Hat ein Kind, dessen Kindergeld, bei Hartz IV, ja als Einkommen angerechnet wird, Anspruch auf einen Freibetrag? Wenn ja, welchen?
die frage ist sehr allgemein gestellt.
wenn sich das kind in ausbildung befindet, kann es einen werbungskostenfreibetrag bei der berechnung von hartz 4 erhalten.
ansonsten gibt es keine weiteren freibeträge.
oder du stellst die frage genauer, in welche richtung du meinst.
Mein Einkommen wird ja angerechnet bis 100 darf ich es behalten bei höherem Einkommen wird so und soviel berücksichtigt. Unsere ARGE rechnet also unserer beider Einkommen zusammen und berechnet dann so daß der Freibetrag nur für eine Person gilt. Im SGB II habe ich aber irgendwo mal gelesen, daß auch bei Kindern mind. 30 € Versicherung frei bleibt plus sonstiger Freibetrag, wie Taschengeldgrenze usw.. Auch würde ich gerne wissen on die ARGE die Monatsfahrkarte und Arbeitskleidung für Kind zur Schule zahlen muß oder nicht.