vivaldi1969 am 22.07.2008 um 8:22 Uhr
Gibt es bei dieser Steuer auch einen Freibetrag (z.B. 2.842,00 € bei Verheirateten), und wenn ja, wie hoch ist der?
Deine Zahlen sind nicht mehr aktuell. 2842 gelten nur bis einschließlich 2006, ab 2007 wurde der Freibetrag gekürzt (750 + 51) * 2, ab 2009 werden Freibetrag und Werbungskosten zusammengefasst 801/1602 EUR, ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist damit ausgeschlossen.

Werbungskostenpauschbetrag und Sparerfreibetrag werden ersetzt durch den Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt 801 € für Alleinstehend e und 1602 € für Zusammenveranlagte. Weiter Freibeträge bzw. Werbungskosten kann man nicht in Ansatz bringen. http://www.meine-finanzseite.de/Abgeltungssteuer.asp
vivaldi1969 am 22. Juli 2008 10:16 Als Finanzexperte bin ich natürlich bei dir an der richtigen Adresse. Aber einen Versicherungsmantel um meine "Ersparnisse" möchte ich nicht legen, weil ich dann so schnell an mein Geld nicht mehr ran komme und zusätzlich fallen je bei Neuanträgen Abschlußgebühren etc. an, die meinen Gewinn wiederum schmälern. Ich bin total verunsichert und suche eine unabhängige Expertenmeinung.
Niklaus am 22. Juli 2008 10:34 Die modernen Versicherungsmäntel lassen Teilabhebungen ohne Probleme immer zu.
Egal was du auch machst, du wirst für eine Diesntleistung, Beratung und daraus folgende ein geeignetes Produkt, immer etwas ausgeben müssen. Auch wenn du einen Dachfonds kaufts, wirst du einen Ausgabeaufschlag bezahlen. Das ist immer noch billiger als 27,82 % Abgeltungssteuer zu zahlen.
Es gibt Versicherungsmäntel mit Honorartarif, also ohne Abschlusskosten. Dann musst du aber dem Berater ein Honorar bezahlen. Niemand arbeitet umsonst, du auch nicht - oder.
vivaldi1969 am 22. Juli 2008 10:44 Aber oft wird mir von einem Versicherungsfachmann das empfohlen, was für ihn am lukrativsten ist, und nicht, was für den Versicherungsnehmer am günstigsten ist. Das ist kein persönl. Angriff, sondern meine Erfahrungen, die ich schon gemacht habe und natürlich sehr vorsichtig bin.
Niklaus am 22. Juli 2008 10:58 Diese Vorurteile kenne ich. Damit muss ich leben. Es gibt sicher solche Kollegen. Ich setze auf Ehrlichkeit. Ob Versicherungsmantel oder Fonds die Provision ist die gleiche. Ein Versicherungsmakler § 93 HGB ist nur dem Kunden verpflichtet keinem anderen Unternehmen.

Abgeltungssteuer & Freibetrag, NV-Bescheinigung und persönliche Steuersätze unter 25% ― Dass die Abgeltungssteuer 2009 in Kraft tritt, ist nun definitiv Fakt. Dementsprechend sollte man sich auf so manche Änderungen und Neuerungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen einstellen.
Steuerzahler, deren Einkommenssteuersatz weniger als 25% beträgt, können bei entsprechendem Nachweis die zu viel gezahlten Steuern mit Hilfe ihrer Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurück erstattet bekommen. Alternativ bietet sich das Eintragen eines Freibetrages im Rahmen einer NV-Bescheinigung an... http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-freibetrag.html

Freibeträge und Werbungskostenansätze werden ersetzt durch den Sparerpauschbetrag von € 801 bei Ledigen (€1602 bei Verheirateten). Egal, ob man tatsächlich niedrigere oder höhere Werbungskosten (z.B. Depotkosten, Fahrtkosten zu Hauptversammlungen) hat, jeder erhält diesen Pauschbetrag ohne irgendwelche Nachweise.
@Vivaldi1969: Wie kommst Du von Deiner Frage jetzt zu den Versicherungsaspekten? Da wäre besser in einer eigenen Frage zu diskutieren.
vivaldi1969 am 22. Juli 2008 14:59 Man kann sein Erspartes mit einer Versicherung ummanteln, und so kommt man um die Abgeltungssteuer drum herum.
LittleArrow am 22. Juli 2008 15:50 Dann mach doch mal hierzu eine eigene Frage oder einen Tip auf, z.B. Abgeltungssteuer oder Versicherungsummantelung. Und gib gute Internetseiten an.
Sicherlich würden es Dir auch andere danken!
Ja, stimmt, habe einen alten Freistellungsauftrag erwischt, sorry.
Die bleiben weiterhin gültig und werden von den Banken auf die steuerpflichtigen Einnahmen angerechnet. Das Verfahren der Geltendmachung eines niedrigeren persönlichen Steuersatzes wird sich vermutlich nicht wesentlich ändern (Einkommensteuererklärung -> Anlagen KAP, AUS)