Muss man jedes Jahr einen Freistellungsantrag für seine Zinseinnahmen stellen?
Nein, der bleibt gültig, bis Du einen neuen erteilst.
nein. Nur wenn du den Betrag ändern willst mußt du einen neuen stellen. Sollte sich der gesetzliche Betrag veringern, wird die Bank meist prozentual den Auftrag von sich aus kürzen

Ein neuer Auftrag wird dann nötig, wenn Deine Zinseinnahmen die Freistellung überschreiten oder wenn Du Vermögen auf zwei oder mehr Banken splittest.
Ioooo am 16. Februar 2009 08:37 "oder wenn Du Vermögen auf zwei oder mehr Banken splittest."
Dann braucht man sogar 2 Freistelleungsaufträge.