gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


"freunde"-Diebstahl

gefragt von remixXx am 07.07.2009 um 14:44 Uhr

Ich habe mal einem "Freund" meine Playstation 3 im Wert von über 400€ geliehen, dieser behauptet jetzt (Nach mehrern Monaten) ich habe sie Ihm geschenkt, dann habe ich gesagat gibb mir 200€ und behalte sie und er meinte nur "Nö bekomst nix." Und wenn ich das Geld nicht dringend brauchen würde (Ne offene Rechnung zahlen) wäre es mir ja auch egal. Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll, ich habe mal gehört das es ein Gesetzt gibt das eine Schenkung notariel unterzeichnen lassen muss oder so ähnlich. Kann mir bitte jemand sagen ob ich das Geld oder die Playstation zurückbekommen kann?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33664)
Geld (21693)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von steffi12345 am 7. Juli 2009 14:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mach ne anzeige bei der polizei,viel glück


anonym
beantwortet von beastly78 am 7. Juli 2009 14:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die wird er wohl nicht mehr rausrücken und rechtlich gesehen kannst Du nicht beweisen, dass Du sie ihm nicht geschenkt hast.

Kommentar von remixXx am 7. Juli 2009 14:54

Ich habe mich bisschen umgehört, und bei einer Schenkung die einen hohen Wert betrifft, muss es vom Notar unterschrieben sein, soetwas wie ein "Schenckvertrag".

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 7. Juli 2009 15:21

Ja, aber nicht bei 400€. Da geht es um wesentlich höhere Bar- oder Sachwerte. Hast Du leider Pech gehabt wenn es weiter keiner weiß, dass du sie nur ausgeliehen hast.
Kennst sicher das Sprichwort "Freunde in der Not usw. usf. Schüre Deine Rachegedanken und zahl es ihm bei Gelegenheit heim, mehr ist nicht drin.

Kommentar von 7ecbfc6c12b3fe74f3acc8f5c5420d40smallsouroundsound am 7. Juli 2009 15:27

genau sag ihm das er sie behaltn kann und lass ihn bei dir übernachten, sag ihm er soll ps3 zum zokken mitbringen....und dann nachts versteck sie und sag ihm danke das du mir eine ps3 geschenkt hast xD

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 9. Juli 2009 16:40

Dummes Zeug.


anonym
beantwortet von constanze75 am 8. Juli 2009 10:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo remixXx, nur das Schenkungsversprechen bedarf der notariellen Beurkundung. Der Formmangel wird jedoch durch Übergabe geheilt. Allerdings muss derjenige, der sich auf die Schenkung beruft beweisen, dass es sich um eine Schenkung handelt. D.h. sofern du noch einen Beleg für den Kauf der PS (Kassenzettel) hast, müsste dein "Freund" beweisen, dass es sich um eine Schenkung handelte. Gruß C.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 9. Juli 2009 16:37

Genau so ist es. Wie soll man auch beweisen, etwas NICHT verschenkt zu haben.


anonym
beantwortet von Kathinator am 7. Juli 2009 16:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hat ves vielleicht jemand mirgekriegt?ein freund oder so?dann hättest du einen zeugen und könntest ihn anzeigen.droh im mit der polizei.wenn dass nichts hilft sprich mit seine eltern.wenn es immer noch nichts hilft dann beichte es dienen eltern.die wissen dann bestimmt was zu tun ist.un dann wenn es immer noch nichr geklappt hat gehe zur polizei.Aber nicht sofort.so machst du dich nur sehr unbeliebt.


Viadrus
beantwortet von Viadrus am 9. Juli 2009 16:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Diebstahl ist seine Tat nicht, aber wohl eine Unterschlagung. Ein Gang zur Polizei kann also durchaus Sinn machen.

Fordere ihn am besten schriftlich auf, Dir bis zum xx.yy.2009 Deine Playstation wiederzugeben. Ansonsten würdest Du einen Anwalt einschalten.

Das mit dem Notar und so kannst Du getrost vergessen. Der hat mit dem fall nichts zu tun (ist nur wichtig bei SchenkungsVERSPRECHEN, also Schenkungen, die noch nicht ausgeführt sind).

Wenn der Typ sagt, das Ding sei geschenkt, muss er es beweisen. Du musst nicht beweisen, dass es keine Schenkung war.



anonym
beantwortet von Rennziege am 12. Juli 2009 21:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

falls du noch die rechnung vom den teil hast, ist es schon ein Beweis, dass du mal der Besitzer warst. wenn er kein gewissen hat und eltern, die ihn verhätscheln, hast du schlechte karten.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.