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Fremdverschuldeter Schaden am PKW. Abrechung laut Gutachten?

gefragt von stefand65 am 16.09.2009 um 14:41 Uhr

Hallo,

mir hat jemand mein geparktes Auto beschädigt und hat den Fall seiner Privathaftpflicht gemeldet. Ich ahbe ein Gutachten vorliegen und hätte gerne die Abrechung gemäß diesem. Die Versicherung hat mir nur geschrieben, dass Sie die entsethenden Kosten der Reparatur zahlen werden. Habe ich das Wahlrecht ob ich reparieren lasse, oder nicht?

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Pkw x 535 Haftpflicht x 416 Gutachten x 138

cara1002
beantwortet von cara1002 am 16. September 2009 14:47
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Du kannst entscheiden was du machst. Du musst nicht in eine Werkstatt gehen. DU kannst nach Gutachten abrechnen lassen, das muss die Versicehrung bezahlen - niemand darf dir vorschreiben was du zu tun und zu lassen hast mit deinem Auto, die versuchen das nur alle. Es ist dann auch dir überlassen ob du das Geld in das Auto steckst (z.B. durch Eigen-Reparatur) oder dir eine neues Fahrrad davon kaufst (z.B.)

Das einzigste was du nicht machen kannst, ist die laut Gutachten angegebe Ausfalldauer geltend machen wenn du nicht (selbst) reparierst...die bekomsmt du erst wenn du z.B: durch Bilder nachweisen kannst das der Schaden (durch was auch immer) instand gesetzt wurde.

Kommentar von guterwolf am 16. September 2009 14:54

DH


anonym
beantwortet von mig112 am 16. September 2009 14:44
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Du kannst die Abrechnung nach Gutachten / KVA verlangen, bekommst aber nicht die Mehrwertsteuer bezahlt. Auch der Nutzungsausfall wird erst ausgezahlt, wenn du die Reparatur nachgewiesen hast.

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 16. September 2009 14:47

DH, so ist es genau richtig!


DerDrMisi
beantwortet von DerDrMisi am 16. September 2009 14:46
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Ja Du hast das Wahlrecht.

Aber wenn du es nicht reparieren lässt, fällt die MwSt & einige andere Punte weg, z.B. Unterstellgebühren bei der Werkstatt, Mietwagenkosten etc.


tinschen
beantwortet von tinschen am 16. September 2009 14:45
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Dies ist ein Schaden,den eine Privathaftpflicht bezahlt.Im Gegensatz zur Vollkasko bezahlen die scheinbar nur,wenn du auch eine Reparaturrechnung vorlegst.

Kommentar von 1995afdc46267a8fcdee2387015c0674smallcara1002 am 16. September 2009 14:49

Falsch, keine Versicherung kann mir vorschreiben was ich mit meinen beschädigten Gegenständen zu machen habe. Es ist ein Schaden entstanden der reguliert werden muss, ob ich repariere oder nicht ist alleine mir überlassen.

Kommentar von 0ad40387fbc93beb5904430e09e4109esmalltinschen am 16. September 2009 15:09

Sorry,aber ich habe sehr viel mit Versicherungsabrechnungen im Bereich PKW zu tun und es gibt tatsächlich Fälle,in denen gerade eine Privathaftpflicht auf Reparatur besteht.Bei Vollkasko oder Kasko ist es so wie du sagst.


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 16. September 2009 14:43
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Jawoll, das hast du. Du darfst dann allerdings nicht die NAP ansetzen.


anonym
beantwortet von Messo am 16. September 2009 14:42
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Meines Wissen nach langt die Einreichung des Gutachtens


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