Freibetrag und Freistellungsauftrag? Bitte um Erklärung...

3 Antworten

Also Grundsätzlich: Jedem Bürger stehen 801€ Zinszahlungen im Jahr steuerfrei zu.

Banken berechnen auf die gezahlten Zinsen diese Abgeltungssteuer (25%+Soli + Kirchensteuer), und überweisen die Steuer direkt ans Finanzamt.

Um seine 801 steuerfrei zu bekommen, kann man entweder jährlich eine Steuererklärung machen oder einen Freistellungsauftrag erteilen.

max. Gesamthöhe 801€ die auf alle Banken verteilt werden kann. Bedeutet, wenn man einen FA über 200 erteilt werden die ersten 200 € Zinsen nicht versteuert.

Was die Steuerhinterziehung angeht: Erteilt man mehrere FAs die zusammen über 801€ ergeben würde man Steuern hinterziehen, da dies das Finanzamt rechtschnell merkt, wird das jedoch nicht klappen und auch nicht allzu schlimme Folgen haben.

Wenn du zB Geld anlegst und Zinsen bekommst, zB fünf Euro Zinsen. Dann müsstest du darauf Steuern zahlen.wenn du aber weniger als 801 Euro Zinsen im Jahr bekommst, ist das steuerfrei, aber nur wenn du der Bank sagst, dass sie darauf keine Steuern abführen soll. Das ist der Freistellungsauftrag. Kannst auf eine Bank zB 400 Euro legen und auf die andere 401

aber nur wenn du der Bank sagst, dass sie darauf keine Steuern abführen soll.

Das ist meines Wissens falsch. Der Sparerfreibetrag gilt auch dann, wenn die Bank die Steuern abführt. Man kann den Betrag in der nächsten Steuererklärung geltend machen und bekommt die bereits von der Bank bezahlten Steuern dann zurück. Das dauert natürlich einige Zeit. Dies betrifft auch ausländische Banken.

Es ist nur eine Vereinfachung, wenn die Bank die Steuern per Freistellungsauftrag nicht abführt.

@Mignon1

ja genau, das ist vollkommen richtig. Der FA erleichtert die Abführung nur für den Verbraucher, der dann keine Steuererklärung mehr machen muss um die Abgeltungssteuer zurück erstattet zu bekommen.