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freund hat schulden bekommt harz4, jetzt soll er geld erben und will davon schulden zahlen geht das?

gefragt von blackangel69 am 16.05.2009 um 18:10 Uhr
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schulden x 996 erbschaft x 277 harz4 x 214

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 16. Mai 2009 18:11
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Geht schon. Allerdings wird sein HartzIV gestoppt werden.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 16. Mai 2009 18:13

ja, aber wenn er doch die Schulden mit dem Geld tilgt? Hm.........wie so dass gehen Gerda???

Kommentar von 61658b2b24dfb1221dd4c95eb37cf024smallDerWinzige am 16. Mai 2009 18:14

Der Staat geht immer vor

Kommentar von thomaszg2872 am 25. September 2009 17:44

na es fließt ihm doch erst zu, da hat er kein anspruch auf h4 mehr, wird zurück gefordert. er ist verpflichet die erbschaft beim amt anzuzeigen sonst bekommt er probleme. er muss das geld sparsam einsetzen denn wer sein vermögen verschleudert um h4 bedürftig zu werden, ist gesetzwidrig. mfg-


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 16. Mai 2009 18:23
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Das gibt mit Sicherheit Probleme, denn:

  • Die Arge interessieren seine Schulden absolut nicht und werden von ihm fordern, daß er das Erbe vollständig für seinen Lebensunterhalt aufbraucht, da die Arge das als Einkommen bewertet!

  • Die Gläubiger das Erbe vermutlich pfänden lassen, wenn sie Wind davon bekommen, was dann wiederum zu Problemen mit der Arge führt.

Egal wie rum, es wird massive Probleme geben!

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 17. Mai 2009 15:15

Schmarrn, massive Probleme kann es lediglich geben, wenn man es dem Amt vorsätzlich verschweigt. Und die Gläubiger können ja lediglich Konten pfänden, die denen auch bekannt sind ;-)


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 16. Mai 2009 18:13
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geht schon. Allerdings wird das Erbe wohl als "Einkommen bzw.Vermögen"aufs HARTZ IV angerechnet...

Klär das am Amt. Bzw.der Freund sollte das am Amt erfragen.

Und-wartet erst mal,wieviel da im Anrollen ist-nicht dass sich alles als "heisse Luft"rausstellt ...und das Hartz IV ist schon beinah gestoppt ....

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 17. Mai 2009 15:23

Jaunty
beantwortet von Jaunty am 16. Mai 2009 18:13
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Bei HartzIV gibt es einen sog. Selbstbehalt für Vermögen. Wieviel das ist weiß ich jetzt aber auch nicht.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 16. Mai 2009 18:24

Das gilt aber nicht im Erbfall, denn dieses Geld wird von der Arge nicht als Vermögen sondern als Einkommen gewertet!

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 17. Mai 2009 15:08

Wenn ich mich richtig erinnere, aber nicht zu 100 %!


Gothicgirl
beantwortet von Gothicgirl am 16. Mai 2009 18:12
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Ich würde auch erst meine Schulden begleichen wenn ich welche hätte. So lebt es sich leichter, ohne diese Sorgen im Nacken.


thommy12
beantwortet von thommy12 am 17. Mai 2009 15:12
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Ich würde entweder mit dem Sachbearbeiter darüber sprechen, wenn es soweit ist und er auch einen "guten Draht" zu ihm hat. Ansonsten mal irgendeine telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder andere Institutionen, die sich unabhängig von dem Amt um die Hartz4-Empfänger kümmern.


tauben
beantwortet von tauben am 16. Mai 2009 18:16
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das geht seine schulden die er bezahlt schwarz aus weiß bestätigen lassen nicht das es heiß wo ist das geld geblieben und den amt bescheit sagen 150 euro pr lebensjahr darf er haben

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 17. Mai 2009 15:19

Wie hoch darf das Geld- Vermögen sein? Bezieher von Alg II dürfen gewisse Ersparnisse besitzen. Erlaubt sind 200 € pro Lebensjahr, höchstens jedoch 13.000 € pro Person. Bei einem 50- jährigen Antragsteller mit einem gleichaltrigen (Ehe-)Partner sind das z.B. 20.000 €. Für Gelder, die eindeutig für die Altersvorsor ge vorgesehen sind, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 200 € pro Lebensjahr – sowohl für den Arbeitslosen als auch für seinen (Ehe-) Partner. Auch hier gilt die Höchstgrenze von 13.000 € pro Partner. Für Personen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, gilt ein Freibetrag von 520 € pro Lebensjahr (maximal 33.800 €). Übersteigen die Ersparnisse die Freigrenzen, gibt es so lange kein Alg II, bis die Ersparnisse weitgehend ausgegeben wurden und im Bereich des Erlaubten liegen!


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 16. Mai 2009 18:13
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Ich denke doch, das das geht - aber er muss sicherlich das auch der Arge nachweisen. Aber wissen tue ich das nicht, ob das bei Hartz IV anders geregelt ist und die Gläubiger mal wieder eher vertröstet werdne müssen, weil er vielleicht erst dieses Geld aufbrauchen muss - ich denke mal, hier gibt bestimmt welche, die sich besser auskennen.


doka12
beantwortet von doka12 am 16. Mai 2009 18:12
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das geht nicht nur ,er muss sogar und ist auch richtig


anonym
beantwortet von Snowball14 am 16. Mai 2009 18:12
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ja klar geht das, er hat es ja auf legalem weg bekommen !


anonym
beantwortet von MichaelK25 am 16. Mai 2009 18:12
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jap, geht. Wegen HartzIV mal aufm Amt klären was möglich ist...


DerWinzige
beantwortet von DerWinzige am 16. Mai 2009 18:11
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sicher, und das ist auch gut und richtig so


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