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Frau (Hochschwanger) heiratet ihren Partner und 3 Momnate später wird das gemeinsame Kind geboren

gefragt von sarah268 am 01.04.2009 um 11:52 Uhr

Haben dann beide Eltern automatisch das Sorgerecht oder muss der Vater erst etwas dafür unterschreiben?

Als info, unsere Tochter ist im Juli 2007 geboren ( falls es irgendwie was nützt)


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Husband
beantwortet von Husband am 1. April 2009 11:53
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Da das Kind in der Ehe geboren wurde, hat er automatisch das Sorgerecht (und Unterhaltspflicht)

Kommentar von 3bad9c88a069341782ae8e407cad8963smallYummiYummi am 1. April 2009 11:55

exakt, dh.

Kommentar von Ac5f4ea00f598558d67b5ed1e37ebd58smallantje31 am 1. April 2009 12:00

das sorgerecht haben beide gemeinsam!!

Kommentar von Simple_avatar2smallpatricia96 am 1. April 2009 11:59

als Ergänzung: nach der Geburt des Kindes wurden Unterlagen für die Urkunden unterschrieben, anbei ist ein Schreiben die bei Eheleuten das gemeinsame Sorgerecht "bescheinigt"


mfcb0805
beantwortet von mfcb0805 am 1. April 2009 11:53
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Bei Ehepaaren gilt der Ehemann normalerweise automatisch als Vater,also auch beim Sorgerecht.


Cotteneyejo
beantwortet von Cotteneyejo am 1. April 2009 11:53
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Wenn ihr geheiratet habt vor der Geburt dann haben beide das gemeinsame Sorgerecht


domchef
beantwortet von domchef am 1. April 2009 11:54
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wird das kind ehelich geboren, dann ist der mann automatisch der vater mit allen rechten und pflichten.


stinakind
beantwortet von stinakind am 1. April 2009 11:55
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Ich würd sagen ja-wenn er der biologische vater ist


Sumselbiene
beantwortet von Sumselbiene am 1. April 2009 11:52
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Mh. Eigentlich muss der Mann/ Partner doch nur dann unterschreiben, wenn er freiwillig auf das Sorgerecht verzichten will. Sonst hat er seinen Teil.


anonym
beantwortet von dirkiemaus am 1. April 2009 11:53
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ja der vater muss aber die vaterschaftsanerkennung unterschreiben

Kommentar von 7ccdc3da5de68b17dd4f84aa29509938smallSumselbiene am 1. April 2009 11:54

das dann schon, aber doch nur wenn sie noch nicht verheiratet wären, oder?

Kommentar von dirkiemaus am 1. April 2009 11:59

wenn die eltern verheiratet sind entfällt das alles ja

Kommentar von Ac5f4ea00f598558d67b5ed1e37ebd58smallantje31 am 1. April 2009 12:03

richtig, nur wenn sie nicht verheiratet sind!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 1. April 2009 11:53
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Nö, was in der Ehe geboren wird, hat die ehrenvolle Bezeichnung "ehelich". Das Sorgerecht teilen sich die Ehepartner ohne weiteres!


HMRAllgaeu
beantwortet von HMRAllgaeu am 1. April 2009 11:53
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Beide Eltern haben unabhängig vom Trauschein das gemeinsame Sorgerecht. Bin immer noch nicht verheiratet und habe es trotzdem seit 7 Jahren

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 1. April 2009 11:55

... den Hinweis verstehe ich nicht! Die waren doch schon drei Monate vor der Geburt verheiratet.

Kommentar von 22231c87c443ef58042a01d1f623ce14smallHMRAllgaeu am 1. April 2009 11:57

Ja stimmt bin wohl etwas verwirrt. tschuldigung


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 1. April 2009 11:54
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Gibt es jetzt schon 3 Monats Kinder. Ok - Die Zeit wird immer schenelllebiger.


giftmischerinxx
beantwortet von giftmischerinxx am 1. April 2009 11:56
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nun ihr habt doch eine geburtsurkunde und dort werden die eltern doch angegeben somit ist er der vater, das währe auch egal, wenn das kind ncht von ihm währe, aber man vor der geburt noch geheiratet hätte, dann währe es auch "sein" kind


antje31
beantwortet von antje31 am 1. April 2009 12:03
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ein kind, welches in der ehe geboren wird, gilt automatisch als eheliches, gemeinsames kind der beiden partner, solange es nicht in den ersten zwei lebensjahren angefochten wird! das heißt, der mann ist der gesetzliche vater mit allen rechten und pflichten! wichtig ist immer der zeitpunkt der geburt, nicht der schwangerschaft


Malkia
beantwortet von Malkia am 1. April 2009 12:05
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Wenn er der biologische Vater ist, haben beide natürlich das Sorgerecht.


anonym
beantwortet von sarah268 am 1. April 2009 12:10
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Danke euch für die Antworten


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