
Geht schon. Allerdings wird sein HartzIV gestoppt werden.

Das gibt mit Sicherheit Probleme, denn:
Die Arge interessieren seine Schulden absolut nicht und werden von ihm fordern, daß er das Erbe vollständig für seinen Lebensunterhalt aufbraucht, da die Arge das als Einkommen bewertet!
Die Gläubiger das Erbe vermutlich pfänden lassen, wenn sie Wind davon bekommen, was dann wiederum zu Problemen mit der Arge führt.
Egal wie rum, es wird massive Probleme geben!
Schmarrn, massive Probleme kann es lediglich geben, wenn man es dem Amt vorsätzlich verschweigt. Und die Gläubiger können ja lediglich Konten pfänden, die denen auch bekannt sind ;-)

geht schon. Allerdings wird das Erbe wohl als "Einkommen bzw.Vermögen"aufs HARTZ IV angerechnet...
Klär das am Amt. Bzw.der Freund sollte das am Amt erfragen.
Und-wartet erst mal,wieviel da im Anrollen ist-nicht dass sich alles als "heisse Luft"rausstellt ...und das Hartz IV ist schon beinah gestoppt ....
hier erfährst du mehr dazu http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php

Bei HartzIV gibt es einen sog. Selbstbehalt für Vermögen. Wieviel das ist weiß ich jetzt aber auch nicht.

Ich würde auch erst meine Schulden begleichen wenn ich welche hätte. So lebt es sich leichter, ohne diese Sorgen im Nacken.
Ich würde entweder mit dem Sachbearbeiter darüber sprechen, wenn es soweit ist und er auch einen "guten Draht" zu ihm hat. Ansonsten mal irgendeine telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder andere Institutionen, die sich unabhängig von dem Amt um die Hartz4-Empfänger kümmern.

das geht seine schulden die er bezahlt schwarz aus weiß bestätigen lassen nicht das es heiß wo ist das geld geblieben und den amt bescheit sagen 150 euro pr lebensjahr darf er haben
Wie hoch darf das Geld- Vermögen sein? Bezieher von Alg II dürfen gewisse Ersparnisse besitzen. Erlaubt sind 200 € pro Lebensjahr, höchstens jedoch 13.000 € pro Person. Bei einem 50- jährigen Antragsteller mit einem gleichaltrigen (Ehe-)Partner sind das z.B. 20.000 €. Für Gelder, die eindeutig für die Altersvorsor ge vorgesehen sind, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 200 € pro Lebensjahr – sowohl für den Arbeitslosen als auch für seinen (Ehe-) Partner. Auch hier gilt die Höchstgrenze von 13.000 € pro Partner. Für Personen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, gilt ein Freibetrag von 520 € pro Lebensjahr (maximal 33.800 €). Übersteigen die Ersparnisse die Freigrenzen, gibt es so lange kein Alg II, bis die Ersparnisse weitgehend ausgegeben wurden und im Bereich des Erlaubten liegen!

Ich denke doch, das das geht - aber er muss sicherlich das auch der Arge nachweisen. Aber wissen tue ich das nicht, ob das bei Hartz IV anders geregelt ist und die Gläubiger mal wieder eher vertröstet werdne müssen, weil er vielleicht erst dieses Geld aufbrauchen muss - ich denke mal, hier gibt bestimmt welche, die sich besser auskennen.
ja klar geht das, er hat es ja auf legalem weg bekommen !
jap, geht. Wegen HartzIV mal aufm Amt klären was möglich ist...
ja, aber wenn er doch die Schulden mit dem Geld tilgt? Hm.........wie so dass gehen Gerda???
Der Staat geht immer vor
na es fließt ihm doch erst zu, da hat er kein anspruch auf h4 mehr, wird zurück gefordert. er ist verpflichet die erbschaft beim amt anzuzeigen sonst bekommt er probleme. er muss das geld sparsam einsetzen denn wer sein vermögen verschleudert um h4 bedürftig zu werden, ist gesetzwidrig. mfg-