Fremdenlegion! andere armeen...?

6 Antworten

Eine Truppe ähnlich der Fremdenlegion gibt es heute nicht mehr. Die Legion wurde im 19 Jahrhundert für den Einsatz in den Kolonien Frankreichs gegründet, um die "schmutzigen" verlustreichen Kämpfe nicht durch Soldaten Frankreichs ausfechten zu müssen. Dazu besteht aus militärisch, politischer Sicht keine Veranlassung in den übrigen Ländern der Welt. Allerdings gibt es die Möglichkeit noch heute als Söldner für einen anderen Staat zu kämpfen. Das setzt aber eine vorhergegangene militärische Ausbildung voraus. Um in eine andere Armee einzutreten, ist die Mindestvoraussetzung meistens die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes. Ob damit in allen Ländern aber schon die Chance besteht, Militärdienst zu leisten, ist fraglich.

Nauticus  14.09.2013, 18:57

Allerdings gibt es die Möglichkeit noch heute als Söldner für einen anderen Staat zu kämpfen.

Das wäre mir in dieser Hinsicht neu. Diverse in Grenzzonen operierende "Sicherheitsdienste" ausgenommen, bezahlt keine mir bekannte westliche Nation offiziell Söldner bzw. lässt diesen "Beruf" rechtlich zu, da der bewaffnete Einsatz von Zivilpersonen gegen mehrere Internationale Konventionen und nationales Strafrecht steht.

Wobei man am besten Beispiel USA sieht, wie viel praktischer und politisch sauberer es doch ist, nicht US-Bürger in Särgen auf dem Flugfeld präsentieren zu müssen, sondern "Rebellen" oder Truppen von Marionetten die Drecksarbeit zu finanzieren.

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ponter  14.09.2013, 20:04
@Nauticus

Ich sprach nicht von westlichen Nationen. Im Kosovo hat es z.B. auch Söldner gegeben, sogar Deutsche. In Afrika ist dies zur Zeit offensichtlich auch nichts Aussergewöhnliches.

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Nauticus  14.09.2013, 20:13
@ponter

Da hast du natürlich Recht - wie gesagt haben wir ja auch in Westen unsere gewissen "Dienstleister". Aber beruflich ist das wohl offiziell keine Option, hoffe ich zumindest für den Fragesteller ;-)

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ponter  15.09.2013, 09:44
@Nauticus

So war es von mir auch nicht gemeint. Es ging mir nur um den Einsatz als Soldat mit der Waffe für ein anderes Land, was ja bei der Fremdenlegion so gehandhabt wird. Da dies aber heutzutage nur noch dort in der Form möglich ist, also ohne viel Bürokratie, führte ich eben das Beispiel der Söldner an. Diese befinden sich auch auf einer anderen Ebene. Die Legionäre handeln "ofiziell" im Auftrag. :-)

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Moin,

bei der Fremdenlegion kann sich längst nicht mehr "jeder melden". Das Konzept, ausländische Freiwillige zum Aufstocken der Truppe zu nehmen oder bestimmte Volksgruppen Truppen stellen zu lassen, ist heute kaum noch anzutreffen. Die Fremdenlegion selbst ist auch weniger Sammelbecken für Abenteurer als eine Einheit professioneller Elitesoldaten, die auch oft vor dem Eintritt schon militärisch ausgebildet sind.

Für den Dienst in einer fremden Streitmacht benötigt man in der Regel die Staatsangehörigkeit, umgekehrt verfällt im Falle des Beitritts auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Du musst also wenn du irgendwo dienen möchtest darauf achten, das das mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft einher geht, in den USA ist dies zum Beispiel als eine Art "Bürgerrecht durch Militärdienst" geregelt, das soll allerdings eher illegale Einwanderer und Spezialisten ansprechen als wirklich ausländische Rekruten.

mfg Nauticus

Hillinger  14.09.2013, 14:34

Weiß ja nicht, warum du der absolut sachlich falschen Meinung

Für den Dienst in einer fremden Streitmacht benötigt man in der Regel die Staatsangehörigkeit, umgekehrt verfällt im Falle des Beitritts auch die deutsche Staatsbürgerschaft

aufgesessen bist... Die DEUTSCHE Staatsbürgerschaft kann nur dem abgenommen werden, der ZUSÄTZLICH eine Andere besitzt.

Der Verlust der Staatsbürgerschaft ist nur möglich bei

  • Entlassung auf Antrag
  • Verzicht
  • Adoption als Kind durch einen Ausländer -freiwilliger Eintritt ohne Zustimmung der zuständigen Behörde in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit der oder die Betroffene ebenfalls besitzt
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Nauticus  14.09.2013, 18:51
@Hillinger

§ 28 Staatsangehörigkeitsgesetz -

Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.

Da man für den Dienst in einer Streitmacht in der Regel die jeweilige Staatszugehörigkeit benötigt, schließt sich der Fall aus, das die deutsche Staatsbürgerschaft die Einzige ist. Die Fremdenlegion ist da durch vertragliche Regelung und den besonderen Charakter eine Ausnahme. In der Schweiz ist der Dienst in der Fremdenlegion zum Beispiel für "einfache" Staatsangehörige" heute noch offiziell strafrechtlich verfolgbar.

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Prestem  24.05.2021, 23:23
@Nauticus

Seit 2011 verliert man nicht mehr die Deutsche Staatsbürgerschaft wenn man der Fremdenlegion Beitritt.

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Grundsätzlich nimmt eigentlich jede Armee der Welt Ausländer auf.

Es gelten allerdings spezifische Aufnahmebedingungen.

So gibt es bsp. in Israel diverse Teilstreitkräfte, die gänzlich aus Ausländern bestehen. Ohne Hebräisch ist es allerdings mehr als schwierig, dort angenommen zu werden ;-)

Nauticus  14.09.2013, 19:00

Grundsätzlich nimmt eigentlich jede Armee der Welt Ausländer auf.

Nein. Grundsätzlich gilt Wehrdienst nur mit Staatsbürgerschaft. Wegen des Charakters des Berufes hat man zwar meist einen hohen Anteil an "fremdstämmigen", die aber rechtlich Staatsangehörigkeit zu besitzen haben.

Welche israelischen Einheiten du meinst, würde mich auch interessieren.

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es gibt noch söldnerfirmen wie black water. die wollen aber Profis. früher in den 60ern 70ern gabs die rli und die sealous Scouts im damaligen Rhodesien und es gab auch die span. Fremdenlegion. da kommst aber heute nimmer rein. genauso wenig wie in die franz. das sind heute hochspezialisierte elite und Eingreiftruppen.