ich wurde wegen versuchter gefährlicher körperverletzung vor dem amtsgericht freigesprochen. die nebenklagevertretung hat jetzt berufung eingelegt und die sache geht vermutlich vor das landgericht. wie geht die sache dort weiter und was ist mit den bisher gemachten äußerungen der zeugen? können die wg. der neuen beweisaufnahme ggf. ganz andere dinge aussagen wie im ersten verfahren vor dem ag? der richter hat u.a. freigesrochen, weil er bei dem nebenkläger ein erhöhten eifer erkannte, dass er unbedingt will, dass ich verurteilt werde. ich vermute auch, dass der richter den kläger kannte (da öfters vor gericht). wird das landgericht über den prozeßeifer des klägers vom amtsgericht informiert?

Die Berufungsinstanz ist eine Tatsacheninstanz; das bedeutet, daß nicht nur die Rechtsanwendung geprüft wird, sondern auch erneut Tatsachen ermittelt werden.
Die Tatsachenermittlung ist aber nicht schrankenlos. So wird der Nebenkläger sich bei neuen Beweisanträgen fragen lassen müssen, weshalb er diese nicht in der Eingangsinstanz gestellt hat. (Wenn er neue Erkenntnisse erst danach gewinnen konnte, geht das natürlich.)
Natürlich stehen dem Landgericht auch die Unterlagen des Amtsgerichts zur Verfügung. Anträge kann jeder Prozeßbeteiligte (Anklage, Nebenklage, Angeklagter bzw. Vertreter) stellen.
Wie die Sache ausgehen wird, kann Dir hier keiner sagen. (Vor Gericht und auf hoher See...) Vor dem Landgericht brauchst Du übrigens einen Anwalt.
(Übrigens: Gerade, wenn Du nichts gemacht hast, brauchst Du einen Anwalt. - Gestehen kann jeder. ;-))

In dem neuen Verfahren kommen die gleichen Fakten auf den Tisch, wie in dem vorherigen. Es wird allerdings ein neuer Staatsanwalt gegen dich ermitteln und wenn der einen Grund sieht, das Verfahren neu zu führen, dann wird er dieses tun. Die Zeugen werden wohl kaum jetzt etwas anderes sagen als zuvor, da es sich sonst um eine Falschaussage vor Gericht handeln würde, welches strafbar ist.
Wird der neue Staatsanwalt die Zeugenaussagen vor dem Amtsgericht für seine neue Beweisaufnahme etc. heranziehen oder die Aussagen vor dem Amtsgericht überhaupt nicht berücksichtigen?
emjay am 10. Februar 2008 12:38 Er wird diese Aussagen natürlich berücksichtigen und die Zeugen, falls nötig erneut befragen.
Normalerweise hätte dich dein Anwalt darüber ausfürhlich informieren müssen. Er ist mir dem Fall betraut und kann dir als einziger sagen, was da nun wie auf dich zukommen kann/wird und wie das alles abläuft. Sonst frag ihn nochmal.
Ich habe bisher keinen Rechtsanwalt, weil ich ja nichts gemacht habe, daher meine Fragen hier!
Dann würde ich mir schleunigst einen holen.
Ob und wie verhandelt wird, mit oder ohne Beweisaufnahme hängt von den Anträgen und dem Landgericht ab.
Hier in der Community ist ein Jurist, der weiss es am allerbesten. Vielleicht liest er die Frage ja noch.
Hallo!
Wir von Biller & Vass TV Produktion sind gerade auf der Suche nach Fällen wie diesem. Wir planen ein Format, das Probleme mit Nachbarn zum Thema hat. Wenn Du Interesse hast mitzumachen, dann melde Dich doch unter nachbarn@biller-vass-tv.de oder unter 030 / 24345712.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Grüße Tobias
Biller & Vass TV Produktion Schwedter Str. 9B 10119 Berlin
Ein DH - hab doch gewusst woher die beste Antwort kommen wird.
In einer Strafsache vor dem Landgericht ist eine anwaltspflicht nicht gegeben.