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Freiwillig Teilzeit arbeiten - geht das?

gefragt von DJane am 11.12.2008 um 1:29 Uhr

Ein Bekannter von mir ist gerade dabei, sich sein 2tes Standbein aufzubauen. Er ist zur Zeit Nebenberuflich tätig, da es aber immer mehr wir, möchte er sich en wenig mehr von seiner eigentlichen Arbeit frei nehmen, so das er mehr Zeit für seine Selbstständigkeit hat. Deshalb würde er jetzt gerne in Teilzeit arbeiten und idealerweise nur noch in Frühschicht. Sein Arbeitgeber ist eine sehr große Firma, mit mehreren tausend Mitarbeitern im Automobilbereich. Organisatorisch sollte es also möglich sein, aber wie sieht es mit der gesetzlichen Seite aus? Wer kennt sich da aus?

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recht x 35.126 arbeitsrecht x 2.175

kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 11. Dezember 2008 01:31
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Sein Chef muß zustimmen.

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 11. Dezember 2008 01:40

Kurz, knapp und richtig!

Kommentar von DJane am 11. Dezember 2008 01:41

Wir haben gehöt, daß das gesetzlich nun so sei, daß man Teilzeitarbeit verlangen kann. Wurde angeblich 2001 so geändert. Allerdings nur, wenn die Firma mindestens 15 Mitarbeiter hat. Das würde bedeuten, die Firma muß ihn lassen, wenn er das will. Ist das so? Wer hat da wirklich Ahnung? Bitte keine Vermutungen!

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 11. Dezember 2008 01:45

Dann soll er es verlangen. Wird es verweigert, bleibt immer noch der Rechtsweg.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2008 01:46

''1Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. 2Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.''

Siehe Antwort von bitmap am 11. Dezember 2008 01:44

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 11. Dezember 2008 01:50

Oha, in der Gewerkschaft, was Bitmap?;)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2008 02:03

Nö, ich bin in keiner Gewerkschaft. :-)

Hab mal was von Arbeitsrecht irgendwo aufgeschnappt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2008 02:16

''Wer hat da wirklich Ahnung? Bitte keine Vermutungen!''

Hier ist keine Arbeitsrechtsanwaltsplattform.


anonym
beantwortet von Divine38 am 11. Dezember 2008 08:36
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Aufgrund der Größe des Arbeitsgebers wird das wohl kein Problem sein, er muss es einfach beantragen. Aber er muss sich sicher sein, da für eine bestimmte Zeit kein Anspruch auf Erhöhung der Stunden besteht, d.h. wenn es mit dem zweiten Standbein nicht klappt, hat er keinen Anspruch nach 3 Monaten wieder seine Vollzeitstelle zu bekommen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. Dezember 2008 01:44
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Schriftlich Antrag stellen. http://kurzlink.de/V9WFh2MqR


wolle59
beantwortet von wolle59 am 11. Dezember 2008 01:33
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Gesetzlich ist der Arbeitsvertrag maßgebend. Er kann ja mal nachfragen was die für Möglichkeiten sehen ihn weniger arbeiten zu lassen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2008 09:00

Nö, gesetzlich ist das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge maßgebend. Näheres siehe Antwort von bitmap am 11. Dezember 2008 01:44.


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