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Freiberuflich oder Minijob

gefragt von beffi1 am 18.03.2008 um 9:35 Uhr

Hallo,

ich arbeite neben meinem Hauptberuf nebenberuflich in einer Anwaltskanzlei als Schreibkraft.

Bezüglich der Vergütung möchte mein "Chef" mich als freie Mitarbeiterin bezahlen. Wie geht das ganze vor sich? Muss ich mir beim Finanzamt eine Steuernummer holen? Was kommen für Nebenkosten auf mich zu? Muss ich Versicherungsbeiträge zahlen? Ich arbeite ca. 30 Stunden im Monat bei ihm.

Alternative Minijob lehnt er ab, wegen der An- und Abmeldung, außerdem weil er dann Sozialversicherungsbeiträge und pauschal Lohnsteuer zahlen muss.

Mir persönlich wäre die freiberufliche Geschichte auch lieber. Was denkt ihr? Wer kann mir Tipps geben?

Vielen Dank für eure Antworten!


Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. März 2008 09:46
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der Kollege Rechtsverdreher versucht hier eine Scheinselbständigkit aufzubauen um Geld zu sparen, dieses ist rechtlich sehr bedenklich und könnte dir u.U. sehr auf die Füße fallen (deinem Chef auch), denn wie bereits erwähnt beinhaltet eine Selbständigkeit, die Tatsache, daß ich üner Arbeitsort, Arbeitszeit, Arbeitsinhalt selbständig entscheide und niemandem weisungsgebunden bin..und das dürfte in einer Anwaltskanzlei als Sekretärin wohl nicht so richtig klappen

Kommentar von beffi1 am 18. März 2008 09:48

ich kann meine arbeitszeiten selbst bestimmen. und ob ich die diktate in der kanzlei schreibe, oder zu hause, ist mir auch selbst überlassen.

wäre es u.u. besser, mehrere auftraggeber zu haben?

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 18. März 2008 09:55

Das du die Arbeitzeit selber bestimmt, reicht nicht aus. Du musst z.B. der Kanzlei auch eine ordentliche Rechnung über deine Dienstleistung ausstellen, die dann von der Kanzlei ordentlich bezahlt wird. Du wirst also so tun müssen, als gäbe es einen Dienstleistungsvertrag zwischen der Kanzlei und dir. Da du für eine Anwaltskanzlei arbeitest, wird dir ein solcher Dienstleistungsvertrag sicherlich nicht unbekannt sein. Die Kanzlei ist in diesem Fall definitiv nicht dein "Arbeitgeber" sondern dein "Kunde"!!!


Valve
beantwortet von Valve am 18. März 2008 09:39
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M. P.
beantwortet von M. P. am 18. März 2008 09:38
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Ich würde NUR einen Antrag auf Kleinunternehmen bei deiner Gemeinde stellen. Damit hast du einen / Zuverdienst-Verfügungsrahmen von etwa 17500.- Euro ) Den wiederum versteuerst Du am ende des Jahres bei der EinkStErklärung... Mehr isset nicht... Der Krankenkasse gibst Du nen ( Fairness - ) Bescheid, dass Du ETWAS dazu verdienst... Sie belassen Dich dann im normalsatz... Kommst Du weit rüber über den Satz, dann großen Gewerbeschein und KK wiederum informieren...


pippi60
beantwortet von pippi60 am 18. März 2008 09:41
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Freiberuflich bist Du nur, wenn Du über Deine Arbeit selbst bestimmen kannst. Dazu zählt unter anderem: die Arbeitszeit, der Arbeitsort und Du bist nicht weisungsgebunden. Ich vermute mal, das ist bei Dir nicht der Fall. Dann kann es mächtig Ärger geben!


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 18. März 2008 09:49
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Hier taucht das Problem der sogenannten "Schein-Selbständigkeit" auf. Da würde ich mich gut beraten lassen. Solche "Arbeitgeber", die einen in die Schein-Selbständigkeit drängen, wollen nur ihr eigenes Risiko als Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer abwälzen. Im Falle von Krankheit erhältst du z.B. keine Lohnfortzahlung. Du musst selber alle deine Risiken tragen, die sich aus der Beschäftigung bzw. Scheinselbständigkeit ergeben, wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, (Arbeits-)Unfallversicherung, etc. etc. Natürlich bist du auch für die Abführung der Einkommensteuern selber verantwortlich. Du solltest gut überlegen, ob du all das wirklich willst - und dir auf alle Fälle guten Rat entweder bei der Industrie- und Handelskammer oder ähnlichen Einrichtungen besorgen, die Freiberufler und Selbständige beraten.





anonym
beantwortet von shoppengehen am 28. März 2008 11:51
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Als "Freiberufler" muss man bestimmte Richtlinien beachten. Eine Schreibkraft ist zudem kein Freiberufler.

Ich bin selbstständig in diesem Bereich. Der Begriff "Freiberufler" wird seitens des FA ganz anders gehandhabt, als wenn Du selbstständig bist.


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