Welche kreterien muss man haben um in die freiwillige Feuerwehr zu kommen(Alter,Größe,Sportlichkeit...)??

Du solltes kein Kretin sein, und Kriterium richtig schreiben können.

Du musst midestens 12 und trinkfest sein.....
trinkfest???Wiso das denn??
Iserbrooker am 9. Mai 2009 12:43 Das mit 12 ist ernst, das mit trinkfest ein Scherz! Du brauchst keine besonderen Fähigkeiten mitzubringen!
nee aber erklär mal, irgendwie sagen voll viele das man ne gute Leber haben muss......Aber seemänner gelten doch als ,,trinkfest"
Iserbrooker am 9. Mai 2009 12:56 Ja, die trinken halt mal gerne einen... Ist allgemein bekannt!

Außer Alter keine, die sind über jedes Mitglied sehr glücklich.

Melde dich doch bei der freiwilligen Feuerwehr an, dann erfährst du es aus erster Hand ;-)

Freiwillig ist Freiwillig,solche tests zwecks Sportlichkeit und so kenn ich nur von der Berufsfeuerwehr!Unsere Feuerwehrleute sehen auch nicht grade Sportlich aus.....

Am besten Du fragst bei der Feuerwehr, die suchen immer Nachwuchs und geben gerne Auskunft.

Die deutsche Rechtschreibung beherrschen, war gestern erst im TV zu sehen, Bewerber bei der Hamburger Feuerwehr.

Um die Frage zu beantworten:
Ich hab mal aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz die relevanten Themen für die FF herausgezogen:
Art. 6 Feuerwehrdienst (1) 1. Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich geleistet.
(2) Feuerwehrdienst können alle geeigneten Gemeindebewohner, in besonderen Fällen auch Einwohner benachbarter Gemeinden, vom vollendeten 18. Lebensjahr an leisten; er endet in der Regel mit dem vollendeten 60. Lebensjahr.
(3) 1. Der Feuerwehrkommandant muss einen Feuerwehrdienstleistenden, der die Eignung für den Feuerwehrdienst ganz oder teilweise verloren hat, in entsprechendem Umfang vom Feuerwehrdienst entbinden. 2. Er kann einen Feuerwehrdienstleistenden, der seine Dienstpflicht gröblich verletzt, vom Feuerwehrdienst ausschließen; hiervon ist die Gemeinde zu unterrichten.
7 Art. 7 Feuerwehranwärter
(1) Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten.
(2) 1. Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. 2. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden.
Den ganzen Text kannst du unter http://www.lfv-bayern.de/cms/service/bayfwg/bayfwg.pdf nachlesen.