Freibier am 02.09.2009 um 14:13 Uhr
Wenn jemand mit nem Hund der nicht sein eigener ist Gassi geht und der Hund scheißt und man es nicht weg macht und man erwischt wird, zahlt dann der Halter oder der Führer das Bußgeld?
Der Führer, schließlich übernimmt der FÜhrer die Verantwortung für das Tier. Beim Auto zahlt ja auch der Fahrer und nicht der Besitzer, wenn man zu schnell fährt.

Der Hundeführer hat die Verantwortung übernommen, als er die Leine in die Hand bekommen hat, also muß er auch zahlen.
Eigentlich der Hundeführer...sollte man nur den Hundehalter ermitteln können, kann der sich die Kohle ja vom Hundeführer wiederholen

de, der in dem Moment die Verantwortung übernommen hat.

Anhand der Steuerplakette der Halter, der Führer kann sich ja was ausdenken, was Namen und Adresse angeht!

eigentlich der führer, weil diser es ja sieht und er in in diesem moment der halter ist. aber wenn der führer einfach einen andren namen sagt dem vom halter dann muss der halter des zahlen..obwohl das ja strafbar ist- sich für jemanden anderen ausgeben!
zahlen?was denn 5€ aufwandsentschädigung?ich bitte dich
Das ist erheblich teurer.
horbach am 3. September 2009 08:05 Na, erkundige dich mal, was man dafür bezahlt, wenn man die Sch... seines Hundes nicht entfernt...da wirste Augen machen!!!
bei uns kostet sowas 15 Euro. Meine Hunde machen immer ganz tief im Gebüsch. Da krabbel ich bestimmt nicht hinterher... So ein "normaler" Spaziergang würde folgende Kosten nach sich ziehen: 15,- /Hund für Häufchen, 30,- für das Laufen ohne Leine/Hund, 20,- für das Schwimmen im Teich/Hund... Da wäre ich SummaSumarum bei etwa 65-80,- pro Hund... Meine Hunde sche..en nur da, wo es keinen stört und wo ich nicht dran komme... Wenn es doch auf ner Straße passieren sollte, sind sie krank und ich mache es dann auch weg, wenn nicht flüssig... Sie klemmen sich eher einen ab, als daß sie auf dem Bürgersteig oder sonst wo was machen. War sehr schwierig in Paris. Zuwenig grüne Plätzchen mit Gebüsch wo sie dürfen...

natürlich der Führer des Hundes, schließ ist der depp selber dahin gegangen und der Hund kann wohl schlecht was anders machen...sollte jedem Hundeführer bekannt sein wo die Hinterlassenschaften zu entsorgen sind, das nennt sich Verantwortung!!!!

hab ich das richtig gelesen auf der Wiese? das ist schon kleinlich wen soll das schaden. Auf öffentlichen Wegen wär eine Frage,aber dort mußt aufpassen das man nicht reintritt.
horbach am 3. September 2009 08:04 Ja, solange es nciht deine Wiese ist und deine Kinder nicht darauf spielen, kannst du dich aufregen...Ich finde es nicht witzig, wenn jemand seinen Hund bei uns auf der Wiese sch... lässt. Die schaffen sich Hunde an und ich hab die Sch... - hallo??? In welchem Kino bin ich denn? Man sollte das Eigentum anderer respektieren und nicht versch... lassen - sonst kanns passieren, diese Sch... vor der Haustür zu finden, in einer Zeitung die angezuendet wurde - (nicht austreten gelle, wenn geklingelt wurde...lach)
Vorgärten sind tabu!!! Die Leinenpflicht ist schuld an den vielen Haufen auf den Wegen. Hunde gehen instinktiv weit ins Gebüsch! Geht aber nicht, wenn sie an der Leine weitergezerrt werden!!!
Biggi2007 am 4. September 2009 13:11 DH für chynah. Bin auch Deiner Meinung. Sie unten.

Der Führer. Kann allerdings nicht verstehen, daß man seinen Hund auf eine Wiese führt.Denn ohne Leine darf der Hund ja garnicht mehr laufen.Wir führen unseren Hund immer im Rinnstein, bis sie ihr Geschäft erledigt hat, und das wird natürlich auch weggemacht.
Das ist falsch, wir haben in Deutschland nämlich Halterhaftung !! Kannst ja mal jemanden mit Deinem Auto falsch parken lassen; was meinst Du wohl, wer die Knolle bekommt? Und der Fahrer zahlt in der Tat nur, wenn er auch ermittelt werden kann; wenn nicht: Der Halter
Ich habe nicht geschrieben, wer die Rechnung bekommt, sondern wer sie Zahlen muss und das ist immer der Verursacher. Wenn der Halter natürlich nicht angeben kann, wer der Verursacher ist, muss er Zahlen. Ausnahme: Dem Halter wurde das Fahrzeug oder in diesem Falle der Hund entwendet. Aber solange der Halter angeben kann, wer der Verursacher ist, muss der Verursacher zahlen.