gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Freier Durchblick

gefragt von mbmamambmama am 07.08.2009 um 23:09 Uhr

Wohne mit meiner Familie in einem 2-Parteien-Mietshaus im Dachgeschoss.

Auf dem Grundstück steht ein riesiger Walnussbaum der uns jedes Jahr mit unzähligen Früchten sowie übermäßigem herbstlichen Laubabfall beglückt.

O.g. Baum wächst dank des guten Mutterbodens schier unaufhaltsam in alle Richtungen und leider Gottes auch vor meine Fenster. Der ""Durchblick "" wird von Jahr zu Jahr eingeschränkter, eine Stutzung ist nicht vorgesehen.

Muß ich den ungehemmten Wildwuchs hinnehmen oder gibt es ggf. eine Mietklausel die mir im Ernstfall freie Sicht beschehrt?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Mietrecht x 3.898 Baum x 528

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Padri am 8. August 2009 12:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Freie Sicht kannst Du nicht verlangen, jedoch ist es eine anerkannte Minderung der Wohnqualität auch aus gerichtlicher Sicht, wenn kaum mehr Sonne und Licht in die Räume aufgrund des Bewuchses kommt. Du kannst dann eine Baumbeschneidung fordern.


Weitere gute Antworten


vincero
beantwortet von vincero am 7. August 2009 23:17
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

teile dem vermieter mit, dass deine wohnung nicht mehr genügend licht bekommt und er bitte den baum beschneiden lassen möchte. ansonsten wusstet ihr bei einzug, dass es diesen baum gibt und das bäume wachsen. wer macht denn die gartenpflege ? das sind ja auch betriebskosten die umgelegt werden können.


anonym
beantwortet von amiria71 am 7. August 2009 23:11
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was ist denn gegen walnüsse (unzählige früchte) einzuwenden? davon abgesehen kannst du nur etwas machen, wenn der mietwert der wohnung beeinträchtigt wäre. sonst nicht. inwieweit "freie sicht" gewährleistet werden muss, kann ich so nicht beurteilen. licht muss schon noch reinfallen können.


anonym
beantwortet von marsol28 am 7. August 2009 23:10
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schätze du hast schlechte Karten. Lade deinen Vermieter mal ein, damit er sehen kann wodein Problem liegt und hoffe auf Verständnis!


albatros
beantwortet von albatros am 8. August 2009 01:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Übermäßige Beschattung muss nicht hingenommen werden. Es wäre also anzustreben, den Baum entsprechend zu stutzen. Das muss innerhalb der belaubten Zeit geschehen. Im Winter gibt es Frostschäden, im Frühjahr verblutet der Baum. Zu beachten ist, dass der Walnussbaum Mücken vertreibt. Im übrigen geht es dem Fragesteller nicht um die Versperrung der Sicht, wie fälschlicherweise unterstellt wird, sondern um fehlenden Lichteinfall. Hier könnte deshalb auch eine Mietminderung erfolgen. Besser einigen und stutzen.


Niobe1958
beantwortet von Niobe1958 am 7. August 2009 23:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich kann nicht beurteilen, wie dein Ausblich aus dem Dachgeschoss beim Einzug in die Wohnung war, du solltest aber bedenken, das auch der Walnussbaum ganz erheblich für GUTE Luft und Sauerstoff sorgt ;-). Evtl. lässt sich ein evtl. entfernen einiger Äste im Oktober (nach der Nussernte) mit dem Vermieter besprechen?


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 7. August 2009 23:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube nicht, daß Dir bei der Vermietung zugesagt wurde, Du hast freien Blick auf das Meer oder auf die Berge.

Die einzige Einschränkung durch den Baum, die Wohnung könnte zu wenig Tageslicht abbekommen, dürfte aber für eine geringfügige Mietminderung ausreichen.

Es tut mir leid, aber mehr kannst Du wahrscheinlich nicht erreichen.

Kommentar von F31df65f00c6370c3abcdb439914b441smallmbmama am 7. August 2009 23:17

Danke dir. Ich möchte ja nur ein Stutzerchen... :-)), kann mittlerweile die Früchte vom Fenster aus ernten.


anonym
beantwortet von tomsmama am 7. August 2009 23:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einfach den Vermieter fragen, ob sie die Äste stutzen können.


JinxValentine
beantwortet von JinxValentine am 7. August 2009 23:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gibt es nicht.


drpest
beantwortet von drpest am 7. August 2009 23:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, du kannst darauf bestehen, dass der ausblick so bleibt, wie er beim abschluss des mietvertrags (also beim einzug) gewesen ist!

Kommentar von 0a21704c9033ccd064c1021e8d90c387smallJinxValentine am 7. August 2009 23:11

Oh, dann kann ich also die Schule, die bei mir gegenüber gebaut wurde, wieder abreißen lassen?

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 7. August 2009 23:12

lach

Kommentar von 1ea1711a2329a158ef1ed0ed72394365smalldrpest am 7. August 2009 23:16

da brauchste ab dann nen wirklich guten anwalt!!! ;-)

Kommentar von Obelhicks am 8. August 2009 08:21

natürlich kannst du die schule abreissen lassen. und du kannst darauf bestehen, daß das gesprengte betonwerk wieder aufgebaut wird.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 7. August 2009 23:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sprech doch mal mit dem Vermieter, das der Baum zum Fenster reinwächst.


charmingwolf
beantwortet von charmingwolf am 25. November 2009 00:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Freund in Cannes musste über 30 Jahre warten bis er wieder das Mittelmeer sehen konnte, und dann auch nur das Bischen was unterhalb der Krone war. Der Baum stand auf einem Nachbargrundstück in einem V-förmigen Tal, sonst hätte er Salz oder Säure benutzen können, der Baum wäre eingegangen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.