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Frauenarzt Schweigepflicht

gefragt von xxbastixx am 22.07.2009 um 23:53 Uhr

Meine Freundin Ist 13 jahre alt und soll zum frauen arzt weil ihr mutter es will und hat angst das der arzt ihrer mutter sagen würde das sie keine jungfrau mehr is muss der arzt das geheimhalten oder darf er ihre mutter informiern?

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frauenarzt x 296 schweigepflicht x 77

terry94
beantwortet von terry94 am 22. Juli 2009 23:54
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Bis sie 18 is darf Arzt oder Ärztin es ihren eltern sagen..


Ssmith89
beantwortet von Ssmith89 am 22. Juli 2009 23:55
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er darf es der Mutter sagen, immerhin ist sie die Erziehungsberechtigte!


anonym
beantwortet von Mayaxxx am 22. Juli 2009 23:55
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mit 13 ist es gesetzich aber noch nicht erlaubt

Kommentar von Lukas318 am 22. Juli 2009 23:55

genau,deswegen kannst da auch probs. geben


anonym
beantwortet von chicaBlue am 22. Juli 2009 23:54
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er unterliegt der Schweigepflicht


Silmarien
beantwortet von Silmarien am 22. Juli 2009 23:54
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Das wär ja noch mal schöner, wenn der Arzt das weitersagen dürfte...und vor allem: warum sollte er?


anonym
beantwortet von Mayaxxx am 22. Juli 2009 23:54
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er liegt unter ärtzlichen schweigepflicht denke ich


MiiMaMellii
beantwortet von MiiMaMellii am 4. August 2009 21:58
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Hey das problem kenn ich ^^ ich bin sleber 13 und war letzte woche beim frauenarzt. sie hat mir erklärt dass sie ohne meine einverständnis nicht meinen eltern saqen wird außer wenn es gefährlich für meine gesundheit wird,oder ich schwanger bin. sieh at mich auch gefragt ob ich schon sex hatte,ich habe sie gefragt ob sie es meinen ellis sagt wenn ja und sie sagte nein ... alsou ich hoffe es hilft dir weiter .... ^^


MiiMaMellii
beantwortet von MiiMaMellii am 4. August 2009 21:55
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Wenn Du unter 14 Jahre bist, besteht die Schweigepflicht seitens des Arztes nicht, denn Du bist noch ein Kind. Deine Eltern sind alleinig für Dich verantwortlich und müssen für medizinische Behandlungen (Untersuchungen und Medikamentenabgaben) ihre Zustimmung geben. Ganz klar ist:

Frauenärzte unterliegen, wie jede andere Arztgruppe, der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass sie keinem Menschen, auch nicht irgendwelchen neugierigen Müttern und Vätern, Auskunft geben dürfen. Weder Auskunft darüber, ob ihre Tochter überhaupt in Behandlung ist, noch darüber, ob sie die Pille bekommt oder nicht. Mit anderen Worten: Wenn ein Mädchen auf keinem Fall möchte, dass die Eltern erfahren, dass sie zum Frauenarzt geht, dann erfahren sie es auch nicht. Sie kann diesen Punkt mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen, und sie kann auch eine eigene Versichertenkarte bei der Krankenkasse anfordern. Wenn sie privat über die Eltern versichert ist, kann der Arzt ihr die Rechnung direkt aushändigen.


anonym
beantwortet von mabo82 am 25. Juli 2009 23:08
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Laut Gesetz gibt es keine "Untergrenze" sondern es ist dem Ermessen des Arztes überlassen die "Einwilligungsfähigkeit" festzustellen. Das heißt das auch bei unter 14jährigen, wenn der Arzt diese Einwilligunsgfähigkeit festgestellt hat die Bindung an die Schweigepflicht greift; auch gegenüber den Eltern! Eine Ausnahme wäre es wenn "das Kindswohl gefährdet ist", dann muß der Arzt sogar die Eltern informieren.


anonym
beantwortet von Lukas318 am 22. Juli 2009 23:54
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erst wenn der pathienz 14 ist,muss er schweigepflicht einhalten


anonym
beantwortet von Mayaxxx am 22. Juli 2009 23:54
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er liegt unter ärtzlichen schweigepflicht denke ich


anonym
beantwortet von Wirbelmeister am 22. Juli 2009 23:54
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ihrer mutter kann sie es sagen


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