Freiwilliger Bluttest vor MPU?
Hallo,
ich wurde vor knapp 2-3 Monaten von der Polizei angehalten Bluttest etc.
Da die Verwaltungswege momentan extrem lange dauern würde ich meine Abstinenzzeit gerne jetzt schon verwenden damit ich dann im neuen Jahr weniger habe..
ist das irgendwie möglich?
Gruß
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http://fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.12.htm
Leitlinien für Drogen-MPU nach dem BtMG-Gesetz
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Habe Bong geraucht und bin dann ~2 Stunden später gefahren
schit, sorry habe die Tags nicht gelesen!!!
dann vergesse alles was ich über Alkohol geschrieben habe, was ich über die MPU geschrieben und verlinkt habe aber nicht.
Okay, dann wegen Drogen:
Die Fahrerlaubnisbehörde wird immer darüber informiert, wenn Sie in Zusammenhang mit Drogen aufgefallen sind und hat die Aufgabe, diesen Hinweisen nachzugehen und die Fahreignung abzuklären.
Ärztliches Gutachten: Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.
Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU): Wer unter Drogen steht, kann nicht sicher Auto fahren. Er ist aktuell nicht fahrtauglich. Entsprechend sind Bestrafungen nach den Paragraphen §24a StVG und 315c, 316 und 323a StGB die Folge, wenn im Blut BTM nachgewiesen wurde. Die Folgen: Mindestens ein Fahrverbot, eventuell gleich Führerscheinentzug, eine Führerscheinsperre und in jedem Fall eine MPU.
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten wird außerdem immer angefordert, wenn die Fahrerlaubnis wegen BTM entzogen war und wiedererteilt werden kann oder wenn neben der Einnahme von BTM (auch nur gelegentlicher Haschischkonsum) weitere Tatsachen Eignungszweifel begründen (beispielsweise eine Fahrt unter Drogeneinfluss). Der Konsum von Haschisch wird strafrechtlich nicht verfolgt und auch bei Besitz von kleinen Mengen Drogen wird das Strafverfahren meistens eingestellt.
Diese Seite beschreibt sehr gut die Folgen: http://www.pille-palle.net/Pille-Palle/fuehrerschein.php#k5
wenn du 2 Std voher noch geraucht hast werden die aktiven Werte über 1,ong/ml liegen jetzt kommt es noch auf den Abbauwert an(THC-COOH-Wert ).
wenn er unter 75ng/ml liegt wird nur ein äG angeordnet. dieses kannst du nur bestehen wenn du Probierkonsum angibst, wenn negativ bewertet wird (gelegentlicher Konsum reicht dafür schon aus) wird eine MPU angeordnet.
diese kannst du nur bestehen wenn du 12 Monate Abstinenznachweise erbringst (Urinscreenings oder Haaranalyse)
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dieser Link ist ebenfalls sehr zu empfehlen
http://www.fev-mpu.de/fuehrerschein_mpu/mpu_medizinisch_psychologische_untersuch...
klicke auch die anderen Buttons an
Der Schlüssel zu einer positiven MPU ist, dass Du nicht wieder im Straßenverkehr auffällst ist Dein Konsum. Den musst Du in den Griff bekommen und davon den Gutachter überzeugen. Dazu stehen Dir kontrolliertes Trinken oder Abstinenz als Strategien offen. Bei kT solltest Du Leberwerte sammeln, eine Abstinenz muss mit Urinscreenings oder Haaranalysen dokumentiert werden. Das ist aber nur die Eintrittskarte. Die Schlüsselfrage ist, warum Du trinkst und wie Du diese Ursache künftig anders befriedigen kannst.
Nun, ich schreibe Dir mal, was der GA von Dir erwartet:
- Der Proband hat sein Fehlverhalten akzeptiert und beschönigt nichts
- Der Proband hat die Ursachen für sein Fehlverhalten analysiert und dabei nicht nur die äusseren Motive (Druck, Fehleinschätzungen) sondern auch die inneren Motive (Dinge wie Akzeptanzsucht, Geltungsbedürfnis, Unsicherheit) analysiert
- Der Proband hat aus dieser Analyse Vermeidungsstrategien entwickelt, wie er zukünftig bei entsprechenden Lagen reagiert und vermeiden kann, sich wieder fehl zu verhalten
- Der Proband hat diese Vermeidungsstrategien eingeübt und über eine gewisse Zeit stabil gelebt
Kommentar von norbert9014norbert9014 27.12.2011Liebe ginatilan:
das mit dem "Kontrollierten Trinken" kann deutlich ins Auge gehen!!
Es gibt Gutachter, die absolute Abstinenz fordern... ich gehe sogar soweit, dass ich sage: In 20 Jahren Arbeit in der Selbsthilfegruppe habe ich nicht einen einzigen Fall erlebt, in dem irgendeine Form des kontrollierten Trinkens positiv beschieden worden wäre....
O.K.- vielleicht sitzen ja in den SHGs nur die ganz harten Fälle... Typen mit Werten über 1,2 als unterste Grenze die Regel [wer mit 0,35 oder 0,5 %o würde auch gerne in eine SHG kommen?? :-) ]... aber ich kann mir das nur schwer vorstellen- egal was viele Anwälte auch sagen mögen
ich habe dazu auch mehrere Freunde kennengelernt, die ihren Führerschein tatsächlich mit rechtsanwaltlichem Beistand erlangen wollten... ach die liebe Juristerei... die können ja gerne mit Paragraphen und guten Erklärungen kommen... aber die Gutachter sind unbefangen und unabhängig.
Versucht mal gegen ein ärztl. Attest vor Gericht anzukommen... die Chance auf Sieg liegt wohl im Promillebereich
Ähnlich ist es auch hier- nach meinem Wissen- Eure Erfahrungen mögen anders sein. Nur für mich nachvollziehbar sind sie dann nicht!
Norbert
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Mit dem freiwilligen Test kannst Du auf jeden Fall eine gute Einsicht in Dein fehlerhaftes Verhalten zeigen. Das kann ein guter erster Schritt sein.
Der zweite hilfreiche Schritt kann ein besuch in den Selbsthilfegruppen sein. Ich will damit deutlich nichts gegen all die Hilfsmöglichkeiten und -seiten im Internet sagen oder mich dagegen aussprechen... Dies ganz deutlich.
Jede Generation findet ihre eigenen Kommunikationsformen... und das ich als "alter Zausel" nicht mit allen Neuerungen einverstanden sein muss, bzw. mir der persönliche Zugang fehlt ändert nichts daran, dass das alles hilfreich sein kann.
Aber der Unterschied zu einer Internetseite ist ganz einfach der direkte Kontakt. Menschen brauchen Menschen... und der persönliche Kontakt, das persönliche Gespräch ist durch nichts zu ersetzen. Zudem kann es Informationen geben- also im Sinne einer Form der Wissensvermittlung, die eigentlich nur gut über das Gespräch und im direkten Dialog vermitteld werden können.
In einer SHG kannst Du Deine ganz persönlichen Einstellungen auf den Prüfstand stellen, Dich selbst hinterfragen und mit der Hilfe der Gruppenmitglieder hinterfragen lassen.
Du kannst von den Grtuppenmitgliedern lernen... anhand deren ganz eigenen Erfahrungen... Dich austauschen... miterleben, wie "live" Probleme und verschiedene Lösungsansätze durchgespielt werden.
Du wirst Menschen kennenlernen, die selber mit ihrem Führerschein ein Problem haben oder hatten... erfahren, wie ihre Erfahrungen aussehen... und das alles für "lau".
Der Besuch einer Selbsthilfegruppe kotstet nichts... außer Deiner Zeit und Deiner Aufmerksamkeit.
Dies sind Erfahrungen in der Ausbildung Deiner Persönlichleit, die nach meiner Erfahrung von den Gutachtern bei der MPU sehr wohl bemerkt werden.
Vergiss nicht: MPU heißt "Medizinisch-PSYCHOLOGISCHE- Untersuchung"
Es kann also gar nicht um eine Art stures Auswendiglernen irgendwelcher Fragen zum Thema Alkohol sein, im Sinne der Fragebögen Deiner theoretischen Führerscheinprüfung. Es gibt keine Punkte, die ereeicht werden können oder müssen.
Ein Psychologe überprüft an Hand einiger Fragen Deine ganz grundsätzliche Einstellung zum Alkohol, Alkoholgenuß und Alkoholgenuß im Straßenverkehr. Vor diesem Hintergrund will er ergründen, ob von Dir je wieder eine Gefahr ausgehen könnte dass Du (aus Versehen nach einer Geburtstagsfeier trotz aller Vorsätze... aber jetzt ist die letzte Straßenbahn doch weg und es sind ja nur 700,800 Meter bis nach Hause..) unter selbst geringsten Alkoholeinfluß am Steuer sitzen könntest
Arbeitsgrundlage ist dabei § 1 StVO
I. Allgemeine Verkehrsregeln §1 Grundregel
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dies ist sicherzustellen!
Und Du hast bereits einmal gezeigt, dass Du bereit zum risikohaften Verhalten im Straßenverkehr bist... Thats it!
Sincerly Norbert
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Kommentar von ginatilanginatilan 29.12.2011Arbeitsgrundlage ist dabei § 1 StVO
leider verwechselst du was, lieber Norbert
die "Arbeistungsgrundlage" der Gutachter sind die Begutachtungsleitlinien, bzw. die Begutachtungsrichtlinien.
Es gibt Gutachter, die absolute Abstinenz fordern...
das dürfen sie nur fordern wenn es die Leitlinien vorschreiben, sonst nicht
http://fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.11.htm
In 20 Jahren Arbeit in der Selbsthilfegruppe habe ich nicht einen einzigen Fall erlebt, in dem irgendeine Form des kontrollierten Trinkens positiv beschieden worden wäre....
in SHG's sitzen fast keine MPU-Probanden , sondern nur die harten Fälle.
(es gibt aber auch SHG's die nur für MPU-ler da sind)
KT ist nichts neues oder besonderes bei der MPU, selbstverständlich kommt es dabei auf den Alkoholkonsum und auf die Trinkerkarriere des Probanden drauf an, und wird tagtäglich positiv beurteilt
wegen deiner SHG:
ich war auch jahrelang dabei, das ist aber (leider) nicht für jeden Menschen das richtige.
ich wurde sogar am Anfang blöd angemacht (naja, der ist wegen seiner MPU hier und dann wird er wieder abhauen), und es waren wirklich Menschen anwesend die wirklich abhängig waren, ich dagegen habe den Alk missbraucht, ein großer Unterschied.
allerdings bin ich Abstinenzler, und das schon seit 6 Jahren
Kommentar von norbert9014norbert9014 30.12.2011Nun.. nenne man das Kind wie man will... mit der "Arbeitsgrundlage" magst Du in der genauen Auslegung Recht haben... aber die Gutachter prüfen auf diesen Hintergrund. Ob sie das Kind nun beim Namen nennen wollen oder nicht. Es gibt für alles psychologisch verbrähmte Bezeichnungen, die den direkten Ausdruck vermeiden... aber aus gutem Grunde auch niemals ausschließen
Was Gutachter dürfen.. und was nicht... - das ist eben wie mit dieser Sache, ein ärztl. Attest anzufechten: Probier das mal.-.. "Recht haben" und "Recht bekommen" sind da schnell zweierlei
Die SHG mag für MPU Aspiranten wirklich nicht immer geeignet sein: Deswegen haben viele SHG´s eigene "MPU-Gruppen" initiiert, weil man deutlich den unterschiedlichen Anspruch (und die entstandenen Konflikte aus diesen unterschiedl. Ansprüchen) gespürt hat und ihm gerecht werden wollte. Aber egal wie.... es gab immer genug Menschen, die "nur" mit ihrem Führerscheinentzug zu kämpfen hatten, und die sich im Laufe der regulären SHG Arbeit zu ihrer Sucht bekannt... und damit einen Ausweg... und wieder Lebensmut durch Zuversicht und wiedererlangte eigene Handlungsfähigkeiten erlernt hatten.
Zum Schluß: Vielleicht hast Du mich mißverstanden: Ich habe nichts gegen Dich. Aber ich habe meine Erfahrungen. Diese müssen mit den Deinigen weder deckungsgleich noch irgendwie ähnlich sein.
Aber ich kenne 2 Menschen, die im Suff einen anderen Menschen totgefahren haben. Einer davon hatte bereits einmal eine "erfolgreiche" MPU hinter sich gebracht... und er wünscht sich heute, dass sein Gutachter damals konsequent gewesen wäre.
Mit dieser Schuld zu leben ist ihnen auch heute noch nicht so ohne weiteres unbeschwert möglich. Wer mit solchen Menschen Gespräche geführt hat... über "Schuld", "Sühne", "Verzweiflung", "Tod", "innere Leere"....
... was soll ich sagen?
Das ganze ist kein Sport im Sinne von "Höher, weiter... immer geiler!!"
Das sind Menschen, die an ihren Schiksalen schwer tragen.... und manchmal zerbrechen. Die die Bilder der Wrackteile und der tödlichen Verletzungen nicht mehr aus dem Kopf kriegen. Die die Schreie... oder die fassungslose Stummheiz und Stille der Ehepartner... oder der Eltern ihrer Opfer nachts nicht mehr aus ihen Träumen scheuchen können. Nach einem Jahr nicht, nach 2en nicht.. nach 10 Jahren nicht..
Du magst Dich auskennen mit Paragraphen und Auslegungen, feinen Formulierungen und speziellen Spezialisten
Ich bin nur der, der am Schluß übrigbleibt, um mit denen an einem Tisch zu sitzen, die übrigbleiben. Die den Anschluß an die weiterziehende Karawane nicht mehr geschafft haben.
Aber das ist o.k. Ich verlange gar nicht, dass Du meine Erfahrungen versuchst nachzuvollziehen.
Aber verdeutlichen werde ich meinen Standpunkt. Weil er wichtig ist!
Und: Weil mir bewußt ist, dass ich selber ein Riesenglück hatte. Denn ich bin in meiner "bösen" Zeit auch unter, teilweise erheblichen Einfluß, Auto gefahren.
Mir blieb diese Erfahrung erspart. Aber es ist so: Ich weiß darum... und da bin ich meinem Schöpfer äußerst dankbar, dass er mich hat viel Leid tragen lassen... aber hiervon hat er mich ausgespart.
In tiefer Einsicht... Ich wünsche Dir einen guten Rutsch... Peace und lange Haare
:-) Norbert
Kommentar von ginatilanginatilan 30.12.2011Ich habe nichts gegen Dich.
das habe ich auch nicht in Erwägung gezogen, das kannst du mir glauben.
ich verstehe auch was du meinst mit dem KT, ich könnte es auch nicht, wenn ich ein Bier getrunken habe konnte ich nicht mehr aufhören.
aber genau das wird bei KT verlangt, und das können eben auch welche machen, ich nicht.
wenn jemand zweimal mir 0,6‰ im Straßenverkehr aufgefallen ist, warum soll man dann Abstinenz fordern?
er hat ein Problem mit dem Trennen (Alk und Verkehr) , aber bestimmt nicht mit dem Trinken. Genau für solche Wiederholungstäter ist das KT , aber auch (und das verstehe ich persönlich jetzt auch nicht) für Probanden die mit 2,4‰ aufgefallen sind.
. Ich verlange gar nicht, dass Du meine Erfahrungen versuchst nachzuvollziehen.
ich brauche sie auch nicht nachvollziehen, da ich persönlich genau das gleiche über KT denke wie du.
wünsche dir auch einen guten Rutsch, und
Peace und lange Haare
na, das würde in meinem Alter aber schon sehr komisch aussehen, lol
Kommentar von norbert9014norbert9014 30.12.2011Bei mir auch... bin über 50... aber gerade deshalb "...is´geil.."
:-)
Frohes Neues... Norbert
Das weiß ich ja alles schon. Meine eigentliche Frage ist ob ich schon vor Anfang der der eigentlich MPU einen frewilligen Test machen kann, der dann auch von der Führerscheinstelle anerkannt wird (vielleicht sogar von dieser). Damit ich eben einen Monat weniger habe.
du musst zu einem BfF gehen und einen Screeningvertrag abschließen, dann wird dieser erste Test auch anerkannt (oder mach es beim Gesundheitsamt in deiner Stadt, die sind billiger)
du solltest aber vorher zu der Apotheke gehen und einen Test kaufen, der sollte unter 20ng/ml Cutt-off haben, nur dann ist es auch sicher, dass der erste Test beim BfF auch negativ (also positiv für dich) ist. Sonst musst du wieder von vorne anfangen mit den Abstinenznachweise.
Jetzt hoffentlich endlich deine "eigentliche" Frage beantwortet, puh
Das war das was ich wissen wollte!
Dankeschön
gerne geschehen, und bitte entschuldige meinen Fehler wegen dem Alkohol, ich habe deine Tags nicht gelesen. Aber der Support, bei dem ich meine eigene Antwort beanstandet habe, hat das ja ruckzuck wieder gerichtet.
ich wünsche dir alles Gute für die MPU und ein schönes, nebelfreies (war jetzt nur Spaß) Weihnachtsfest, MACHS GUT!!!!