Neulich bin ich auf den Parkplatz vom Supermarkt nebenan gefahren und hatte Gott sei Dank sofort eine freie Park Lücke gefunden. Als ich dann aber am rangieren war (Blinker war gesetzt) kam ein anderes Auto und hat sich den Parkplatz weg geschnappt. Natürlich habe ich den Fahrer darauf hingewiesen, dass ich gerade einfahren wollte, aber er sagte einfach nur, dass der Schnellste halt den Parkplatz bekommt. Ich konnte daraufhin nicht viel sagen, weil ich mir auch nicht sicher war, wie denn nun solch eine Situation geregelt ist. Wer hat denn Recht?
Im Prinzip hatte der andere Fahrer zwar Recht, der Schnellste bekommt auch den Parkplatz, jedoch hat er eine Sache vergessen: Du warst ja der Schnellste, hast halt nur noch zum Rangieren angesetzt. Der Blinker war auch gesetzt, so dass er dies erkennen musste. Somit war er im Unrecht, dir gehörte der Parkplatz.

wer zuerst in der Lücke ist ,der hat sie
Guppy194 am 23. Februar 2009 06:43 das beantwortet aber nicht die Frage :-)
attaatta am 23. Februar 2009 11:12 das ist rechlich so ,moralisch kann man anderer Meinung sein .. wenn es ein hübsches Mädel ist ,dann lass ich sie vor ,wenns ne Schabracke ist nicht...ist das Antwort genug?

Wer schneller ist, gewinnt. Ist wie im echten Leben: früher Vogel fängt den Wurm.
Benjy am 23. Februar 2009 07:51 Nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen. ;o)

sehe es mit Humor, so wie derjenige einparkt ist auch sein SEX
Nach der Verkehrsordnung hat derjenige einen "Anspruch", der die Lücke zuerst erreicht. Problem ist nur: was willste machen, wenn sie Dir jemand wegschnappt? Die Polizei hat echt besseres zu tun als jemandem mit den Zeigefinger zu drohen. Also: kurz ärgern und dann einen neuen Parkplatz suchen.
Schau mal hier http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/parkluecke.php
Achso, siehe auch § 12 (5) StVO

Das ist zwar immer eine Frechheit, aber gesetzlich erlaubt.
Um es nochmal klarzustellen, gesetzlich erlaubt ist ein solches Verhalten bei weitem nicht. § 12 Abs. 5 StVO regelt diesen Sachverhalt. Derjenige der blinkt oder sonst wie versucht in die Parklücke einzufahren hat Vorrang vor den anderen Fahrzeugen. Und wenn einer 8 Stunden braucht, um in die Lücke zu kommen. Da muss man warten. Sowas ist ne Ordnungswidrigkeit und fertig. Problem: Wie will man nachweisen, dass er einenm die Lücke weggeschnappt hat? Ne Ehefrau, Freundin oder Kumpel ist als Zeuge nicht ganz so dolle....leider

Die Sachlage ist eindeutig. Du hast den Blinker gesetzt und damit signalisiert, dass Du in diese Lücke einfahren/einparken möchtest. Wenn nun ein anderer Fahrer Dir die Lücke, aus welchen Gründen auch immer, wegschnappt nimmt er Dir die Vorfahrt. Er verhält sich also Ordnungswidrig. Außerdem verstößt dieses Verhalten eindeutig gegen §1: Gegenseitige Rücksichtnahme.
§ 1 StVO greift hier nicht, da es sich dabei lediglich um einen Auffangtatbestand handelt, falls es nichts spezielleres gibt. In diesem fall ist der § 12 StVO spezieller ;-)
Wer die Braut im Arm hat, führt sie heim - alte Weisheit.
Tja, jetzt mußt Du ihn verklagen. Er hat ja schließlich dafür gesorgt dass Du den Rest Deines Lebens ein Parkplatz-Trauma hast. Optimal wäre freilich ein Parkplatz-Zuweiser der für Recht und Ordnung sorgt, das verträgt sich aber nicht mit günstigen Preisen am Gemüse-Regal. Also, das nächste mal gelassener an die Sache herangehen, und im schlimmsten Falle ein paar Schritte mehr zum Einkaufswagen laufen. Schadet nicht, ist gesund. Immer Recht haben müssen ist auf Dauer anstrengend, und vermiest Dir und anderen die gute Laune

Du bist zwar im Recht - aber was willst Du machen? Polizei rufen? Abschleppen lassen? Zuschlagen? Im Endeffekt stimmt's was er gesagt hat... Pech gehabt!

Ich bin immer die Schnellere. Da kann ich nicht mitreden.
Stimmt, ist ein ungeschriebenes Gesetz.
Nee, das ist kein ungeschriebenes Gesetz. Das steht so in unseren Gesetzen drin, das ist auch die deutsche Rechtsprechung!
Träum weiter
was nun? hat der andere Fahrer "zwar Recht" oder "somit war er im Unrecht"; ich würde mich zwar im ersten Moment tierisch ärgern aber einen Streit deswegen anzufangen lohnte sich m.E. nicht; allerdings ist es nach § 12 Stvo verboten und kann mit 10 euro Bußgeld geahndet werden.