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Freiwilliges Praktikum als Student - Lohnsteuer zurück fordern?

gefragt von Diirki am 15.07.2009 um 17:11 Uhr

Hallo zusammen. Ich bin Student und habe ein freiwilliges, 3 monatiges Praktikum gemacht, welches Dezember 2008 begann. Soweit es meinen Lohnunterlagen zu entnehmen ist, wurde dabei auch eine Lohnsteuer abgeführt. Jedoch habe ich als Student einen gewissen Steuerfreibetrag, oder? Ich weiß (seit 5 Minuten, google sei dank), dass die Frist für die Steuererklärung immer auf den letzten Tag des Mai's fällt (ist doch so, oder?) Kann ich jetzt noch eine Erklärung machen und einreichen? Also für Dezember 2008? Oder bringt das nichts?

MFG Diirki


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Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 15. Juli 2009 17:16
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Du kannst ganz beruhigt noch eine Steuererklärung abgeben. Ich meine sogar, dass du die noch nächstes Jahr einreichen könntest.

Sicher hast du Freibeträge etc. und der Eingangsteuersatz liegt bei 8.000 Euro. Aber da der Arbeitgeber nicht nach Jahrestabelle, sondern nach Monatstabelle abrechnet, kommt es vor, dass Steuern einbehalten werden. Die bekommst du aber zurück!


anonym
beantwortet von Annaberg am 15. Juli 2009 17:13
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Klar! Reiche eine Steuererklärung ein und für 2008 bekommst Du die entrichtete Lohnsteuer erstattet, wenn Du keine sonstigen Einkünfte hast, die aus einer Arbeitnehmertätigkeit erzielt wurden. Einfach Anlage N ausfüllen!


aaaaanonym
beantwortet von aaaaanonym am 15. Juli 2009 17:14
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Also meiner Erfahrung nach schon. ICh hab erst dieses Jahr meine LSE für 2006 gemacht ;)


anonym
beantwortet von TanteBertha am 15. Juli 2009 17:14
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Man kann die Lohnsteuererklärung auch noch später abgeben. Bis Sept. 09 hast Du in jedem Fall noch. Das mit dem Steuerfreibetrag stimmt, der bezieht sich allerdings auf das Kalenderjahr. Wenn Du in 2008 Steuern bezahlt hast, die unter dem steuerpflichtigen Satz liegen, erhältst Du diese über einen Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Wenn ich es richtig gelesen habe, war ein Monat der Dez. 2008 und dann Jan. und Febr. 2009. Diese beiden letzten Monate kannst Du erst mit dem LST-Jahrensausgleich für 2009, also im nächsten Jahr, wieder zurückfordern.


anonym
beantwortet von FreeEagle am 15. Juli 2009 17:15
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Meiner Ansicht nach kannst Du das jetzt noch. Der 31. Mai ist meines Wissens nach der Stichtag für diejenigen, die zur Steuererklärung verpflichtet sind. Und das bist Du als Single (ich geh' jetzt einfach mal davon aus) nicht.

Sollte ich hier einen Schmarrn verzapft haben, bitte ich um Korrektur.


WernerPlaten
beantwortet von WernerPlaten am 16. Juli 2009 07:17
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Im Rahmen einer Antragsveranlagung kannst du sogar für die letzten - vier - Jahre eine Steuererklärung abgeben. D. h. es besteht die Möglichkeit ab dem Jahr 2005 bis 2008 eine Steuererklärung nachträglich einzureichen!


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