gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Freistellung vom Wehrdienst als jugendwart bei der FFW

gefragt von bigboss32 am 20.10.2009 um 16:35 Uhr

Hey Leute, da ich demnäcsht zur musterung muss, verusche ich alles in die wege zu leiten nicht zum bund zu müssen. da in meinem ort ein neuer Jugendwart bei der Freiwiliigen Feuerwehr gesucht wird, wüde ich diese Stelle gerne für die nächsten 6 Jahre übernehmen. Wird diese Stelle für die Freistllung vom Wehrdienst anerkannt????

Danke

Gruß

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Bundeswehr x 1.231 Feuerwehr x 274 Musterung x 219

anonym
beantwortet von maikofan am 21. Oktober 2009 14:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also der jugendwart alleine reicht dir nicht . Und so einfach jugendwart werden geht auch nicht denn dafür musst du ja in der ffw sein und auch schon einiges an fachwissen haben um es die jugendlichen weiterzugeben. Aber wenn du dich bei der ffw für 7 jahre verpflichten tust ist das möglich vom Das du nicht zum bund musst. Sprich einfach deinen ortswehrführer an.


anonym
beantwortet von Domainer am 21. Oktober 2009 05:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe bereits kürzlich hier bei gutefrage.net auf eine vergleichbare Frage sehr ausführlich geantwortet. Im Grundsatz gilt meine damalige Antwort auch hier. Hier der Link: http://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-mich-mit-einem-zweitwohnsitz-bei-einer-f...

Hinzufügen möchte ich noch folgendes aus meiner eigenen Erfahrung:

  1. Wenn Du nicht bereits seit Jahren in der Feuerwehr aktiv bist, wird man Dich kaum zum Jugendwart machen. Jugendwart wird im Regelfall nur, wer Führungserfahrung hat, möglichst selbst aus der JF kommt, mit Kindern umgehen kann, viel Feuerwehr-Fachwissen hat, mit dem "Feuerwehr-Virus" infiziert ist, single ist, viel Zeit hat.

  2. Im Regelfall werden "normale" Funktionen in der FFW nicht für eine Verpflichtung anerkannt. Diese Regelung ist jedoch kommunal unterschiedlich.


anonym
beantwortet von BossUwe am 29. Oktober 2009 23:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das reicht nicht, da musst Du dich schon in einer Kat´s Bereitschaft in euer Kreisfeuerwehr für 6 Jahre verpflichten.


anonym
beantwortet von wuslon am 22. Oktober 2009 00:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich möchte mich im grössen und ganzen meinen vorrednern anschliessen. Es ist aber richtig das es von bundesland zu bundesland unterschiede gibt was anerkannt wird und was nicht. In niedersachsen ist es so das man sich nach §8.2 Niedersächsisches landesbrandschutzgesetz dem zivilschutz verpflichten kann und somit bei der feuerwehr oder dem thw oder anderen allgemeinnützigen hilfsorganisationen wie drk johanniter u.s.w.seinen wehrersatzdienst für mindestens 6 jahre leisten muss. das sind 80 dienststunden im jahr die man im rahmen des zivilschutzes leisten muss ohne ausbildung mitzurechnen. wenn du bei der feuerwehr bist ist es egal welche funktion du erfüllst wenn du deine mindestdienstzeit zusammenbekommst. denke aber daran das wenn du deine mindestdiensstunden nicht zusammen bekommst, dein ortsbrandmeister oder wehrfürer verpflichtet ist dies dem zuständigen wehrersatzamt zu melden und du wirst dann trotzdem zum wehrdienst herangezogen. ich hoffe das dir das weiter hilft.
mfg


anonym
beantwortet von ffwmil am 21. Oktober 2009 20:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also wenn du dich im kat.schutz also in deinem fall in der ff verpflichtest ist das ein ersatzdienst zu zivi oder bund allerdings bist du dann da auch 6 oder 7 jahre(ka) verpflichtet bei der ff zu bleiben


anonym
beantwortet von weibertreu am 20. Oktober 2009 19:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Als erstes möchte ich hoffen, dass du auch unabhängig von dem Wehrdienst gerne Jugendarbeit machst! Denn sonst würde ich sagen, dass es der absolut falsche Weg ist Jugendarbeit zu leisten!! Meines Wissens musst du aber auch zum Thema Katastrophenschutz deine Stunden leisten. Dazu wäre die Frage, ob die Feuerwehr dort dies anbietet oder macht. Rein Jugendwart wird wohl nicht reichen.


anonym
beantwortet von Nenek am 20. Oktober 2009 16:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jugendwart alleine wird wohl wegen der Stundenzahl nicht reichen, aber mit Übungen usw. könnte es klappen.

http://ffaib.de/ueberuns/ueberuns.php?PHPSESSID=h572vfogc7btikdmcp1m4bf5d6


anonym
beantwortet von wayne0783 am 20. Oktober 2009 16:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schwer zu sagen. Eigentlich wird man vom Bund nur im öffentlichen Dienst freigestellt (Nur Polizeibeamte, andere müssen trotzdem noch). Leider zählt ne FFW nicht als öffentlicher Dienst. Du kannst auch Zivildienst machen, sollte dir klar sein, oder? Beim Bund werden aber sowieso längst nicht alle genommen. Das ist nicht mehr so wie früher.


Millencolinxx
beantwortet von Millencolinxx am 20. Oktober 2009 16:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich meine JA..! Bin beim THW :-D Ist allerdings dann keine Freistellung in dem Sinne, du leistest ja trotzdem deinen Wehrersatzdienst


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.