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Freibetrag für Schenkung - Klärungsbedarf

gefragt von ichnoki am 30.04.2008 um 17:49 Uhr

Auf wikipedia steht u.a. Folgendes:

Der Freibetrag beträgt für den steuerfreien Erwerb

  1. des Ehegatten 307.000 Euro;
  2. der/pro Kinder im Sinne der Steuerklasse I 205.000 Euro;
  3. der übrigen Personen der Steuerklasse I 51.200 Euro;
  4. der Personen der Steuerklasse II 10.300 Euro;
  5. der Personen der Steuerklasse III 5.200 Euro.

Wenn nun die Oma Ihrem Sohn und dem Enkel (beide Steuerklasse 3) etwas Geld schenken möchte liegt der Freibetrag also bei beiden bei 5.200 € oder darf der Sohn 205.000 € steuerfrei erhalten (Enkel 5.200 €)?

Blick' da nicht so ganz durch - danke für eure Hilfe


Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 30. April 2008 18:35
0x
Thumb_up

Am besten mal bei www.recht.de -> Foren -> Steuerrecht fragen. Könnte auch sein, dass es zu Erbrecht gehört, aber das verschieben die Mods dann, wenns im falschen Forum ist.


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