Freelancer kurzzeitig im selben Unternehmen?
Hallo ihr Lieben,
kurz zur Situation: Mein Hauptarbeitgeber (36 Std/Woche) hat mich gebeten unbezahlten Urlaub im Januar zu nehmen (ca. 2 Wochen), nebenbei arbeite ich noch auf 400 EUR Basis (4 Std/Woche) bei einer anderen Firma. Diese hat mir nun angeboten, dass ich in den unbezahlten 2 Wochen dort auf Werkvertrag arbeiten könnte. Natürlich mit einverständnis meines Hauptarbeitgebers.
Somit würde ich also dort 80 Stunden auf Werkvertrag machen. Beide Arbeitgeber arbeiten in der Online-Branche und der Job liegt im Online-Marketing, so dass mMn eine eine freiberufliche "kreative" Arbeit vorliegt.
Jetzt steht aber das Problem im Raum, dass man doch nur "Freelancer" in einem Unternehmen sein darf, bei dem nB keinen Arbeitsvertrag hat, oder? Ich habe aber den Mini-Job-Vertrag bei Firma B. Muss der erst aufgehoben werden für die 2 Wochen?
Ich würde mich über eine kurzfristige Antwort freuen.
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Hey! Das stimmt nicht ganz, daß man nur als Freelancer arbeiten kann, wenn man keinen festen Arbeitsvertrag hat. Ich bin fest angestellt und arbeite nebenher als Freelancer. Das geht dann über Gewerbeschein. Du brauchst also Deinen festen Arbeitsvertrag oder Mini-Job nicht kündigen... LG
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Wer nimmt denn auf Wunsch des Arbeitgebers 2 Wochen unbezahlten Urlaub? Wenn ihr in den 2 Wochen nix zu tun habt musst du deinem Chef nur deine Arbeitskraft weiterhin anbieten, dann befindet er sich im Annahmeverzug und muss dir die Zeit trotzdem bezahlen. Stell dir vor du fragst deinen Chef irgendwann mal ob er dir nicht aus langeweile den Lohn für 2 Wochen arbeit schenkt ohne das du dafür arbeitest. Die Antwort kannst du dir ja denken. Warum also auf seinen Wunsch hin 2 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen?
Kommentar von lilapause24 13.01.2013Nee das hat nichts damit zu tun, dass keine Arbeit anfallen würde...Es ist einfach so, dass die Firma momentan sparen muss, weil eine Weiterfinanzierung noch nicht durch ist. Es wurde diverse Mitarbeiter darum gebeten unbezahlten Urlaub zu nehmen. Ich hätte ja auch nein sagen können, hab ich aber nicht, da ich ja auch bei der anderen Firma Geld bekomme und somit meinen Haupt-AG unterstützen kann. Will das jetzt auch gar nicht weiter ausführen ;-).
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aber gilt das auch für das selbe Unternehmen?
Ich habe bei Firma B. einen Minijob-Vertrag und Firma B. bietet mir nun an, auf Werkvertrag für einen kurzen Zeitraum zu arbeiten. Danach geht das Mini-Job Ding weiter (ggf. auch nebenbei)
Ja, ich bin bei Firma X fest angestellt und freelance im selben Unternehmen...
Vielen Dank für Deine Bewertung!