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Freier Durchblick

Frage von mbmama mbmama

Wohne mit meiner Familie in einem 2-Parteien-Mietshaus im Dachgeschoss.

Auf dem Grundstück steht ein riesiger Walnussbaum der uns jedes Jahr mit unzähligen Früchten sowie übermäßigem herbstlichen Laubabfall beglückt.

O.g. Baum wächst dank des guten Mutterbodens schier unaufhaltsam in alle Richtungen und leider Gottes auch vor meine Fenster. Der ""Durchblick "" wird von Jahr zu Jahr eingeschränkter, eine Stutzung ist nicht vorgesehen.

Muß ich den ungehemmten Wildwuchs hinnehmen oder gibt es ggf. eine Mietklausel die mir im Ernstfall freie Sicht beschehrt?

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Padri Padri

    Freie Sicht kannst Du nicht verlangen, jedoch ist es eine anerkannte Minderung der Wohnqualität auch aus gerichtlicher Sicht, wenn kaum mehr Sonne und Licht in die Räume aufgrund des Bewuchses kommt. Du kannst dann eine Baumbeschneidung fordern.

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    Antwort von vincero vincero

    teile dem vermieter mit, dass deine wohnung nicht mehr genügend licht bekommt und er bitte den baum beschneiden lassen möchte. ansonsten wusstet ihr bei einzug, dass es diesen baum gibt und das bäume wachsen. wer macht denn die gartenpflege ? das sind ja auch betriebskosten die umgelegt werden können.

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    Antwort von amiria71 amiria71

    was ist denn gegen walnüsse (unzählige früchte) einzuwenden? davon abgesehen kannst du nur etwas machen, wenn der mietwert der wohnung beeinträchtigt wäre. sonst nicht. inwieweit "freie sicht" gewährleistet werden muss, kann ich so nicht beurteilen. licht muss schon noch reinfallen können.

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    Antwort von marsol28 marsol28

    Schätze du hast schlechte Karten. Lade deinen Vermieter mal ein, damit er sehen kann wodein Problem liegt und hoffe auf Verständnis!

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    Antwort von charmingwolf charmingwolf

    Ein Freund in Cannes musste über 30 Jahre warten bis er wieder das Mittelmeer sehen konnte, und dann auch nur das Bischen was unterhalb der Krone war. Der Baum stand auf einem Nachbargrundstück in einem V-förmigen Tal, sonst hätte er Salz oder Säure benutzen können, der Baum wäre eingegangen.

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    Antwort von albatros albatros

    Übermäßige Beschattung muss nicht hingenommen werden. Es wäre also anzustreben, den Baum entsprechend zu stutzen. Das muss innerhalb der belaubten Zeit geschehen. Im Winter gibt es Frostschäden, im Frühjahr verblutet der Baum. Zu beachten ist, dass der Walnussbaum Mücken vertreibt. Im übrigen geht es dem Fragesteller nicht um die Versperrung der Sicht, wie fälschlicherweise unterstellt wird, sondern um fehlenden Lichteinfall. Hier könnte deshalb auch eine Mietminderung erfolgen. Besser einigen und stutzen.

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    Antwort von Niobe1958 Niobe1958

    Ich kann nicht beurteilen, wie dein Ausblich aus dem Dachgeschoss beim Einzug in die Wohnung war, du solltest aber bedenken, das auch der Walnussbaum ganz erheblich für GUTE Luft und Sauerstoff sorgt ;-). Evtl. lässt sich ein evtl. entfernen einiger Äste im Oktober (nach der Nussernte) mit dem Vermieter besprechen?

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Ich glaube nicht, daß Dir bei der Vermietung zugesagt wurde, Du hast freien Blick auf das Meer oder auf die Berge.

    Die einzige Einschränkung durch den Baum, die Wohnung könnte zu wenig Tageslicht abbekommen, dürfte aber für eine geringfügige Mietminderung ausreichen.

    Es tut mir leid, aber mehr kannst Du wahrscheinlich nicht erreichen.

    Kommentar von mbmama mbmamambmama

    Danke dir. Ich möchte ja nur ein Stutzerchen... :-)), kann mittlerweile die Früchte vom Fenster aus ernten.

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    Antwort von tomsmama tomsmama

    Einfach den Vermieter fragen, ob sie die Äste stutzen können.

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    Antwort von JinxValentine JinxValentine

    Gibt es nicht.

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    Antwort von drpest drpest

    ja, du kannst darauf bestehen, dass der ausblick so bleibt, wie er beim abschluss des mietvertrags (also beim einzug) gewesen ist!

    Kommentar von JinxValentine JinxValentineJinxValentine

    Oh, dann kann ich also die Schule, die bei mir gegenüber gebaut wurde, wieder abreißen lassen?

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    lach

    Kommentar von drpest drpestdrpest

    da brauchste ab dann nen wirklich guten anwalt!!! ;-)

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    natürlich kannst du die schule abreissen lassen. und du kannst darauf bestehen, daß das gesprengte betonwerk wieder aufgebaut wird.

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Sprech doch mal mit dem Vermieter, das der Baum zum Fenster reinwächst.

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