Spezi1980 am 13.01.2008 um 18:46 Uhr
Hallo habe Folgendes Problem, am 21.1.08 läuft meine Erziehungsurlaub aus. Muss mich ab da dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wieviel muss ich da im Monat zahlen?? Wißt ihr ne Kasse die günstig ist?? Muss ich meinen Kleinen extra versichern oder ist er bei mir dann mit dabei? Hab bis jetzt auch Hartz IV erhalten, jetzt arbeitet mein Freund dadurch sind wir endlich draußen aus Hartz IV aber ich muss mich freiwillig versichern. Familienversicherung ist ja doch nur für Verheiratete oder?? HILFE

Hast Du das nicht gerade selbst auf eine andere Frage beantwortet? http://www.gutefrage.net/frage/freiwilliges-mitglied-in-der-gkv-wie-umgehen

Wenn das Kind vom Freund ist, kann es bei ihm mit versichert werden, insofern der Freund Mitglied in der GKV ist. Wieso musst du dich freiwillig versichern? Was ist mit Hartz IV?
Spezi1980 am 13. Januar 2008 19:03 der kleine ist nicht von ihm. Hartz IV zahlt komplett solange er keine arbeit hat. sobald er oder ich eine vollzeitstelle haben zahlen die nicht mehr hartz IV, dann muss ich mich freiwillig in der gesetzlichen versichern. so wie der fall ist. ach keine ahnung. weiß a net wie es abläuft.
bitmap am 13. Januar 2008 19:10 ''sobald er oder ich eine vollzeitstelle haben zahlen die nicht mehr hartz IV''
Das ist doch gar nicht sicher. Ihr werdet zwar, wenn ihr zusammenwohnt unter bestimmten Umständen als Bedarfsgemeinschaft gesehen. Das heißt aber noch lange nicht, dass du keinen Anspruch auf alg II hättest. Zumindest nicht allein nur deswegen, weil der Freund Vollzeitarbeit hat.
Ein Antrag ist ne Heidenarbeit, aber wenn du alg II bekämst wärst du pflichtversichert incl. Kind.
Spezi1980 am 13. Januar 2008 20:01 den fall hatten wir. er hatte letztes Jahr eine Vollzeitstelle natürlich und dadurch sind wir komplett aus dem anspruch von hartz IV gefallen. ich war aber krankenversichert weil ich noch erziehungsgeld bekommen habe. dieses läuft ja am 21ten aus.
bitmap am 13. Januar 2008 20:52 ''3) 1Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden.'' SGB II § 26
Das heißt also, dass die die Krankenkassenbeiträge übernehmen, wenn zwar kein Anspruch auf alg II besteht, aber wenn er entstehen würde wenn man den KK-Beitrag selber bezahlen müsste. Versuchs!

freiwillig in der GKV wird nur ein Selbständiger versichert, alle anderen sind entweder selbst pflichtversichert oder familienversichert beim Partner bzw. für Kinder eines von den Elternteilen
bitmap am 13. Januar 2008 19:06 ''reiwillig in der GKV wird nur ein Selbständiger versichert''
Das ist - so pauschal gesagt - falsch. http://kuerzer.de/Ab7Iwke3y
aber nur soviel wieviel ich gewußt habe. Dachte ich tue mal neue Frage diesbezüglich rein. eben mit kosten usw.... ich heirate deswegen bestimmt nicht z.b.