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freiwillige Einkommensteuererklärung: Wann lohnt sich die Abgabe beim Finanzamt?

gefragt von schruffi am 20.05.2009 um 9:53 Uhr

Meine Frau ist nicht zurAbgabe einer Steuererklärung verpflichtet, trotzdem überlegt sie, eine freiwillige Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Ich sehe die Sache eher kritisch. Wann lohnt sich denn eine freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung? Kann man das pauschal sagen?

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anonym
beantwortet von hofi4 am 30. Mai 2009 20:22
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als Ehepaar ist es in der Regel sinnig gemeinsam eine Steuererklärung abzugeben. Lohnen tut es sich dann, wenn ihr beide auf Lohnsteuerkarte IV/IV arbeitet und Kirchensteuer zahlt, denn die Kirchensteuer kann man als Sonderausgabe absetzen und natürlich wenn Ihr Spenden, Heimwerkerrechnungen, große Krankheitskosten etc. habt oder wenn ihr höhere Werbungskosten als 920,00 Euro habt. Falls ihr beide mit Lohnsteuerkarte III/IV arbeitet, kann es evtl. zu einer Nachzahlung kommen. Gibt doch Eure Daten in ELSTER (kostenloses Programm vom FA zum runterladen) ein und laßt es einfach mal hochrechnen.


antola61
beantwortet von antola61 am 21. Mai 2009 11:05
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ich nehme mal an, deine Frau ist angestellt und hat sonst keine Einkünfte.....

dann lohnt es sich, sobald ihre Werbungskosten (Fahrtkosten zur Arbeit [einfache Entfernungs-km x Tage x 0,30€], evtl. Arbeitskleidung, Kontoführung = 16 €, evtl. Bewerbungskosten...) über 920 € ausmachen. Dann hat sie nämlich monatlich zu viel Lohnsteuer bezahlt und würde was zurückbekommen.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 20. Mai 2009 10:52
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wenn sie eine Rückzahlung bekommen kann.


anonym
beantwortet von Laura2004 am 20. Mai 2009 09:57
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Wenn Ihr verheiratet seid, dann müßtet ihr doch eigentl verpflichtet sein, eine ESt-Erkl abzugeben...

Kommentar von Tumba am 20. Mai 2009 09:59

Da hast Du auch wieder recht...ich bin jetzt von einer 'Alleinstehenden' Frau ausgegangen.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 21. Mai 2009 11:06

sie müssen nur abgeben, wenn sie Lohnsteuerklasse III und V haben, bei IV und IV nicht!


anonym
beantwortet von Tumba am 20. Mai 2009 09:55
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Die lohnt sich dann, wenn man eine Rückzahlung bekommt.

Kommentar von Auskunft am 20. Mai 2009 09:56

Und woran sehe ich das vorher?

Kommentar von Tumba am 20. Mai 2009 09:57

Das siehst Du, wenn Du alle EInträge in Deinem Steuerprogramm vorgenommen hast un es Dir berechnen lässt.

Oder dann, wenn die Werbungskosten oberhalb der Pauschale von 920€ liegen.


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