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Freiwillige Leistung beim Gehalt wirklich so freiwillig?

gefragt von OttoNormal am 10.07.2008 um 15:07 Uhr

Mein Monatsgehalt setzt sich seit langem aus dem tariflichen Teil und einem Festbetrag von 200,-- EUR zusammen, das der Chef jedem MA (in unterschiedlicher Höhe) irgendwann mal freiwillig zugestanden hat. Die Freiwilligkeit dieser Leistung ist nirgendwo schriftlich fixiert, auch auf meiner Gehaltsabrechnung existiert kein Vermerk. Seit diesem Jahr verkürzt mein Chef den Festbetrag exakt um den Betrag der tariflichen Erhöhung, so dass ich die nächsten Jahre trotz tariflicher Erhöhungen exakt das gleiche verdienen werde. Ist es nicht so, dass der Festbetrag in meinem Fall garnicht mehr so freiwillig ist, weil nirgendwo schriflich fixiert ist, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt?


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Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 10. Juli 2008 15:11
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Es gibt sogenannte anrechenbare Zulagen, auf die im Tarifvertrag Bezug genommen werden kann. Sie müssen dann aber auch explizit dort als solche aufgeführt sein. Diese anrechenbaren Zulagen werden dann durch Tariferhöhungen aufgezehert - soweit korrekt.

Sollte dies bei Dir aber nicht der Fall sein, dann muss irgendwo ein Vermerk sein, sinngemäß "..erhält der Mitarbeiter XY eine freiwillige Zusatzleistung von 200 Euro pro Monat. Diese Zahlung ist eine freiwillige Zahlung auf die kein Anspruch besteht und auf die auch durch wiederholte Zahlung ein Anspruch nicht erworben werden kann...."

Prüfe mal, ob eines der beiden auf Dich zutrifft und sprich ggf. nochmals mit Deinem Chef.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 10. Juli 2008 15:24

Ganz genau, so kenne ich das auch. http://1hoss43dh.de.to/


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 10. Juli 2008 15:12
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Es ist richtig, dass freiwillige Leistungen des Arbeitgebers nach einer gewissen Zeit der Gewährung zu einer "betrieblichen Übung" werden können, wenn nicht auf die Freiwilligkeit der Leistung hingewiesen wird! Bei Deinem Beispiel kommt es aber auf die Deklaration dieser Zulage an. Sie muß ja einen Namen haben. Ist es eine freiwillige Zulage und die Freiwilligkeit wäre z.B. im Arbeitsvertrag schon formuliert, dann kann sie gekürzt werden. Ist es eine übertarifliche Zulage, geht aus der Bezeichnung hervor, dass es praktisch ein "Vorgriff" auf zu erwartende Tariferhöhungen ist. Ist es eine Leistungszulage, müßte sich in Deiner Leistung oder den Anforderungen etwas verändert haben, was die Anrechnung rechtfertigt. Gedeckt kann das jedenfalls durch den Arbeitsvertrag oder auch den Tarifvertrag sein.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 10. Juli 2008 15:23
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Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 10. Juli 2008 16:10

Sprachlos ;-)) lol

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 10. Juli 2008 16:34

Ich wollte oben den Kommentar schreiben und bin in eine neue Antwort gekommen.




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