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Freistellungsantrag für Zinseinnahmen?

gefragt von meierling am 15.02.2009 um 17:30 Uhr

Muss man jedes Jahr einen Freistellungsantrag für seine Zinseinnahmen stellen?

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Geld x 22.460 Zinsen x 559 Zinseinnahmen x 3 Freistellungsantrag x 2

anonym
beantwortet von dasMimi am 15. Februar 2009 17:31
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Nein, der bleibt gültig, bis Du einen neuen erteilst.


Mismid
beantwortet von Mismid am 15. Februar 2009 17:34
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nein. Nur wenn du den Betrag ändern willst mußt du einen neuen stellen. Sollte sich der gesetzliche Betrag veringern, wird die Bank meist prozentual den Auftrag von sich aus kürzen


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 15. Februar 2009 17:32
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Ein neuer Auftrag wird dann nötig, wenn Deine Zinseinnahmen die Freistellung überschreiten oder wenn Du Vermögen auf zwei oder mehr Banken splittest.

Kommentar von 37104297e004d11aba9e92dddc90e08csmallIoooo am 16. Februar 2009 08:37

"oder wenn Du Vermögen auf zwei oder mehr Banken splittest."

Dann braucht man sogar 2 Freistelleungsaufträge.


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