Haben dann beide Eltern automatisch das Sorgerecht oder muss der Vater erst etwas dafür unterschreiben?
Als info, unsere Tochter ist im Juli 2007 geboren ( falls es irgendwie was nützt)

Da das Kind in der Ehe geboren wurde, hat er automatisch das Sorgerecht (und Unterhaltspflicht)
Bei Ehepaaren gilt der Ehemann normalerweise automatisch als Vater,also auch beim Sorgerecht.

Wenn ihr geheiratet habt vor der Geburt dann haben beide das gemeinsame Sorgerecht

wird das kind ehelich geboren, dann ist der mann automatisch der vater mit allen rechten und pflichten.

Ich würd sagen ja-wenn er der biologische vater ist

Mh. Eigentlich muss der Mann/ Partner doch nur dann unterschreiben, wenn er freiwillig auf das Sorgerecht verzichten will. Sonst hat er seinen Teil.
ja der vater muss aber die vaterschaftsanerkennung unterschreiben
Sumselbiene am 1. April 2009 11:54 das dann schon, aber doch nur wenn sie noch nicht verheiratet wären, oder?
wenn die eltern verheiratet sind entfällt das alles ja
antje31 am 1. April 2009 12:03 richtig, nur wenn sie nicht verheiratet sind!

Nö, was in der Ehe geboren wird, hat die ehrenvolle Bezeichnung "ehelich". Das Sorgerecht teilen sich die Ehepartner ohne weiteres!

Beide Eltern haben unabhängig vom Trauschein das gemeinsame Sorgerecht. Bin immer noch nicht verheiratet und habe es trotzdem seit 7 Jahren
firstguardian am 1. April 2009 11:55 ... den Hinweis verstehe ich nicht! Die waren doch schon drei Monate vor der Geburt verheiratet.
HMRAllgaeu am 1. April 2009 11:57 Ja stimmt bin wohl etwas verwirrt. tschuldigung

Gibt es jetzt schon 3 Monats Kinder. Ok - Die Zeit wird immer schenelllebiger.

nun ihr habt doch eine geburtsurkunde und dort werden die eltern doch angegeben somit ist er der vater, das währe auch egal, wenn das kind ncht von ihm währe, aber man vor der geburt noch geheiratet hätte, dann währe es auch "sein" kind

ein kind, welches in der ehe geboren wird, gilt automatisch als eheliches, gemeinsames kind der beiden partner, solange es nicht in den ersten zwei lebensjahren angefochten wird! das heißt, der mann ist der gesetzliche vater mit allen rechten und pflichten! wichtig ist immer der zeitpunkt der geburt, nicht der schwangerschaft

Wenn er der biologische Vater ist, haben beide natürlich das Sorgerecht.
exakt, dh.
das sorgerecht haben beide gemeinsam!!
als Ergänzung: nach der Geburt des Kindes wurden Unterlagen für die Urkunden unterschrieben, anbei ist ein Schreiben die bei Eheleuten das gemeinsame Sorgerecht "bescheinigt"