wenn der arbeitgeber die normal anfallende einsatzzeit aus betrieblichen gründen ausfallen läst darf er dann von mir einen urlaubs oder freizeittag abziehen ? oder wie geschehen bei schichtausfall an einem feiertag?
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Das kommt darauf an: Wann wurde das kommuniziert, warum fiel die Arbeitszeit aus?

Das ist von Branche zu Branche verschieden und wurden von den Sozialpartnern ausgehandelt, am besten Erkundigungen bei der Standesvertretung einholen

Wenn das mit der Arbeitnehmervertretung abgesprochen ist, dann darf er das. Bei Schichtarbeitern in z.B. Vollkonti-Schicht ist ein Feiertag kein Feiertag in dem Sinne, sondern Arbeitstag für den spezielle Zuschläge zu zahlen sind! Hat er allerdings Kurzarbeit angemeldet, dann darf er diese Ausfallzeit nicht mit Urlaub oder Zeitguthaben verrechnen!