Kann man den jederzeit ändern? Gibt es gewisse Fristen zu beachten?
kannst du jederzeit ändern, ab sofort wenn du möchtest, nur nicht rückwirkend

einfach mal die Bank anrufen, die gebn dir Auskunft!DU kannst ihn eigentlich immer ändern..

Kannst Du ändern, nur ncihtmehr, wenn Deine 801 Euro aufgebraucht sind.
LittleArrow am 31. Januar 2009 18:21 Die Beiträge auf dieser Homepage scheinen noch nicht aktualisiert worden zu sein, wenn ich z.B. diese Seite hier lese: http://www.freistellungsauftrag.net/freistellungsauftrag-freibetrag.html
Dies gilt auch für den vorstehenden Link, da dort noch von Freibetrag statt Sparerpauschbetrag gesprochen wird.
Grundsätzlich geht es natürlich auch rückwirkend zum 01.01., wenn noch keine auszahlungspflichtigen Kapitalerträge angefallen sind.
Wird die Freistellung nur befristet für eine Auszahlung gegeben, sollte man darafu achten, dass im Kalenderjahr die 801 ledige/1602verh. nicht überschritten werden.
Im Gegensatz zum Zinsertrag(bis 31.12.2008) gilt die Freistellung von der Abgeltungssteuer für alle beim Kreditinstitut bestehenden Konten und Depots bei der Bank