gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Freibetrag einer Erbschaft oder Schenkung mit Verbindlichkeiten verrechnen?

gefragt von Bambam2020 am 25.05.2009 um 18:22 Uhr

Kann ich im Falle einer Schenkung oder Erbschaft die Freibeträge mit Verbindlichkeiten verrechnen, um Steuern zu sparen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (23059)
Steuern (2866)
Schulden (973)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von millionaire am 25. Mai 2009 18:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist meines Wissens nach nicht möglich. Es ist getrennt zu behandeln. Aber erkundige dich bitte nochmal beim Anwalt !


anonym
beantwortet von Heguewa am 25. Mai 2009 18:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Falls Du damit meinst, dass z.B. ein mit 100.000 belastetes Haus, das 200.000 wert ist, mit 200.000 minus 100.000 = 100.000 anzusetzen ist, dann ja.... oder was ist gemeint ?


anonym
beantwortet von Reanne am 25. Mai 2009 18:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, sind 2 Paar Schuhe.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 25. Mai 2009 19:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So was Spezielles würde ich bei

www.wer-weiss-was.de im Forum "Steuern"

fragen.

Dort aber nicht mit "ich", sondern allgemein formulieren.


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 26. Mai 2009 21:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du must mehr Infos geben.

Wenn Du auch Schulden erbst, kannst Du diese natürlich erst vom Wert des Erbes abziehen, der Rest wird versteuert.

Wenn Du Deine eigenen Schulden meinst, NEIN, die musst Du vom versteuerten Erbe bezahlen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Kann eine Erbschaft auch für Unterhaltzahlungen angerechnet werden?

    Erbschaft und Schulden

    Erbschaft / Vermögen / etc...

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.