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Freund meines Sohnes weint jeden Tag wegen Streit mit seinem Vater

gefragt von Glucke70 am 12.03.2009 um 10:27 Uhr

Hallo! So ganz weiß ich nicht wie ich anfangen soll. Der Freund meines Sohnes (10) hat sich vertrauensvoll an mich gewandt und ich kann ihm nicht helfen. Er sagt, dass er und sein Bruder jeden Tag weinen, weil sein Vater seinen Frust an ihm, seinem Bruder und seiner Mutter auslässt. Wegen"jeder Kleinigkeit" rastet er aus. Der Freund ist fast jeden Tag bei uns und sieht , das es auch anders geht. Wie kann ich ihn unterstützen oder helfen? LG Glucke

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streit x 787 Vater x 537

sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 12. März 2009 10:33
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Hi Glucke, das ist eine der schwierigen Situationen, vor denen man selbst nie stehen möchte.

Als Außenstehender würde ich sagen: Frag den Jungen nochmal nach Details, dann geh zum Jugendamt und schildere die Situation. Dieses wird das ganze überprüfen und mit der Familie gemeinsam eine Lösung suchen. Und deine Anonymität wird auf Wunsch auch gewahrt.

Ob ein Gespräch mit der Mutter sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Die ist doch selbst Opfer und wehrt sich nicht. Da ist keine Hilfe zu erwarten. Sie wird selbst welche brauchen. Das ist oft so.

An dieser Stelle sind jegliche Gewissensbisse und Selbstzweifel (von wegen Einmischung in fremde Angelegenheiten) völlig fehl am Platz. Den Kiddis muss geholfen werden. Und zwar so schnell wie möglich. Lieber einmal zu viel Alarm geschlagen, als einmal zu wenig.

Und - keine Angst, es landen zwar immer wieder negative Schlagzeilen in der Presse, in denen Ämter versagt haben, aber in der absoluten Mehrheit der Fälle machen sie ihre Arbeit so, wie es sein soll.

Ich drücke dir und vor allem den Zwergen die Daumen.

Kommentar von Wurzel50 am 12. März 2009 12:23

sehr gute antwort

Kommentar von anjanni am 12. März 2009 13:21

Du hast vollkommen recht.


anonym
beantwortet von anjanni am 12. März 2009 10:29
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Wenn ein Gespräch mit der Mutter des Kindes nichts hilft, wende Dich unbedingt ans Jugendamt.


anonym
beantwortet von Silvretta am 12. März 2009 10:28
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Indem du ein gespräch mit der Mutter deines Freundes suchst! Das sollte aber nicht deine Aufgabe sein, das Problem vollends zu lösen, du kannst aber dem Jungen eine schöne Zeit bei euch bereiten!


mangoaxel
beantwortet von mangoaxel am 12. März 2009 10:45
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Du bist sogar verpflichtet nach §8a des Kinder-und Jugendhilfe Gesetzes es zur Anzeige zu bringen, wenn der Vater gewalttätig sich an dem Jungen auslässt.


mangoaxel
beantwortet von mangoaxel am 12. März 2009 10:44
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Wenn der Vater sich in Gewalt auslässt bist du sogar verpflichtet etwas zu tun. Das sagt das Kinder und Jugenhilfegesetz in § 8a.


schildi
beantwortet von schildi am 12. März 2009 10:33
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ich würde auch erst mal mit der Mutter sprechen.Vielleicht könnt ihr gemeinsam überlegen was man machen kann Wenn alles nichts bringt musst du vielleicht mal beim Jugendamt nachfragen


Monchiane
beantwortet von Monchiane am 12. März 2009 10:31
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Frag ihn doch mal ob Du Dich mit der Mutter zusammen setzen sollst. Dann erfährt die Mutter schon mal, was in ihren Söhnen vor sich geht. Daraufhin einfach zusammen beraten, was am besten ist. vielleicht kann die Mutter noch mal mit dem Vater sprechen. Man weiß ja nie, wie schlimmes wirklich ist. Aber ich würde erst mal den Weg gehen. Einfach der Mutter eröffnen, dass ihr Sohn sich an Dich gewendet hat und dass es ihm schlecht geht, so, wie es ist. Dann weitere Schritte überlegen.


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 12. März 2009 10:28
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Was heisst, lässt seinen Frust aus? Wenn er schlägt, musst du handeln. Sprich mit der Mutter des Jungen, versuch ihr Vertrauen zu gewinnen.


stefvol
beantwortet von stefvol am 28. August 2009 15:15
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wenn der Kleine shon den Mut aufbringt und sich dir anvertraut hat, dann würde ich da aber mal schleunigst aufkreuzen und das Gespräch mit den Eltern suchen. Diese Wirrköppe sind sich anscheinend nicht darüber im Klaren, dass sie einen Erziehungsauftrag haben, Monat für Monat gefördert von Vater Staat. uf jeden Fall die Situation klären und ggf auch das Jugendamt mit einbeziehen und auch den Vertrauenslehrer der Schule. Das sind bestbezahlte Pädagogen, die sollen sich ruhig auch kümmern und mit der Realität befinden.


anonym
beantwortet von DerFrager am 12. März 2009 11:22
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SGB VIII § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.

(2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.

(3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

(4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.


anonym
beantwortet von Glucke70 am 12. März 2009 10:50
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Ich werde aber auf jeden Fall heute mit ihm nochmal sprechen. Vielen Dank für eure Unterstützung, manchmal ist man einfach verunsichert.


anonym
beantwortet von Glucke70 am 12. März 2009 10:39
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So wie es sich anhörte, hat er nicht geschlagen. Er sagt "nur" schimpfen und schreien, aber das reicht mir ja auch schon. Denn zuzugeben das man als 10 Jähriger weint, ist meiner Meinung nach schon viel. Die Mutter kenne ich leider nur von der Schule, da ist kennen zuviel gesagt.Ich war mir einfach unsicher ob ich sie wirklich ansprechen soll.


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