Tari25 am 10.03.2009 um 15:51 Uhr
Hallo... Also ich bin kürzlich arbeitslos geworden, beziehe also ALG2, was aber leider echt wenig ist, reicht grad für Miete und Strom und bisschen Lebensmittel...
So und ich muss des öfteren mal zum Arzt, was halt so anfällt... Halbjährliche Untersuchung beim Frauenarzt, dann muss ich ab und an mal zum Hautarzt.... Und jedes Quartal muss man halt die Praxisgebühr bezahlen. Und ich muss sagen, grade mit ALG2 tun mir diese 10€ unheimlich weh, vielleicht kennt jemand diese Lage.... Diese 10€ fehlen dann einfach für Lebensmittel, da es eh schon knapp ist! (Habe schon extra tele und Internet abgemeldet, deswegen! So Dinge die man eben nicht zum überleben braucht) Kann man sich von der ARGE dafür freistellen lassen? Ich meine so etwas mal gehört zu haben-
(Von der GEZ- Gebühr wird man ja beispielsweise auch freigestellt...)

Erkundige Dich doch bitte einmal bei Deiner zuständigen Krankenkasse. Die macht das, ab einem bestimmten Betrag.
L G Hermann
Was hälst Du davon Dir einfach einen Job zu suchen?
Du bekommst im Quartal 1062 Euro ALG II und beschwerst Dich wegen 0,9% deines Einkommens was Du beim Arzt bezahlen musst? Mal ganz ehrlich ich finde wegen den 10 Euro muss man sich nun echt nicht nass machen. Andere Leute zahlen noch für Ihre Krankenkasse/Versicherung und bekommen das nicht geschenkt. Die Wohnung frei und 354 Euro/Monat da hätten die Studenten vor 20 Jahren eine Feier nach der anderen gemacht bei so viel Geld.
Tari25 am 10. März 2009 16:03 danke ich suche mir arbeit. mal die arbeitslage im moment angeschaut? wenn du wüsstest wie "viel" geld ich bekomme würdest du die frage verstehen.
ALG II 354 Euro/Monat plus Miete Nebenkosten Krankenversicherung frei. Also in Summe etwa 1000 Euro Monat.

Ansprechpartner für eine Befreiung ist immer Deine Krankenkasse.

Nein,die ARGE zahlt es nicht. Was du tun kannst: alle Belege der Praxisgebühr und alle Zuzahlungsquittungen der Apotheke aufbewahren. Dann zur Krankenkasse schicken... wenn du chronisch krank bist und dies ärztlich bestätigt wird, mußt du 1% deines Jahreseinkommens zahlen. Bist du nicht chronisch krank, so mußt du 2% deines Jahreseinkommens zahlen. Erst dann wirst du eine Praxisgebühr- und Medikamentenzuzahlungsbefreiung von deiner Krankenkasse erhalten.
Tari25 am 10. März 2009 15:58 habe nicht nach der zahlung der praxisgebühr gefragt, sondern freistellung....
Kermit65 am 10. März 2009 15:59 Nein, die Arge zahlt das nicht. Du mußt,wie ich ja schrieb, selbst zahlen bis du eben den Betrag erreicht hast. Bei chronisch 1%, ansonsten 2%.
Armindo am 10. März 2009 15:58 genau so ist es kann sie erst am Ende des Jahres sehen ob überhaupt,falls sie raucht reduzieren oder aufhören spart viel Geld.
Kermit65 am 10. März 2009 16:01 Stimmt,wer raucht, der hat auch genügend Geld.
Tari25 am 10. März 2009 16:01 was hat das jetzt mit rauchen zu tun? -.- aber zur info: nein ich raiuche nicht. und habe nie in meinem leben geraucht!
Kermit65 am 10. März 2009 16:03 Es hat nichts mit Rauchen zu tun. Wie gesagt ruf einach mal bei deiner Krankenversicherung an Tari. Alles Gute

Ja, man kann ab einem bestimmten Betrag eine Freistellung bekommen, frag mal bei deiner Krankenkasse nach. Sammel alle Belege, auch von Medikamenten und leg sie vor.

Du bist kürzlich arbeitslos geworden, dann müsstest Du doch AlG 1 für ein Jahr bekommen? Du bist ja dann schon HartzIV, wenn Du keine GEZ zahlen musst. Das mit der Praxisgebühr musst Du glaub ich bei der Krankenkasse beantragen.
Tari25 am 10. März 2009 15:57 ich bekomme hartz 4 da da ich nicht lange beim arbeitgeber war. gez bin ich nicht befreit von, sondern zahle ich so und so nicht, da ich keine tv oder radiogeräte bereitstelle! tv kaputt gegangen vor einiger zeit und bisher wegen geldmangels keinen neuen geholt! daher muss ich auch nicht zahlen.
Arwen45 am 10. März 2009 16:39 Du hast aber einen PC und garantiert ein Handy, und die sind heutzutage alle TV-empfangsbereit, also müßtest Du GEZ bezahlen, aber das hassen wir ja alle.

neine das machen die nicht aber belege aufheben siehe diana

Ich war 3 Jahre nicht beim Arzt. Vielleicht solltest du dein Arzt Verhalten überdenken.
MikeFFM am 10. März 2009 15:55 Sorry, aber das ist eine saublöde Antwort! Mach das mal als chronisch Kranker und Du bist hin!
Tari25 am 10. März 2009 16:02 ^^danke
Tari25 am 10. März 2009 16:00 naja aber z.b. zum frauenarzt MÜSSTE man gehen, wegen krebsvorsorge untersuchung! ich gehe nicht aus spaß zum arzt, sondern einfach weil ich krankheiten ausschliesen will. abgesehen davon: gehe ich nicht zur vorsorge beim frauenarzt, bekomme ich auch ken rezept auf verhütungsmittel! und schwanger werden will ich definitiv nicht, da arbeitslos: kein geld für kind,und zu jung etc.... ,man muss zw. durch mal zum arzt, besonders wenn man beschwerden hat wie ich, also vllt selber mal überdenken ;)

Befreit wirst Du erst, wenn Du Deinen Eigenbedarf erreicht hast. Der liegt bei ca. 45 Euro/Jahr. Musst Dich bei Deiner Krankenkasse erkundigen. Also Belege aufheben