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Freie Parklücke weg geschnappt, ist das erlaubt?

gefragt von kalinka01 am 23.02.2009 um 0:00 Uhr

Neulich bin ich auf den Parkplatz vom Supermarkt nebenan gefahren und hatte Gott sei Dank sofort eine freie Park Lücke gefunden. Als ich dann aber am rangieren war (Blinker war gesetzt) kam ein anderes Auto und hat sich den Parkplatz weg geschnappt. Natürlich habe ich den Fahrer darauf hingewiesen, dass ich gerade einfahren wollte, aber er sagte einfach nur, dass der Schnellste halt den Parkplatz bekommt. Ich konnte daraufhin nicht viel sagen, weil ich mir auch nicht sicher war, wie denn nun solch eine Situation geregelt ist. Wer hat denn Recht?

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Recht x 35.336 Auto x 23.282 Verkehr x 1.880 Berechtigung x 16 Parklücke x 6 weg geschnappt x 1 weg genommen x 1

anonym
beantwortet von etoile am 23. Februar 2009 00:01
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Im Prinzip hatte der andere Fahrer zwar Recht, der Schnellste bekommt auch den Parkplatz, jedoch hat er eine Sache vergessen: Du warst ja der Schnellste, hast halt nur noch zum Rangieren angesetzt. Der Blinker war auch gesetzt, so dass er dies erkennen musste. Somit war er im Unrecht, dir gehörte der Parkplatz.

Kommentar von Be24bc455b5320c12556d810e0f5e613smallmagura99 am 23. Februar 2009 00:04

Stimmt, ist ein ungeschriebenes Gesetz.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 25. Februar 2009 17:58

Nee, das ist kein ungeschriebenes Gesetz. Das steht so in unseren Gesetzen drin, das ist auch die deutsche Rechtsprechung!

Kommentar von H2SO4 am 23. Februar 2009 00:05

Träum weiter

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 23. Februar 2009 06:42

was nun? hat der andere Fahrer "zwar Recht" oder "somit war er im Unrecht"; ich würde mich zwar im ersten Moment tierisch ärgern aber einen Streit deswegen anzufangen lohnte sich m.E. nicht; allerdings ist es nach § 12 Stvo verboten und kann mit 10 euro Bußgeld geahndet werden.


attaatta
beantwortet von attaatta am 23. Februar 2009 00:03
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wer zuerst in der Lücke ist ,der hat sie

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 23. Februar 2009 06:43

das beantwortet aber nicht die Frage :-)

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 23. Februar 2009 11:12

das ist rechlich so ,moralisch kann man anderer Meinung sein .. wenn es ein hübsches Mädel ist ,dann lass ich sie vor ,wenns ne Schabracke ist nicht...ist das Antwort genug?


Platon
beantwortet von Platon am 23. Februar 2009 00:04
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Wer schneller ist, gewinnt. Ist wie im echten Leben: früher Vogel fängt den Wurm.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 23. Februar 2009 07:51

Nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen. ;o)


dasgibtstrafe
beantwortet von dasgibtstrafe am 23. Februar 2009 00:02
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sehe es mit Humor, so wie derjenige einparkt ist auch sein SEX


anonym
beantwortet von amiria71 am 23. Februar 2009 00:17
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Nach der Verkehrsordnung hat derjenige einen "Anspruch", der die Lücke zuerst erreicht. Problem ist nur: was willste machen, wenn sie Dir jemand wegschnappt? Die Polizei hat echt besseres zu tun als jemandem mit den Zeigefinger zu drohen. Also: kurz ärgern und dann einen neuen Parkplatz suchen.


yarabee
beantwortet von yarabee am 23. Februar 2009 00:14
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Kommentar von Simple_avatar2smallyarabee am 23. Februar 2009 00:18

Achso, siehe auch § 12 (5) StVO


SadOne
beantwortet von SadOne am 23. Februar 2009 00:01
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Das ist zwar immer eine Frechheit, aber gesetzlich erlaubt.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 23. Februar 2009 06:43

Irrtum; zwar "Recht" des Stärkeren, aber verboten lt. StVO

Kommentar von 2447945007caada0f8ff5cda20c2625bsmallSadOne am 23. Februar 2009 19:35

Echt?!

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 25. Februar 2009 17:59

Ja echt!


Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 23. Februar 2009 00:01
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wer zuerst kommt mahlt zuerst^^


anonym
beantwortet von marcopolo79 am 16. Juni 2009 07:57
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Um es nochmal klarzustellen, gesetzlich erlaubt ist ein solches Verhalten bei weitem nicht. § 12 Abs. 5 StVO regelt diesen Sachverhalt. Derjenige der blinkt oder sonst wie versucht in die Parklücke einzufahren hat Vorrang vor den anderen Fahrzeugen. Und wenn einer 8 Stunden braucht, um in die Lücke zu kommen. Da muss man warten. Sowas ist ne Ordnungswidrigkeit und fertig. Problem: Wie will man nachweisen, dass er einenm die Lücke weggeschnappt hat? Ne Ehefrau, Freundin oder Kumpel ist als Zeuge nicht ganz so dolle....leider


Benjy
beantwortet von Benjy am 23. Februar 2009 07:49
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Die Sachlage ist eindeutig. Du hast den Blinker gesetzt und damit signalisiert, dass Du in diese Lücke einfahren/einparken möchtest. Wenn nun ein anderer Fahrer Dir die Lücke, aus welchen Gründen auch immer, wegschnappt nimmt er Dir die Vorfahrt. Er verhält sich also Ordnungswidrig. Außerdem verstößt dieses Verhalten eindeutig gegen §1: Gegenseitige Rücksichtnahme.

Kommentar von Simple_avatar2smallyarabee am 23. Februar 2009 20:20

§ 1 StVO greift hier nicht, da es sich dabei lediglich um einen Auffangtatbestand handelt, falls es nichts spezielleres gibt. In diesem fall ist der § 12 StVO spezieller ;-)


anonym
beantwortet von rudibee am 23. Februar 2009 02:12
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Wer die Braut im Arm hat, führt sie heim - alte Weisheit.


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 23. Februar 2009 00:09
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Tja, jetzt mußt Du ihn verklagen. Er hat ja schließlich dafür gesorgt dass Du den Rest Deines Lebens ein Parkplatz-Trauma hast. Optimal wäre freilich ein Parkplatz-Zuweiser der für Recht und Ordnung sorgt, das verträgt sich aber nicht mit günstigen Preisen am Gemüse-Regal. Also, das nächste mal gelassener an die Sache herangehen, und im schlimmsten Falle ein paar Schritte mehr zum Einkaufswagen laufen. Schadet nicht, ist gesund. Immer Recht haben müssen ist auf Dauer anstrengend, und vermiest Dir und anderen die gute Laune


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 23. Februar 2009 00:02
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wer zuerst kommt, mahlt zuerst !


Formatter
beantwortet von Formatter am 23. Februar 2009 00:02
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Du bist zwar im Recht - aber was willst Du machen? Polizei rufen? Abschleppen lassen? Zuschlagen? Im Endeffekt stimmt's was er gesagt hat... Pech gehabt!


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 23. Februar 2009 00:01
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Ich bin immer die Schnellere. Da kann ich nicht mitreden.


simikra
beantwortet von simikra am 23. Februar 2009 00:00
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ist mir auch schon oft passiert pech gehabt


Benito
beantwortet von Benito am 23. Februar 2009 00:00
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Is nich verboten. Da gabs mal was im Fernsehen.


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