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Freistellung von der Praxisgebühr, wegen Arbeitslosigkeit

gefragt von Tari25Tari25 am 10.03.2009 um 15:51 Uhr

Hallo... Also ich bin kürzlich arbeitslos geworden, beziehe also ALG2, was aber leider echt wenig ist, reicht grad für Miete und Strom und bisschen Lebensmittel...

So und ich muss des öfteren mal zum Arzt, was halt so anfällt... Halbjährliche Untersuchung beim Frauenarzt, dann muss ich ab und an mal zum Hautarzt.... Und jedes Quartal muss man halt die Praxisgebühr bezahlen. Und ich muss sagen, grade mit ALG2 tun mir diese 10€ unheimlich weh, vielleicht kennt jemand diese Lage.... Diese 10€ fehlen dann einfach für Lebensmittel, da es eh schon knapp ist! (Habe schon extra tele und Internet abgemeldet, deswegen! So Dinge die man eben nicht zum überleben braucht) Kann man sich von der ARGE dafür freistellen lassen? Ich meine so etwas mal gehört zu haben-

(Von der GEZ- Gebühr wird man ja beispielsweise auch freigestellt...)

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ARGE x 1.101 ALG2 x 378 Praxisgebühr x 134

Raubuch01
beantwortet von Raubuch01 am 10. März 2009 15:53
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Erkundige Dich doch bitte einmal bei Deiner zuständigen Krankenkasse. Die macht das, ab einem bestimmten Betrag.

L G Hermann


anonym
beantwortet von Mietnormade am 10. März 2009 15:59
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Was hälst Du davon Dir einfach einen Job zu suchen?

Du bekommst im Quartal 1062 Euro ALG II und beschwerst Dich wegen 0,9% deines Einkommens was Du beim Arzt bezahlen musst? Mal ganz ehrlich ich finde wegen den 10 Euro muss man sich nun echt nicht nass machen. Andere Leute zahlen noch für Ihre Krankenkasse/Versicherung und bekommen das nicht geschenkt. Die Wohnung frei und 354 Euro/Monat da hätten die Studenten vor 20 Jahren eine Feier nach der anderen gemacht bei so viel Geld.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 10. März 2009 16:03

danke ich suche mir arbeit. mal die arbeitslage im moment angeschaut? wenn du wüsstest wie "viel" geld ich bekomme würdest du die frage verstehen.

Kommentar von Mietnormade am 10. März 2009 16:06

ALG II 354 Euro/Monat plus Miete Nebenkosten Krankenversicherung frei. Also in Summe etwa 1000 Euro Monat.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 10. März 2009 15:56
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Ansprechpartner für eine Befreiung ist immer Deine Krankenkasse.


Kermit65
beantwortet von Kermit65 am 10. März 2009 15:53
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Nein,die ARGE zahlt es nicht. Was du tun kannst: alle Belege der Praxisgebühr und alle Zuzahlungsquittungen der Apotheke aufbewahren. Dann zur Krankenkasse schicken... wenn du chronisch krank bist und dies ärztlich bestätigt wird, mußt du 1% deines Jahreseinkommens zahlen. Bist du nicht chronisch krank, so mußt du 2% deines Jahreseinkommens zahlen. Erst dann wirst du eine Praxisgebühr- und Medikamentenzuzahlungsbefreiung von deiner Krankenkasse erhalten.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 10. März 2009 15:58

habe nicht nach der zahlung der praxisgebühr gefragt, sondern freistellung....

Kommentar von D4ba2738480effe1f8b1c7389ea4473fsmallKermit65 am 10. März 2009 15:59

Nein, die Arge zahlt das nicht. Du mußt,wie ich ja schrieb, selbst zahlen bis du eben den Betrag erreicht hast. Bei chronisch 1%, ansonsten 2%.

Kommentar von 4e0acaf7f52013e81f4a4a4f091134ffsmallArmindo am 10. März 2009 15:58

genau so ist es kann sie erst am Ende des Jahres sehen ob überhaupt,falls sie raucht reduzieren oder aufhören spart viel Geld.

Kommentar von D4ba2738480effe1f8b1c7389ea4473fsmallKermit65 am 10. März 2009 16:01

Stimmt,wer raucht, der hat auch genügend Geld.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 10. März 2009 16:01

was hat das jetzt mit rauchen zu tun? -.- aber zur info: nein ich raiuche nicht. und habe nie in meinem leben geraucht!

Kommentar von D4ba2738480effe1f8b1c7389ea4473fsmallKermit65 am 10. März 2009 16:03

Es hat nichts mit Rauchen zu tun. Wie gesagt ruf einach mal bei deiner Krankenversicherung an Tari. Alles Gute


claudi1973
beantwortet von claudi1973 am 10. März 2009 15:53
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Ja, man kann ab einem bestimmten Betrag eine Freistellung bekommen, frag mal bei deiner Krankenkasse nach. Sammel alle Belege, auch von Medikamenten und leg sie vor.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 10. März 2009 15:52
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Du bist kürzlich arbeitslos geworden, dann müsstest Du doch AlG 1 für ein Jahr bekommen? Du bist ja dann schon HartzIV, wenn Du keine GEZ zahlen musst. Das mit der Praxisgebühr musst Du glaub ich bei der Krankenkasse beantragen.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 10. März 2009 15:57

ich bekomme hartz 4 da da ich nicht lange beim arbeitgeber war. gez bin ich nicht befreit von, sondern zahle ich so und so nicht, da ich keine tv oder radiogeräte bereitstelle! tv kaputt gegangen vor einiger zeit und bisher wegen geldmangels keinen neuen geholt! daher muss ich auch nicht zahlen.

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 10. März 2009 16:39

Du hast aber einen PC und garantiert ein Handy, und die sind heutzutage alle TV-empfangsbereit, also müßtest Du GEZ bezahlen, aber das hassen wir ja alle.


mugie77
beantwortet von mugie77 am 10. März 2009 15:53
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neine das machen die nicht aber belege aufheben siehe diana


svanny
beantwortet von svanny am 10. März 2009 15:52
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Ich war 3 Jahre nicht beim Arzt. Vielleicht solltest du dein Arzt Verhalten überdenken.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 10. März 2009 15:55

Sorry, aber das ist eine saublöde Antwort! Mach das mal als chronisch Kranker und Du bist hin!

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 10. März 2009 16:02

^^danke

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 10. März 2009 16:00

naja aber z.b. zum frauenarzt MÜSSTE man gehen, wegen krebsvorsorge untersuchung! ich gehe nicht aus spaß zum arzt, sondern einfach weil ich krankheiten ausschliesen will. abgesehen davon: gehe ich nicht zur vorsorge beim frauenarzt, bekomme ich auch ken rezept auf verhütungsmittel! und schwanger werden will ich definitiv nicht, da arbeitslos: kein geld für kind,und zu jung etc.... ,man muss zw. durch mal zum arzt, besonders wenn man beschwerden hat wie ich, also vllt selber mal überdenken ;)


Diana77
beantwortet von Diana77 am 10. März 2009 15:52
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Befreit wirst Du erst, wenn Du Deinen Eigenbedarf erreicht hast. Der liegt bei ca. 45 Euro/Jahr. Musst Dich bei Deiner Krankenkasse erkundigen. Also Belege aufheben


mvjb07
beantwortet von mvjb07 am 10. März 2009 15:52
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NEIN machen die nicht.


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