab ich alles verpasst.


anonym
beantwortet von Borat86 am 16. Oktober 2009 01:59
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Ganz ehrlich man steht immer mit einem fuss im gefängnis da dich ein one night stand zum beispiel auch jederzeit wegen vergewaltigung anzeigen" könnte". und ja du darfst sie so oft F..... wie du möchtest und sie zuläst

Kommentar von LeaderG am 16. Oktober 2009 10:17

Ja und? Was soll die Anzeige bringen? Nicht die ist entscheident, sondern das verfahren danach.


anonym
beantwortet von Borat86 am 16. Oktober 2009 01:56
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http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html sorry falscher link zuvor


anonym
beantwortet von Borat86 am 16. Oktober 2009 01:55
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murmel90
beantwortet von murmel90 am 16. Oktober 2009 01:52
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du machst dich strafbar wehrst du unter 18 wehre das kein problem aber da du über 18 bist darfst du das nicht!!!dir kann passieren das du in bau gehst wegen Vorfürung eines minderjährigen!!!! und bei dir schlafen darf sie auch nicht ohne Erlaubnis!!!!!!! weil sie noch keine 18 is!!!!!!

Kommentar von Borat86 am 16. Oktober 2009 01:53

Meiner meinung nach nicht

Kommentar von 18b7a57c4583fb033b58cec0caa5d4bdsmallmurmel90 am 16. Oktober 2009 01:55

ich meinte den ersten satz mit sex nicht mit kino

Kommentar von halpmeman am 16. Oktober 2009 01:56

also ist das deutsche gesetz so schlimm? ich mein = ein mädchen das 16 jahre alt ist ruft auch nicht ihre Mutti an und frägt dann nach mutti ich will ein MANN!<<TEUFEL ( der Über 18 ist!) fragen wie spät es ist ob ich mein ZUG verpasst habe = also ganz erlich ^^ übertreiben wir s mal nicht und wenn =bitte um Paragrafen klare gesetze die ich in Wekepedia oder sonst i wo lesen kann Danke schön. auserdem kommt sie mit ihren WILLen es wird hier zu nix GEZWUNGEN!


curafe
beantwortet von curafe am 16. Oktober 2009 01:50
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klar kannst mit ihr ins kino ect. gehen, sex wäre auch nicht starfbar

Kommentar von halpmeman am 16. Oktober 2009 01:50

Stgb bitte also das genaue gesetz was mir = sagt ich 20 darf sex mit einer 16 järigen haben? danke.

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 16. Oktober 2009 01:58

von 20 stand da nix und wenn, solange sie zustimmt und zu nichts gezwungen wird ist es euer problem, wer soll da die laterne halten


moccajoghurt
beantwortet von moccajoghurt am 16. Oktober 2009 01:49
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Das kommt darauf an wie alt du bist. Wenn du nicht über 18 bist, ist das kein Problem.


Crysis
beantwortet von Crysis am 16. Oktober 2009 01:48
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Finger weg von meiner Tochter mein Freund sons gibts welche mit dem Baseballschläger !!!


anonym
beantwortet von pHiIL am 16. Oktober 2009 01:48
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nein man


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