Knowledge am 10.04.2008 um 17:58 Uhr
Durch eine entsprechende Frage angeregt (die auch nicht in den Antworten dazu erläutert wurde), würde ich gern wissen, was die "Freizeitphase der ATZ" ist. Man/frau scheint es ja zu wissen und damit umgehen zu können...(ich scheine etwas dumm zu sein, wenn andere sogar die Begriffe und Abkürzungen so lässig handhaben).

Damit ist wohl Altersteilzeit gemeint. Freizeitphase ihat man dann, nachdem mann seinen Arbeitssoll abgeleistet hatte.

Bei der Altersteilzeit gibt es zwei Modelle, die am weitesten verbreitet sind! Im Modell A wird die tägliche Arbeitszeit halbiert. D.h. man bekommt das halbe Gehalt und arbeitet jeden Tag nur noch z.B. 3,75 Stunden, anstelle von 7,50 Stunden. Im Modell B bekommt man auch das halbe Gehalt. Hier arbeitet man aber in der ersten Hälfte des ATZ-Zeitraumes die volle tägliche Zeit und darf dafür die andere Hälfte zu Hause bleiben. Weil man die Zeit ja praktisch vorgearbeitet hat, bekommt man weiterhin die Hälfte seines Gehaltes! Dieses Modell wird oft bei gewerblichen AN im Schichtbetrieb angewendet, weil es meist nicht möglich ist, dass einer aus dem Schichtteam ausscheert!
teardrop1109 am 10. April 2008 19:12 Nicht nur im Schichtdienst, bei uns (Öffentliche Verwaltung) wird nur das Modell B angewandt. 40 Stunden/Woche arbeiten, 20 bezahlt kriegen (etwas mehr ist es schon, weil da noch Beiträge vom Arbeitsamt dabei sind) und das entweder 10 oder 8 Jahre lang.
RBMannheim am 10. April 2008 20:25 Ne, kaufmännische Angestellte konnten bei uns wählen! Aber ich kann mich nur an eine Frau erinnern, die das von mir mit A bezeichnete Modell gewählt hatte. Allen anderen war es wichtig, früher komplett zu Hause bleiben zu können! Finde ich auch sinnvoller, da man so auch andere Kosten sparen kann, z.B. die Fahrtkosten!
ich kann dir nur sagen wie es in berlin im öffentlichen dienst (FUB) gehandhabt wird.
es gibt das teilzeitmodell, in dem der arbeitnehmer für eine bestimmte zeit seine arbeitszeit reduziert. dieses modell wird bei uns aber wenig genutzt, deshalb bin ich da nicht so fit.
die freistellungsphase gibt es nur im blockmodell. der arbeitnehmer ist dabei für einen festgelegten zeitraum von z.B. 5 jahren in der altersteilzeit. die ersten 2,5 jahre arbeitet er 100% und erhält aber nur um die 85% des gehaltes. dafür muss er in der zweiten hälfte der ATZ gar nicht arbeiten und erhält trotzdem weiter die ca. 85% gehalt.
eigentlich also eine feine sache, aber da es eben wenig arbeitgeberfreundlich ist, wird bei uns dem blockmodell nur noch zugestimmt, wenn man die person frühzeitig "loswerden" will.
Achso, sorry wegen meiner Ignoranz....Asche auf Haupt streut. Danke, Indy.
Kein Problem!