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Freiberuflicher Texter (Nebenjob) --> Was muss ich beachten?

gefragt von LaLola85LaLola85 am 30.10.2009 um 18:22 Uhr

Hallo, Ich werde bald als freiberufliche Texterin für eine Werbeagentur arbeiten. Das ganze soll ein Nebenjob neben dem Studium sein und unter 400€ im Monat bleiben. Die Agentur sagt, ich muss ihre Aufträge erfüllen und ihnen dann meine Zeit in Rechnung stellen.

Muss ich dann Steuern zahlen und wenn ja, wie und wie viel? Was muss ich sonst beachten? Ich bekomme Bafög, da dürfte es ja aber kein Problem geben so lange ich unter 400€ im Monat bleibe, richtig? Gibt es da einen grundsätzlichen Unterschied zu einem anderen Nebenjob?

Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung, wie sowas läuft und bin über jeden Tipp dankbar, auch wo ich mir Informationen dazu holen kann!

Danke im Voraus!!

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Arbeit x 14.594 Steuern x 2.950 Bafög x 880 Nebenjob x 869 freiberuflich x 88

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 31. Oktober 2009 13:36
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"Ich bekomme Bafög, da dürfte es ja aber kein Problem geben so lange ich unter 400€ im Monat bleibe, richtig?"

Für das Bafög ist das unproblematisch, aber während des Semesters existiert für studentische Gewerbler und Freiberufler eine Grenze von 360€ (Gewinn pro Monat im Durchschnitt), ab der man sich selbst bei der Krankenkasse versichern muss.

(Gewinn = Einnahmen - Ausgaben)

.

Weitere Ihnfos für Selbstständige Tätigkeit von Studenten: www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten

.


anonym
beantwortet von nemo13 am 31. Oktober 2009 09:38
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Hier lauert noch eine ganz andere Gefahr. Wenn du weisungsgebunden arbeitest und keinen anderen Auftraggeber hast, kann es eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit oder sogar eine Scheinselbstständigkeit sein. Beides ist sozialversicherungspflichtig und unterscheidet sich nur dadurch, wer (AG oder AN) welchen Beitragsanteil trägt. Dieses Problem solltest du vorher unbedingt mit deinem Auftraggeber eindeutig klären.


anonym
beantwortet von stechmoul am 30. Oktober 2009 18:45
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Das ist wohl so, wie Fibonacci sagt. Mein Sohn war auch freiberuflich tätig. Er hat eine Einnahme-/Ausgabenrechnung durch seinen Steuerberater machen lassen. Der hat ihn auch im übrigen hervorragend beraten. Ein Nebengewerbe solltest Du in jedem Fall anmelden, denn die Agenturen möchten natürlich Rechnungen mit MsSt-Ausweis von Dir. Somit bist Du Umsatzsteuerpflichtig. Das heißt, was Du an MwSt einnimmst, musst Du an das Finanzamt abführen. Auf der anderen Seite kannst Du aber auch MwSt. die Du gezahlt hast, dagegen rechnen. Über jede Fahrt solltest Du Buch führen, denn das sind ja Kosten. Aber - wie gesagt - das erklärt ein guter Steuerberater einem im Detail.

Kommentar von 0c28c41b8c7bbc76fd089979e99a72d4smallLaLola85 am 30. Oktober 2009 18:57

hm die Sache ist nur dass ein guter Steuerberater auch viel kostet und ich will ja nicht arbeiten nur um nachher den Steuerberater bezahlen zu können, es ist ja auch nur ein Nebenjob. Vor allem wird das auch nur ne vorübergehende Sache sein, also ein Job von vielleicht 5 oder 6 Monaten. (Jedenfalls vorerst, es geht erstmal um ein konkretes Projekt)... wenn es da ne andere Möglichkeit gäbe wäre ich schon froh!

Kommentar von stechmoul am 30. Oktober 2009 19:06

Vielleicht suchst Du Dir jemanden, der entweder Steuerrecht studiert, oder der gerade im 3. Ausbildungsjahr bei einem Steuerberater tätig ist. Der müsste Dir passende Tipps gratis geben können.

Kommentar von stechmoul am 30. Oktober 2009 19:39

Übrigens, Steuern zahlst Du nur vom Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben. Schreib also jeden Cent auf, der mit Kosten zu tun hat. Bewahre jeden Kassenbon, z. B. für Druckerpapier. Wer sagt, dass Du nur im PC lesen musst. Telefonkosten: Beantrage in jedem Fall eine Detailaufstellung bei Deinem Netzbetreiber. Jedes Telefonat, das Du für Deinen Job führst, ist in Abzug vom Gewinn zu bringen, jede Tintenpatrone, sogar Büroklammern, Pauschalen für Strom (brauchst Du ja für den PC). Die Steurtipps findest Du auch über Google. Sollten nur aktuell sein!

Kommentar von 0c28c41b8c7bbc76fd089979e99a72d4smallLaLola85 am 30. Oktober 2009 23:25

Danke, das werd ich mir auf jeden Fall mal merken!!


Fibonacci
beantwortet von Fibonacci am 30. Oktober 2009 18:35
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Falls du zufällig bei Wort-Los bist, dann musst du dich ja eh als gewerbetreibend anmelden in deiner Stadt, wo sie einen diesbezüglich auch sehr ausführlich beraten (auch wenn man schonmal 3-4 Büros durchläuft bei einem Besuch^^).

So, und falls das der Fall ist, bist du ja Selbständig und zahlst andere Steuern, die mit der 400€-Grenze nix zu tun haben. (Du berechnest ja Honorare, kein Gehalt.) Leider hab ich aber keine Zahlen mehr im Kopf * seufzi *. Ich weiß nur noch, dass die Einnahmen mit etwa 200€ pro Monat "weit unter der Freibetragsgrenze" lagen, und ich keine Steuern zahlen musste.

Kommentar von 0c28c41b8c7bbc76fd089979e99a72d4smallLaLola85 am 30. Oktober 2009 18:39

Wort-Los? Was ist das denn?

Kommentar von Simple_avatar7smallFibonacci am 30. Oktober 2009 18:49

Ne Texter-Agentur, die zumindest bei uns damals Geheimtipp bei den Studis war * g *.

ahm... such mal unter "texte4you" oder eben "wortlos-textagentur" im Netz!

Kommentar von 0c28c41b8c7bbc76fd089979e99a72d4smallLaLola85 am 30. Oktober 2009 23:26

davon hatte ich noch nie was gehört, werds aber auf jeden Fall mal im Hinterkopf behalten, danke! Aber im Moment hab ich ja schon den Job und weiss nur nicht wie ich das mit der Rechnung als freier Mitarbeiter machen muss.


ingoscheumann
beantwortet von ingoscheumann am 9. November 2009 12:03
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Bei 400€- Nebenjob einen Steuerberater nehmen ist nicht grad gut. Grundsätzlich ist es sinnvoll, den Job als selbständiger zu machen, kannst viele Kosten gegenrechnen als Ausgaben. Z.B. wenn Du 1000€ bekommst und 600€ Kosten hast, beträgt Dein Einkommen 400€. Kauf Dir am Besten den Großen Konz, da steht alles drin, macht spaß zu lesen, lernst was und den Steuerberater sparst Du Dir auch noch. Und bitte Quittungen aufheben!!!


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