Frage von lilapause24 30.12.2012

Freelancer kurzzeitig im selben Unternehmen?

  • Hilfreichste Antwort von susisorglos1974 30.12.2012

    Hey! Das stimmt nicht ganz, daß man nur als Freelancer arbeiten kann, wenn man keinen festen Arbeitsvertrag hat. Ich bin fest angestellt und arbeite nebenher als Freelancer. Das geht dann über Gewerbeschein. Du brauchst also Deinen festen Arbeitsvertrag oder Mini-Job nicht kündigen... LG

  • Antwort von MakaayCologne 30.12.2012

    Wer nimmt denn auf Wunsch des Arbeitgebers 2 Wochen unbezahlten Urlaub? Wenn ihr in den 2 Wochen nix zu tun habt musst du deinem Chef nur deine Arbeitskraft weiterhin anbieten, dann befindet er sich im Annahmeverzug und muss dir die Zeit trotzdem bezahlen. Stell dir vor du fragst deinen Chef irgendwann mal ob er dir nicht aus langeweile den Lohn für 2 Wochen arbeit schenkt ohne das du dafür arbeitest. Die Antwort kannst du dir ja denken. Warum also auf seinen Wunsch hin 2 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen?

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