Kann ich im Falle einer Schenkung oder Erbschaft die Freibeträge mit Verbindlichkeiten verrechnen, um Steuern zu sparen?
Das ist meines Wissens nach nicht möglich. Es ist getrennt zu behandeln. Aber erkundige dich bitte nochmal beim Anwalt !
Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Falls Du damit meinst, dass z.B. ein mit 100.000 belastetes Haus, das 200.000 wert ist, mit 200.000 minus 100.000 = 100.000 anzusetzen ist, dann ja.... oder was ist gemeint ?

So was Spezielles würde ich bei
www.wer-weiss-was.de im Forum "Steuern"
fragen.
Dort aber nicht mit "ich", sondern allgemein formulieren.

Du must mehr Infos geben.
Wenn Du auch Schulden erbst, kannst Du diese natürlich erst vom Wert des Erbes abziehen, der Rest wird versteuert.
Wenn Du Deine eigenen Schulden meinst, NEIN, die musst Du vom versteuerten Erbe bezahlen.