Frage von QuestionIt 23.12.2011

Freiwilliger Bluttest vor MPU?

  • Antwort von ginatilan 23.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    http://fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.12.htm

    Leitlinien für Drogen-MPU nach dem BtMG-Gesetz

  • Antwort von ginatilan 23.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Habe Bong geraucht und bin dann ~2 Stunden später gefahren

    schit, sorry habe die Tags nicht gelesen!!!

    dann vergesse alles was ich über Alkohol geschrieben habe, was ich über die MPU geschrieben und verlinkt habe aber nicht.

    Okay, dann wegen Drogen:

    Die Fahrerlaubnisbehörde wird immer darüber informiert, wenn Sie in Zusammenhang mit Drogen aufgefallen sind und hat die Aufgabe, diesen Hinweisen nachzugehen und die Fahreignung abzuklären.

    Ärztliches Gutachten: Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.

    Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU): Wer unter Drogen steht, kann nicht sicher Auto fahren. Er ist aktuell nicht fahrtauglich. Entsprechend sind Bestrafungen nach den Paragraphen §24a StVG und 315c, 316 und 323a StGB die Folge, wenn im Blut BTM nachgewiesen wurde. Die Folgen: Mindestens ein Fahrverbot, eventuell gleich Führerscheinentzug, eine Führerscheinsperre und in jedem Fall eine MPU.

    Ein medizinisch-psychologisches Gutachten wird außerdem immer angefordert, wenn die Fahrerlaubnis wegen BTM entzogen war und wiedererteilt werden kann oder wenn neben der Einnahme von BTM (auch nur gelegentlicher Haschischkonsum) weitere Tatsachen Eignungszweifel begründen (beispielsweise eine Fahrt unter Drogeneinfluss). Der Konsum von Haschisch wird strafrechtlich nicht verfolgt und auch bei Besitz von kleinen Mengen Drogen wird das Strafverfahren meistens eingestellt.

    Diese Seite beschreibt sehr gut die Folgen: http://www.pille-palle.net/Pille-Palle/fuehrerschein.php#k5

    wenn du 2 Std voher noch geraucht hast werden die aktiven Werte über 1,ong/ml liegen jetzt kommt es noch auf den Abbauwert an(THC-COOH-Wert ).

    wenn er unter 75ng/ml liegt wird nur ein äG angeordnet. dieses kannst du nur bestehen wenn du Probierkonsum angibst, wenn negativ bewertet wird (gelegentlicher Konsum reicht dafür schon aus) wird eine MPU angeordnet.

    diese kannst du nur bestehen wenn du 12 Monate Abstinenznachweise erbringst (Urinscreenings oder Haaranalyse)

  • Antwort von ginatilan 23.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    dieser Link ist ebenfalls sehr zu empfehlen

    http://www.fev-mpu.de/fuehrerschein_mpu/mpu_medizinisch_psychologische_untersuch...

    klicke auch die anderen Buttons an

    Der Schlüssel zu einer positiven MPU ist, dass Du nicht wieder im Straßenverkehr auffällst ist Dein Konsum. Den musst Du in den Griff bekommen und davon den Gutachter überzeugen. Dazu stehen Dir kontrolliertes Trinken oder Abstinenz als Strategien offen. Bei kT solltest Du Leberwerte sammeln, eine Abstinenz muss mit Urinscreenings oder Haaranalysen dokumentiert werden. Das ist aber nur die Eintrittskarte. Die Schlüsselfrage ist, warum Du trinkst und wie Du diese Ursache künftig anders befriedigen kannst.

    Nun, ich schreibe Dir mal, was der GA von Dir erwartet:

    • Der Proband hat sein Fehlverhalten akzeptiert und beschönigt nichts
    • Der Proband hat die Ursachen für sein Fehlverhalten analysiert und dabei nicht nur die äusseren Motive (Druck, Fehleinschätzungen) sondern auch die inneren Motive (Dinge wie Akzeptanzsucht, Geltungsbedürfnis, Unsicherheit) analysiert
    • Der Proband hat aus dieser Analyse Vermeidungsstrategien entwickelt, wie er zukünftig bei entsprechenden Lagen reagiert und vermeiden kann, sich wieder fehl zu verhalten
    • Der Proband hat diese Vermeidungsstrategien eingeübt und über eine gewisse Zeit stabil gelebt
  • Antwort von norbert9014 27.12.2011

    Mit dem freiwilligen Test kannst Du auf jeden Fall eine gute Einsicht in Dein fehlerhaftes Verhalten zeigen. Das kann ein guter erster Schritt sein.

    Der zweite hilfreiche Schritt kann ein besuch in den Selbsthilfegruppen sein. Ich will damit deutlich nichts gegen all die Hilfsmöglichkeiten und -seiten im Internet sagen oder mich dagegen aussprechen... Dies ganz deutlich.

    Jede Generation findet ihre eigenen Kommunikationsformen... und das ich als "alter Zausel" nicht mit allen Neuerungen einverstanden sein muss, bzw. mir der persönliche Zugang fehlt ändert nichts daran, dass das alles hilfreich sein kann.

    Aber der Unterschied zu einer Internetseite ist ganz einfach der direkte Kontakt. Menschen brauchen Menschen... und der persönliche Kontakt, das persönliche Gespräch ist durch nichts zu ersetzen. Zudem kann es Informationen geben- also im Sinne einer Form der Wissensvermittlung, die eigentlich nur gut über das Gespräch und im direkten Dialog vermitteld werden können.

    In einer SHG kannst Du Deine ganz persönlichen Einstellungen auf den Prüfstand stellen, Dich selbst hinterfragen und mit der Hilfe der Gruppenmitglieder hinterfragen lassen.

    Du kannst von den Grtuppenmitgliedern lernen... anhand deren ganz eigenen Erfahrungen... Dich austauschen... miterleben, wie "live" Probleme und verschiedene Lösungsansätze durchgespielt werden.

    Du wirst Menschen kennenlernen, die selber mit ihrem Führerschein ein Problem haben oder hatten... erfahren, wie ihre Erfahrungen aussehen... und das alles für "lau".

    Der Besuch einer Selbsthilfegruppe kotstet nichts... außer Deiner Zeit und Deiner Aufmerksamkeit.

    Dies sind Erfahrungen in der Ausbildung Deiner Persönlichleit, die nach meiner Erfahrung von den Gutachtern bei der MPU sehr wohl bemerkt werden.

    Vergiss nicht: MPU heißt "Medizinisch-PSYCHOLOGISCHE- Untersuchung"

    Es kann also gar nicht um eine Art stures Auswendiglernen irgendwelcher Fragen zum Thema Alkohol sein, im Sinne der Fragebögen Deiner theoretischen Führerscheinprüfung. Es gibt keine Punkte, die ereeicht werden können oder müssen.

    Ein Psychologe überprüft an Hand einiger Fragen Deine ganz grundsätzliche Einstellung zum Alkohol, Alkoholgenuß und Alkoholgenuß im Straßenverkehr. Vor diesem Hintergrund will er ergründen, ob von Dir je wieder eine Gefahr ausgehen könnte dass Du (aus Versehen nach einer Geburtstagsfeier trotz aller Vorsätze... aber jetzt ist die letzte Straßenbahn doch weg und es sind ja nur 700,800 Meter bis nach Hause..) unter selbst geringsten Alkoholeinfluß am Steuer sitzen könntest

    Arbeitsgrundlage ist dabei § 1 StVO

    I. Allgemeine Verkehrsregeln §1 Grundregel

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Dies ist sicherzustellen!

    Und Du hast bereits einmal gezeigt, dass Du bereit zum risikohaften Verhalten im Straßenverkehr bist... Thats it!

    Sincerly Norbert

    ...

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