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freizeit und urlaub an feiertagen vom arbeitgeber abgezogen darf das?

gefragt von merdi am 08.05.2009 um 10:41 Uhr

wenn der arbeitgeber die normal anfallende einsatzzeit aus betrieblichen gründen ausfallen läst darf er dann von mir einen urlaubs oder freizeittag abziehen ? oder wie geschehen bei schichtausfall an einem feiertag?


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Crack
beantwortet von Crack am 8. Mai 2009 10:42
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Wie jetzt?


anonym
beantwortet von Quickfinger am 8. Mai 2009 10:43
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Das kommt darauf an: Wann wurde das kommuniziert, warum fiel die Arbeitszeit aus?


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 8. Mai 2009 10:44
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Das ist von Branche zu Branche verschieden und wurden von den Sozialpartnern ausgehandelt, am besten Erkundigungen bei der Standesvertretung einholen


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 8. Mai 2009 11:04
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Wenn das mit der Arbeitnehmervertretung abgesprochen ist, dann darf er das. Bei Schichtarbeitern in z.B. Vollkonti-Schicht ist ein Feiertag kein Feiertag in dem Sinne, sondern Arbeitstag für den spezielle Zuschläge zu zahlen sind! Hat er allerdings Kurzarbeit angemeldet, dann darf er diese Ausfallzeit nicht mit Urlaub oder Zeitguthaben verrechnen!


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