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Freistellungsauftrag: Änderung?

gefragt von bernddasbrot08 am 31.01.2009 um 14:26 Uhr

Kann man den jederzeit ändern? Gibt es gewisse Fristen zu beachten?


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ibicks
beantwortet von ibicks am 31. Januar 2009 14:27
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kannst du jederzeit ändern, ab sofort wenn du möchtest, nur nicht rückwirkend

Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 31. Januar 2009 17:48

Grundsätzlich geht es natürlich auch rückwirkend zum 01.01., wenn noch keine auszahlungspflichtigen Kapitalerträge angefallen sind.

Wird die Freistellung nur befristet für eine Auszahlung gegeben, sollte man darafu achten, dass im Kalenderjahr die 801 ledige/1602verh. nicht überschritten werden.

Im Gegensatz zum Zinsertrag(bis 31.12.2008) gilt die Freistellung von der Abgeltungssteuer für alle beim Kreditinstitut bestehenden Konten und Depots bei der Bank


lotta123
beantwortet von lotta123 am 31. Januar 2009 14:26
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einfach mal die Bank anrufen, die gebn dir Auskunft!DU kannst ihn eigentlich immer ändern..


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 31. Januar 2009 14:27
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Kannst Du ändern, nur ncihtmehr, wenn Deine 801 Euro aufgebraucht sind.


anonym
beantwortet von cashflowmaster am 31. Januar 2009 14:27
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Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 31. Januar 2009 18:21

Die Beiträge auf dieser Homepage scheinen noch nicht aktualisiert worden zu sein, wenn ich z.B. diese Seite hier lese: http://www.freistellungsauftrag.net/freistellungsauftrag-freibetrag.html

Dies gilt auch für den vorstehenden Link, da dort noch von Freibetrag statt Sparerpauschbetrag gesprochen wird.


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