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"Freizeit" zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn

gefragt von Girlfriend am 07.09.2009 um 10:29 Uhr

Wie viel muss die betragen?

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beruf x 14.503 arbeitszeiten x 56

KriLu
beantwortet von KriLu am 7. September 2009 10:30
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Die Erholungsphase zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn muss 11 Stunden, für unter 18-Jährige 12 Stunden betragen.


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 7. September 2009 10:32
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Grundsätzlich 11 Stunden, für Jugendliche 12 Stunden, es gibt aber Ausnahmen für bestimmte Branchen.


Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 7. September 2009 10:31
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Es gibt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in dem die Pausen- und Ruhezeiten geregelt sind.

Demnach ist dem Arbeitnehmern nach Beendigung der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren. (§ 5 Abs. 1 ArbZG)

Ausnahmefälle können die Ruhezeit auf bis zu 9 Stunden reduzieren. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG)

Für einen Arbeitslosen mit ALG I -Bezügen wäre diese Beschäftigung jedoch aufgrund der Pendelzeiten als nicht zumutbar anzusehen. (§ 121 Abs. 4 SGB III "Zumutbare Beschäftigungen")

Quelle:JF

Kommentar von LowNils am 7. September 2009 10:37

Ja, aber das sind Normen, die im Alltag unterlaufen werden. In vielen Gastronomiebetrieben oder auch an Buden arbeitet man fast nur mit 6-8 h Pause, man kann gerade schlafen.


Tessa13
beantwortet von Tessa13 am 7. September 2009 10:39
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lt.Arbeitszeitschutzgesetz im Gesundheitswesen 12 H,wo anders weiß ich es nicht!


anonym
beantwortet von grislyyyy am 7. September 2009 10:34
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11 Stunden


curafe
beantwortet von curafe am 7. September 2009 10:33
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Gemäß § 5 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz muss nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden.


anonym
beantwortet von Lissa am 7. September 2009 10:32
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§ 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

http://content.weka-business-portal.de/rdbviewer/index.jsf?docId=22395.htm&a...


anonym
beantwortet von LowNils am 7. September 2009 10:32
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Je nach Arbeitszeitmodell unterschiedlich.

Historisch auf uns gekommen ist die Dreiteilung des Tages in je 8h für Arbeit, Freizeit, Schlaf. Das gilt heute aber nur noch als Orientierung. Die meisten Leute schlafen nicht mehr acht Stunden, sondern etwa 6 Stunden, und die Freizeit wird durch Arbeit überlagert, so dass man von echter Freizeit kaum mehr sprechen kann.


anonym
beantwortet von honoria am 7. September 2009 10:31
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kommt auf das alter an. bist du minderjährig?

normal sind es elf stunden, bei minderjährigen glaub ich 12

Kommentar von Girlfriend am 7. September 2009 10:32

Bin 20


noonie
beantwortet von noonie am 7. September 2009 10:30
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bei uns sind es 9 stunden, es gibt aber viele "ausnahmereglungen" für versch. berufe, so wohl auch meiner...


anonym
beantwortet von butty09 am 7. September 2009 10:30
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bei mir waren es 11


anonym
beantwortet von paggio am 7. September 2009 10:29
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Sollte 15 Stunden betragen.


Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 7. September 2009 10:29
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So weit ich weiß 10 Stunden müssen dazwischen liegen


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