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Freiberufliche Taetigkeit oder Kleingewerbe?

gefragt von Crypton am 11.06.2009 um 12:45 Uhr

Hallo Leute Ich arbeite neben dem Studium in einem Architekturbüro und das ist wohl eine freiberufiche Taetigkeit. Ich arbeite dort ca. 40 Stunden in der Woche. Jetzt habe ich schon von mehreren Personen gehoert, die dort ein Kleingewerbe angemeldet haben. Was ist da der Vorteil gegenüber einer freiberuflichen taetigkeit? Ausserdem habe ich noch keine Steuernummer. Die bekomme ich doch nur beim Finanzamt oder kann ich mir auch beim Bürgeramt eine holen wenn ich das Kleingewerbe anmelde?

viele gruesse frank


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anonym
beantwortet von friedelstar am 11. Juni 2009 12:47
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Kleingewerbe ist nicht MWST.-Pflicht berechtigt. Steuernummer kriegste nach Gewerbeanmeldung automatisch.

Kommentar von guterwolf am 11. Juni 2009 13:32

Man kann auch als Kleingewerbe für die MwSt optieren.


instinct
beantwortet von instinct am 11. Juni 2009 12:47
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Ich habe auch eine freiberufliche Tätigkeit im Rahmen eines 400 Euro Jobs (wenn es ein normales Angestelltenverhältnis mehr). Vorteile davon: Du kannst Dinge von der Steuer absetzen, Spesen abrechnen und kannst für mehrere Arbeitgeber arbeiten.

Wie? Finanzamt anrufen, deine Situation schildern und dir einen fragebogen zuschicken lassen. Den am besten mit einem Steuerberater zusammen ausfüllen, abschicken, bumm, Steuernummer da!


anonym
beantwortet von Crypton am 11. Juni 2009 12:56
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muss ich bei beiden Formen: Kleingewerbe und Freiberuf ende des Jahres eıne Steuererklaerung machen? Bei kleingewerbe darf ich ja nicht über 17500 kommen. Habe ich bei Freiberuf noch eıne Einschraenkung? und kann ich beide sachen noch nachtraeglich anmelden?

Kommentar von guterwolf am 11. Juni 2009 13:00

Für beide Einnahmequellen ist eine Steuererklärung nötig. Und bei Kleingewerbe darfst du auch mehr als 17.500 verdienen, nur, wenn da darüber bist, bist du Umsatzsteuerpflichtig. Nachträglich kann man alles anmelden, sollte nur nicht über 1 Jahr her sein.


anonym
beantwortet von jethro am 11. Juni 2009 12:58
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Deine Tätigkeit ist keine freiberufliche Arbeit. (Freiberufler sind Ärzte, Anwälte, Unternehmensberater, Dozenten...) Du musst entweder einen Arbeitsvertrag haben, oder ein Gewerbe anmelden und deine Arbeitszeit "verkaufen". Sonst läufst du Gefahr, wegen Schwarzarbeit Probleme zu kriegen.

Melde ein Gewerbe an und schreibe eine Rechnung über den vereinbarten Lohn.

Kommentar von guterwolf am 11. Juni 2009 13:00

und Architekten...

Kommentar von jethro am 11. Juni 2009 13:04

aber er ist kein Architekt! (Student)


anonym
beantwortet von guterwolf am 11. Juni 2009 12:58
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du arbeitest entweder freiberuflich ODER gewerblich, das kommt auf deine Tätigkeit an.

Du musst aber aufpassen, dass du richtig versichert bist und nicht aufgrund deiner Nebentätigkeit noch selbst zahlen musst.

Finanzamt sollte dir da raten können oder die Studenvereinigung (wenn du nicht gleich schlafende Hunde wecken willst).

Dinge von Steuern absetzen kann man erst, wenn man auch Steuern zahlt.

Wie wirst du denn bezahlt? Stellst du eine Rechnung oder wie läuft das?

Kommentar von Crypton am 11. Juni 2009 13:03

ja, ich arbeite auf Rechnung und brauche eine Steuernummer. Ich arbeite dort jetzt schon 6 Wochen und muss mich jetzt endlich anmelden. Ausserdem muss ich wohl meine Krankenversicherung aendern.

Kommentar von guterwolf am 11. Juni 2009 13:06

dann solltest du ein Gewerbe anmelden und evtl. mit deiner KK sprechen.

Kommentar von guterwolf am 11. Juni 2009 13:09

wenn du nur für diese Firma arbeitest und wie trailor85 schreibt, quasi nach Vorgabe: wann und wie ...kann das auch eine Scheinselbständigkeit sein und dann ist dein AG für deine Sozialabgaben zuständig.

Hast du denn mehr als 400 € im Monat?

Kommentar von Crypton am 11. Juni 2009 13:17

ja, ich habe mehr als 400€ ım Monat und es arbeiten in dem Büro einige Leute auf Rechnung.

Kommentar von guterwolf am 11. Juni 2009 13:19

stellst du deine Rechnung mit oder ohne MwSt aus?

Kommentar von Crypton am 11. Juni 2009 13:24

da muss ich auch nochmal nachfragen wie ich das mache. als Kleingewerbe waere es ohne Mwst oder?

Kommentar von guterwolf am 11. Juni 2009 13:29

Du musst /kannst als Kleingewerbe nur bis rund 17.500 € umsetzen, um keine Mehrwertsteuer einnehmen und abführen zu dürfen.

Es steht dir aber frei, auch als "Kleingewerbler" Rechnungen mit MwSt zu stellen. Die MwSt musst du dann abführen, kannst aber von deinen Ausgaben - für die du MwSt zahlst, diese gegenrechnen.

Kommentar von Crypton am 11. Juni 2009 13:44

okaz also ich kann versuchen unter den 17500 als kleingewerbler zu bleiben ohne das ich dıe mwst zum beispiel ausschreibe. aber ich kann auch die mwst ausscheiben die muss ich aber abgeben und kann aber auch bei Anschaffungen (Geraete, Seminare) mir die Mwst zurückholen. richtig?

Kommentar von guterwolf am 11. Juni 2009 13:51

richtig. Aber wenn du auf die MwSt optierst, bist du für 5 Jahre gebunden, d.h. du musst alle Rechnungen immer plus ausstellen - kannst aber auch alle Ausgaben (also die entsprechende MwSt) gegenrechnen. So kann es auch mal sein, dass du mehr MwSt aus gibst als du einnimmst und bekommst diese dann zurück.

Kommentar von Crypton am 11. Juni 2009 14:01

danke Dir Wieder was gelernt. Na dann werde ich mich morgen mal schlau machen wo ich mich anmelden muss.

Kommentar von guterwolf am 11. Juni 2009 14:01

gern geschehen.


trailor85
beantwortet von trailor85 am 11. Juni 2009 13:04
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Freiberuflich ist z. B. wenn du als Lehrer auf Honorarbasis an der Volkshochschule arbeitest. Kleingewerbe ist, wenn du als Händler tätig bist und keinen höheren Umsatz als XXXXX € im Jahr hast. In beiden Fällen mußt du selbst die Steuer abführen. Wenn du irgendwo einen Arbeitsvertrag hast, nur für die Leute arbeitest und die dir sagen, was du machen und tun must und must zu bestimmtn Zeiten ständig dort sein, bist du unselbstständig. Die müssen dann deine Steuer und Rente ausrechnen und an den Staat abführen. 400 €-Job hat nur den Vorteil/Nachteil, dass du im wesentlichen keinen bezahlten Urlaub bekommst, keine Rente gewinnst, die die jederzeit rausschmeißen können. Also rechtslos bist. Der Unternehmer bezahlt für die als Steuer pauschal 25 % an dn Staat. Du bezahlst keine Steuer für den 400 €-Job, auch wenn du noch irgendwo normal arbeitest. Die meisten leute, die für 400 € arbeiten haben sowieso keine anderen größeren Einnahmen, so dass sie sowieso nicht groß Steuer bezahlen. Diese Leute wissen es aber gar nicht und verdrehen genußvoll die Augen, wenn sie sagen können: "Ah, durch den 400-€-Job spare ich Steuern ein!" Bis 7.800 € im Jahr ist die Steuer sowieso 0 €.


antola61
beantwortet von antola61 am 12. Juni 2009 17:58
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schau mal auf diesen Link: http://www.klicktipps.de/index.php - der ist wirklich toll (steht alles drin von Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmer, UST...) und wird dich ein bißchen schlauer machen! Man sollte sich schon ein bißchen auskennen, wenn man sich selbständig macht und keinen Steuerberater zahlen will! Vielleicht ein gutes Buch lesen, oder 'nen Kurs bei der IHK machen? Vielleicht kennst du jemand (wie z.B. mich :-)) ), der sich auskennt (Steuerfach, Buchhaltung...) und dir alles ein bißchen erklärt. Hier alles aufzuschreiben ist fast schon Schwerstarbeit... deshalb wurde wohl der Klicktipps-Link erstellt!

Das mit der Scheinselbständigkeit sollte auch geklärt sein, sonst könnt ihr beide - du und der AG - Ärger bekommen und 'ne saftige Nachzahlung!


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