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Fremde Mitbewohner die nicht gemeldet sind...

gefragt von Lolita2009 am 25.08.2009 um 15:39 Uhr

Hallo,

bei uns im Haus ist folgende Situation.... Seit über drei Jahren wohnt eine Frau bei den Nachbarn, die aber weder dem Vermieter, noch dem Meldeamt gemeldet ist. Nun kommt auch noch ein Junger Mann dazu, der ebenfalls nicht dort gemeldet ist, aber dort wohnt. Es geht hier einfach um die Nebenkostenabrechnung, denn einiges wird durch das komplette Haus geteilt und bei den sogenannten Mitbewohnern sind es ganze 6 Personen mittlerweile und wir anderen Parteien nur immer zu zweit. Dem Vermieter haben wir dies mitgeteilt, aber die fremden Bewohner streiten alles ab. Wir anderen Mieter wissen aber und sehen es ja auch tagtäglich, dass sie dort wohnen, duschen, waschen und und und .... Außerdem hat sich die Junge Dame nun auch noch Selbstständig gemacht und ihre Anschrift bei den Eltern angegeben, wo sie regulär gemeldet ist.... Hier wird derbe verarscht. Was kann man evtl. machen???

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recht x 35.156 mitbewohner x 43

butz1510
beantwortet von butz1510 am 25. August 2009 15:41
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Beim Meldeamt petzen. Die schreiben dann einen Brief und lassen das Ganze überprüfen. (Ich finde es übrigens nicht verwerflich, wenn Du das wirkilch tust, denn jeder muss auf seine Gelder achten.)

Schließe mich zudem meinem Vorschreiber an: was meint denn Vermieter dazu???

Kommentar von Lolita2009 am 25. August 2009 15:42

Es wäre im Prinzip auch alles kein Thema und zum äußersten will man auch nur gehen, wenn nichts hilft, aber die weigern sich strikt, sich den nebenkosten anzupassen und ich sehe es nicht ein, für andere mitbezahlen zu müssen... Wie Du schon schreibst, jeder muss auf das Geld achten :-((

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 25. August 2009 15:44

Ich gebe Dir vollkommen recht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 25. August 2009 16:14

wenn jemand noch eine andere Wohnung hat und diese regelmäßig besucht, muß er sich nicht ummelden!


dqb210
beantwortet von dqb210 am 25. August 2009 15:41
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Kürz eueren Miete, bis euer Vermieter darauf reagiert

Kommentar von sebastianausdo am 25. August 2009 15:42

Nicht die Miete, sondern die Nebenkostenabrechnung anfechten!

Kommentar von Lolita2009 am 25. August 2009 15:46

Ja, die Nebenkosten haben wir auch angefochten, mit den anderen Nachbarn zusammen...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 25. August 2009 16:13

das ist ungerechtfertigt und ein Kündigungsgrund!


DocChicago
beantwortet von DocChicago am 25. August 2009 15:41
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Geh mal zum Mieterbund (gibts in jeder Stadt) und lass dich beraten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, von der Information des Hauseigentümers bis hin zur Anzeige bei der Polizei wegen Mietbetruges.


nettermensch
beantwortet von nettermensch am 25. August 2009 15:40
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mal melden. auf wohnungsamt gehen.


anonym
beantwortet von murkeltimo am 25. August 2009 15:52
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Achtet bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung wieviel Personen dort angegeben sind. Wenn die Personen nur auf Zeit mit in der Wohnung leben, ist es gestattet. LG murkeltimo

Kommentar von Lolita2009 am 25. August 2009 15:55

Angegeben sind bei diesen Nachbarn die 4 Personen. Seit drei Jahren lebt dort aber die 5. Person und seit 6 Monaten eine 6. Person...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 25. August 2009 16:15

und wie wird abgerechnet? Nach Verbrauch, Quadratmeter, Personenzahl? Die Heizkosten können eh nicht nach Personen abgerechnet werden!


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 25. August 2009 15:43
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Eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter machen. Zeugen (also die anderen Hausbewohner) nennen. Ihn bitten, der Sache nach zu gehen. Evtl. eine Hausbewohner-Versammlung mit Vermieter einberufen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 25. August 2009 16:17

Und dann? Wenn nicht nach Personenzahl abgerechnet wird, spielt bei der Berechnung die Anzahl sowieso keine Rolle!


clearsky
beantwortet von clearsky am 25. August 2009 15:41
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Mit'm Einwohnermeldeamt reden...klingt hart aber wenns nicht anders gehen würde, würde ich dass in Erwägung ziehen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 25. August 2009 16:12
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wenn jemand noch woanders seinen Wohnung hat und es sich um die Tochter handelt kann man gar nichts machen! In deren Wohnung kann sie ja auch nichts sagen, daß sie keine Nebenkosten zahlt, nur weil zum größten Teil bei den Eltern wohnt. Wieviel jemand tatsächlich verbraucht ist auch nicht alleine von der Personenzahl abhängig. Bis zu 3 Monaten kann man Beuch empfangen, ohne es dem Vermieter melden zu müssen. Wenn nach Quadratmeter abgerechnet wird, dann es es eh egal wieviele Leute in den einzelnen Wohnungen wohnen, da die Anzahl dann nicht zur Berechnung verwendet wird


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