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Freie Krankenkassenwahl auch bei BAB-Bezug?

gefragt von Tigerjessy am 24.12.2008 um 4:31 Uhr

Darf man sich seine Krankenkasse selbst aussuchen wenn man BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) bezieht? Es gibt ja dieses Gesetz der freien Auswahl. Oder darf das Arbeitsamt, ohne zu fragen, die Krankenkasse ändern (von DAK zu AOK) und eine Versicherung abschließen? Muss man nicht selbst den Krankenversicherungs-Vertrag unterschreiben? Das Arbeitsamt ist doch garnicht befugt eine Krankenversicherung für andere abzuschließen. Vielleicht möchte man ja garnicht versichert sein bzw. bei einer anderen Versicherung oder sogar Privatversicherung.

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AtomRising
beantwortet von AtomRising am 24. Dezember 2008 11:13
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