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Freund in Tür mit Glas gefallen

gefragt von veddler am 01.03.2009 um 23:09 Uhr

Hallo,

ich bin 17 und ein freund von mir 18. Als wir bei mir im Haus ware, ist er in unsere Wohnzimmertür gefallen und das Glas in der Tür ist kaputt gegangen. Da das Glas speziel für die Tür (Schiebetür) angefertigt ist, ist es sehr teuer. Zudem war es in der Holztür eingearbeitet. Nun meine Frage:

Welche Versicherung zahlt das? Zahlt es überhaubt eine? Seine oder meine?

Hoffe ihr könnt mir helfen, da meine eltern ziemlich Druck machen.

Mfg Markus

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Versicherung x 5.641 Haftpflichtversicherung x 627 Haftpflicht x 414 Hausrat x 101 Glastür x 10

wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 1. März 2009 23:10
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Seine Haftpflicht sollte es zahlen! Ansonsten muß er den Schaden selbst ersetzen. Vielleicht können ihm die Eltern helfen. Setzt Euch zusammen und besprecht alle die Angelegenheit. Bei einem Kaffee kommt man sich auch näher!


paps1959
beantwortet von paps1959 am 1. März 2009 23:20
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Grundsätzlich könnten zwei Versicherungsarten zahlen. Wie bereits geschrieben die Haftpflichtversicherung des Freundes (der Elteern, wenn noch mitversichert) oder die Glasversicherung für euer Haus, Bei der Glasversicherung ist auf den Schaden abgestellt, nicht auf den Anlass.

Kommentar von veddler am 2. März 2009 01:43

Danke an alle! Ich werd nochmal mit ihm sprechen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. März 2009 23:11
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Seine Haftpflicht.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 1. März 2009 23:18
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kann auch die hausratversicherung bezahlen,wenn ihr eine zus.glasbruchversicherung habt


anonym
beantwortet von Szintilator am 1. März 2009 23:17
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Wenn das Euer eigenes Haus ist, so zahlt Euere Hausratversicherung. So ging mir das mal mit meinem Kind, wir sind Haftpflicht versichert, aber deren Hausratversicherung hat gezahlt! Das ist Versicherungsart!

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 6. März 2009 00:42

quatsch!!!! das zahlt keine haftpflicht, sondern die glasversicherung die eventuell mit in der hausrat abgeschlossen wurde oder die glas als eigenständiger vertrag!


anonym
beantwortet von amiria71 am 1. März 2009 23:16
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wenn überhaupt, dann seine Haftpflicht. Aber die haben auch oft Ausnahmen drin....


holsch
beantwortet von holsch am 1. März 2009 23:12
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seine


malli
beantwortet von malli am 2. März 2009 12:19
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deine glasversicherung oder seine haftpflicht!


PatrickSaar
beantwortet von PatrickSaar am 2. März 2009 10:45
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Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und ihm eine ganz kurze Schadensschilderung schreiben, mit den ungefähren Kosten, die er bitte bei seiner Privathaftpflichtversicherung geltend machen soll. Das kann er dann zusammen mit einer Schadensmeldung an seine Versicherung schicken. Fotos wären auch sehr hilfreich!


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