Freiberufler, Fahrtenbuch, Ehefrau?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Darf sie wenn Sie das Fahrtenbuch weiter führt und der Wagen nicht nur für dienstliche Zwecke gestellt ist. Für das Finanzamt ist es nur wichtig wieviel km waren beruflich und wieviel km warne privat.

Für die Steuersachen ist das irrelevant. Auch Deine Frau könnte ja den Wagen dienstlich fahren, weil sie für Dich Unterlagen zum Mandanten bringt, oder ein Paket zur Post.