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Freistellung vom Wehrdienst

gefragt von Sunshine1989 am 24.08.2009 um 8:55 Uhr

Ich habe gehört dass es möglich ist vom Grund-Wehrdienst frei gestellt zu werden, wenn man von einem klein- bzw. mittelständischen Unternehmen (nach der Ausbildung) übernommen wird und unverzichtbar für das Unternehmen ist.#

Stimmt das?

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Wehrdienst x 222 Grundwehrdienst x 42 Verweigerung x 40

anonym
beantwortet von Spezle am 24. August 2009 11:03
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Ja das ist so. Und wenn du das bis 25 Jahre oder 23 durchhälst, muss du gar nicht mehr zum Bund. Hier die aktuelle Rechtslage http://www.bochum.ihk.de/linebreak4/mod/netmediadocument/data/66Ausbildungund%20Bundeswehr.pdf

Kommentar von Sunshine1989 am 24. August 2009 11:19

Danke erst einmal.

Aber soweit ich gelsen hab geht es ja nur darum, wenn man eine Ausbildung beginnt.

Ich bin allerdings mit meiner Ausbildung fertig, kann aber nur übernommen werden, wenn ich auch sofort anfange (und nicht erst nach 9 Monaten). ;-)

Kommentar von Spezle am 24. August 2009 14:25

Aso, dass habe ich falsch verstanden. Da geht es soweit ich weiß, aber nicht. Trotzdem viel Erfolg!


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 24. August 2009 09:03
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das kann dir das kreiswehrersatzamt sagen oder ein anwalt. vielleicht kann dein arbeitgeber sich auch direkt erkundigen. ich selbst war nicht beim bund, weil ich direkt nach der ausbildung fos absolviert habe und dann studiert habe. habe dann ein bisschen mit denen gestritten, bis ein drittel meiner regelstudienzeit rum war, dann durften sie mich vorerst nicht einziehen. im letzten semester habe ich dann geheiratet und bin letztendlich aus der wehrpflicht herausgefallen :)


anonym
beantwortet von nailuj am 24. August 2009 09:00
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keine Ahnung

schau vielleicht auf einer bundeswehrseite

hoffe ich konnte helfen


Blondi
beantwortet von Blondi am 24. August 2009 08:59
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Nicht ganz. der Betrieb braucht Dich momentan. Glaub mir, Du wirst später nicht vergessen. Lieber früher zum Bund (gleich nach der Ausbildung), als später.Mein Sohn hat Fachabi gemacht und das Glück gehabt, dass sie ihn vorher gezogen haben . Das wäre der Optimalfall.

Kommentar von Sunshine1989 am 24. August 2009 09:02

Das Problem ist nur, dass der Betrieb nur wenige Mitarbeiter hat und ich der einzige bin, der für diesen Bereich verantwortlich ist.

Sollte ich 9 Monate zum Bund gehen ist der Betrieb gezwungen, sich für diese Stelle einen anderen Mitarbeiter zu suchen, so dass ich dann nach den 9 Monaten wahrscheinlich nicht mehr genommen werden kann.


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