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Freund Anzeigen wenn er mit Attentat droht?

gefragt von Sarah28Sarah28 am 22.04.2009 um 14:43 Uhr

Wenn ihr einen Freund habt, ich meine einen den Ihr gut kennt wo ihr wisst wie der Tickt, und der droht ein Attentat zu verüben, würdet ihr ihn Anzeigen? Was wenn es nur ein blöder Scherz ist/war? Da steht man doch dann blöd da, und bekommt sicherlich auch mega Probleme, wegen Aufwand und so? Wenn man nichts tut und dann passiert was ist man auch der Depp?


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anonym
beantwortet von HabeVieleFragen am 22. April 2009 14:45
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Wenn er ankündigt, menschen zu töten, MUSST du es zur Anzeige bringen! Ein Attentat fällt darunter.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 22. April 2009 14:45
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Wenn ich weiß wie der tickt und der droht mit sowas und ich trau ihm das zu - selbstverständlich würde ich ihn dann anzeigen!


miumiu
beantwortet von miumiu am 22. April 2009 14:45
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ich würde im zweifel sowas anzeigen, oder mich erstmal an die polizei wenden. ganz ehrlich, vergiss den aufwand, wenns falscher alarm war, aber könntest du damit leben, wenn der 10 menschen umbringt, nur weil du dich nicht getraut hast?!


GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 22. April 2009 14:45
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Wenn man weiss, wie dieser Freund tickt, sollte man auch einschätzen können, ob es ein Spruch war oder nicht.


Shark
beantwortet von Shark am 22. April 2009 14:46
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Es sind einige Scherze in der Vergangenheit auch Tatsachen geworden.Ich würde ihn zwar nicht zwingend anzeigen aber mit jemand anderen darüber reden und dann entscheiden was zu machen ist



anonym
beantwortet von Wurzel50 am 22. April 2009 14:50
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Deine Frage muss ich mir selbst erstmal durch den Kopf gehen lassen. Aber auf jeden Fall gar nicht so einfach, wie man auf den ersten "Blick" meint. Grundsätzlich bin ich für das Risiko,(einem sehr üblen Scherz aufgesessen zu sein)einer Strafanzeige!


anonym
beantwortet von Warcloud am 22. April 2009 14:44
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hmm.... klingt komisch wie alt ist der?


anonym
beantwortet von Warcloud am 22. April 2009 14:45
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bzw. wie hat er dir gedroht?

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. April 2009 14:49

ich meinte nur, die ganzen Spinner haben es immer angekündigt aber keiner hat was gesagt! Woran lags?


anonym
beantwortet von lulu96 am 22. April 2009 14:45
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ein depp nicht aber sprich mal mit dem freund wenn er es wirklich so meint erst mit deinen und die eltern den freundes


anonym
beantwortet von Brutaledrecksau am 22. April 2009 14:45
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Habt ihr keinen Betreuer im Heim dem du das erzählen kannst ?

Kommentar von 66607660ecdf2c5a5716135288f27930smallSarah28 am 22. April 2009 14:47

ich lebe nicht im heim!!!!!!!!!!!!

Kommentar von Brutaledrecksau am 22. April 2009 14:49

Oh sorry, dann hab ich dich verwechselt.


anonym
beantwortet von Warcloud am 22. April 2009 14:46
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wenn du ihn gut kennst den ist das quatsch...denke mal ein schlechter witz!


donfuego
beantwortet von donfuego am 23. April 2009 06:14
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Ich würde es der Polizei melden. Was die dann machen ist ihr Bier. Aber lass Dir den Namen oder Dienstnummer der Polizisten geben und schreib Dir genau auf, was Du wann gemeldet hast, damit Du das später aussagen kannst. Falls der wirklich jemanden tötet.

Kommentar von Simple_avatar10smallMrDirekt am 23. April 2009 20:07

Hallo donfuego,

... nur ne kleine Anmerkung. Polizisten haben einen Namen und sind in der Regel nur über ihre Dienststelle erreichbar. Auf ein Verlangen hin ist, n a c h einem dienstlichen Ereignis (Befragung, Vernehmung, Kontrolle, Festnahme), jeder Polizeibeamte verpflichtet, seinen Namen, Dienstgrad und Dienststelle zu nennen, oder in Form einer Visitenkarte dem Betreffenden - nach (s)einer Diensthandlung - auszuhändigen.

Eine Dienstnummer, um anhand einer solchen, eine/-n Polizeibeamtin/Polizeibeamten identifizieren zu können, gibt es - für Otto-Normal-Verbraucher - nicht.

Natürlich haben auch Polizeibeamte - nur für den innerdienstlichen Bereich - eine Personalnummer, so wie jeder Arbeitnehmer eine solche bei seinem Arbeitgeber hat, aber diese "Nummer" ist uninteressant, und geht nun wirklich keinen Bürger etwas an.

Hinsichtlich Deiner Antwort eine kleine Ergänzung. Eine Mitteilung, sofern sie nicht anonym ist oder bleiben soll, und die bei der Polizei angezeigt wird, wird immer als eine Zeugenaussage betrachtet. Eine solche wird meistens schriftlich festgehalten. Hiervon kann man bedauerlicherweise keine Kopien bekommen (siehe "http://www.polizei-beratung.de/rathilfe/opferinfo/diebstahleinbruch/ablaufdesstrafverfahrens/strafanzeige/") da (Zitat): "... die Aussage Aktenbestandteil ist und Ihnen als Zeuge (auch „Opferzeuge“) kein Recht auf Akteneinsicht zusteht. Sie können Ihre Aussage aber insgesamt schriftlich einreichen oder sich bei Ihrer Vernehmung Notizen machen." (Zitatende) Der aufnehmende Polizeibeamte hat deshalb bestimmt nichts dagegen, wenn man sich während der Vernehmung auf einem Zettel "Gedächtsnisstützen" notiert, oder wie eben erwähnt, seine Aussage schriftlich nachreicht. Ob von der schriftlichen Nachreichung vorher eine Kopie gemacht wurde oder nicht, ist dem Polizeibeamten egal.

IdS

MrDirekt


MrDirekt
beantwortet von MrDirekt am 23. April 2009 20:37
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Hallo Sarah,

... in Anbetracht der bisherigen Ereignisse fragt sich natürlich jeder, was kann ich ..., was soll ich tun, wenn ich etwas höre, gesagt- oder mitbekomme, was auf ein Attentat hindeutet. Deine Frage ist daher absolut berechtigt gestellt, und ich hoffe, dass Dir meine Antwort ein wenig in Deiner Entscheidung hilft.

Es gibt im Strafgesetzbuch unter "http://dejure.org/gesetze/StGB/126.html" den § 126 und unter ".../138.html" den § 138.

Ein Attentat anzukündigen, oder von einem solchen überhaupt zu sprechen, ist strafbar und sollte Dich als Mensch, der diese Äußerung gehört oder wahrgenommen hat, nicht davon abhalten, dieses der Polizei mitzuteilen. Dass Du Dir Gedanken darüber machst, zeigt mir, dass Du sensibel bist, und dass Dich solche Äußerungen erschrecken.

Daher gilt ... wie der "Freund" diese (seine) Äußerung letztendlich gemeint hat, hat dieser ganz alleine zu verantworten. "Meine" Kollegen werden Deine Information aufnehmen, bewerten und entsprechend handeln. Natürlich wird auch ein "unangekündigter" Besuch von meinen KollegINNen bei diesem Freund stattfinden. Sollte sich seine Äußerung als "Kraftausdruck mit Spassfaktor" erwiesen haben, so wird eine "Gefährderansprache" durchgeführt.

Mit einem Strafverfahren und seinen Unannehmlichkeiten sowie einen Kostenbescheid über den damit verbundenen Polizeieinsatz ist die konkrete Wortwahl in einem unbedarften Moment ein Ereignis mit Erinnerungswert. Wäre ich der Vater dieses Jungen und müsste ich seine Kosten tragen, dann ...

IdS

MrDirekt


Alex1608
beantwortet von Alex1608 am 15. Juni 2009 12:40
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Attentäter wie auch Selbstmörder, die wirklich vorhaben, derartiges auszuüben, kündigen das selten an. In der Regel ist das bekanntermassen ein Hilfeschrei (Selbstmord) oder Wichtigtuerei. Aus meiner berufl. Praxis (ich bin im Bereich der Geldwäsche und Verbrechensbekämfung bei einem Kreditinstitut beschäftigt) kann ich nur dringend raten: anzeigen! Der Depp bist Du sicherlich nicht. Ich weiß allerdings nicht (da wir nur Verdächtige an die Polizei melden und nicht erfahren, ob unsere Anzeige gerechtfertigt war), ob Du da anonym bleiben kannst. Du willst ja sicherlich nicht, dass der Bekannte erfährt, wer ihm da an den Karren gefahren ist. Denn gerade bei Terrorverdächtigen-Anzeigen wird die Polizei mit Sicherheit tätig!


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