Hallo zusammen, meine Frau hat sich getrennt, sie nimmt beide Kinder mit 3 & 9 Jahre.
Wir bewohnten ein selbst gebautes Haus was noch hoch belastet ist , beide im Grundbuch eingetragen.
Muss sie sich an den Schulden beteiligen ? Was muß ich beachten und ist ein gemeinsamer Anwalt richtig ?
Vielen dank
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wenn beide im Grundbuch eingetragen sind, dann heißt es, daß beide Eigentümer sind, wahrscheinlich je zur Hälfte. Ob sie sich an den Schulden beteiligen muß hängt davon ab, ob sie auch in Darlehensverträgen als Darlehensnehmerin mit eingetragen ist, was aber sehr wahrscheinlich sein dürfte. Ich würde - wenn beide Partner zustimmen - UNBEDINGT einen Mediator einschalten. Info www.bafm-mediation.de
Die Mediation stellt eine Form der Bewältigung von Interessenskonflikten dar. Sie wird insbesondere bei der Regelung von Trennungs- und Scheidungskonflikten angewandt. Sie betont die Eigenverantwortlichkeit der Partner und eignet sich in besonderer Weise dazu, Scheidung und Scheidungsfolgen im Zusammenhang zu sehen. In der Überwindung des Prinzips von Sieg und Niederlage wird eine faire Lösung für die neue Lebensgestaltung aller Beteiligten erarbeitet. Damit wird den Bedürfnissen der Kinder in besonderer Weise Rechnung getragen. Zu diesem Zweck wird in der Trennungsphase ein Mediator eingeschaltet, der versucht die Ehegatten dabei zu unterstützen, in allen Belangen der Trennung und Scheidung einvernehmliche Lösungen zu finden.

Ein gemeinsamer Anwalt??? nee, jeder sollte seinen eigen haben.
marlylie am 11. August 2009 13:13 und der wird dir alle weiteren fragen richtig beantworten können... lg

Ich rate dir unbedingt zu einem eigenen Anwalt ... rasch !!
Wenn ihr euch einig seit solltet ihr eine Trennungsvereinbarung schließen, darin kann dann auch die Schuldenfrage geklärt werden.
wie macht man das und was sollte es beinhalten
Geh zum Notar, der beurkundet das. Wäre ratsam das vorher mit dem Anwalt zu besprechen und sicherzugehen das ihr euch wirklich einig seit. Da kann man alles regel, von gemeinsamen Schulden bis zum Umgangsrecht.

Es wird darauf hinauslaufen,das das Haus verkauft wird ,dann die Schulden getilgt,evtl.Guthaben geteilt. Du musst dann Unterhalt für die Kinder zahlen und deine Frau!
Grundbuch heisst noch lange nicht beteiligt. Wer hat das Baudarlehen unterschrieben ? Gemeinsamer Anwalt ist hier ungeeignet, da er nur für einen eintreten kann, der andere hat das nachsehen
Wenn beide im Grundbuch stehen, stehen auch beide für die Hypothek gerade. Anders machen die Banken das gar nicht.
Und gemeinsamer Anwalt geht immer, wenn beide miteinander reden können und sich einigen können. Man muß ja nicht unbedingt streiten.
brunhilde45 am 11. August 2009 13:19 das dürfte sehr SEHR kompliziert werden bei noch kleinen Kindern und einem Haufen Schulden-die EINIGUNG...
Beide haben gemeinsam das darlehn aufgenommen
dann bleibt nur Haus verkaufen und Restgewinn aufteilen

Keinen gemeinsamen Anwalt ausser Ihr seid Euch einig!!!!!!!!!!!!
natürlich muss sie sich theoretisch daran beteiligen. hypothekendarlehn hälftig und den Unterhalt dagegen rechnen.
Es sei denn du verdienst so viel das du ihr was erlassen kannst.
Wenn allerdings die Hypotheken nicht mehr bezahlt werden wird sich die Bank auch an deine Frau halten - wegen dem Eintrag im Grundbuch. Das hat ja nichts mit der Scheidung zu tun.
Bleibst Du in dem Haus?
Generell muß sie sich zwar an den Schulden beteiligen, kann von Dir für ihren Anteil aber eine Art Miete fordern.
Deshalb solltest Du dann schon überlegen, ob Du das Haus behalten kannst. Diskutiere das lieber in aller Ruhe mit ihr. Mit Anwalt wird das teurer. - Überlegt auch, ob ein Verkauf des Hauses sinnvoll ist (liegt der Erlös über dem derzeitigen Restkredit + evtl. Zinsen?). Wenn Du sonst eines Tages den Kredit nicht mehr bedienen kannst, droht eine Zwangsversteigerung mit erheblichen Verlusten.
Ein gemeinsamer Anwalt ist dann sinnvoll, wenn man in Ruhe miteinander reden kann und nicht einer das Gefühl bekommt, übervorteilt zu werden. Es ist auch sinnvoll, sich über möglichst viel ganz ohne Anwalt zu einigen, um die Kosten niedrig zu halten. Wenn Ihr das wirklich könnt - dann könnt Ihr auch einen gemeinsamen Anwalt nehmen.
ich wollte bleiben erlös wird geringer sein als restschuld
Dann ist das erst recht ein Grund, mit Deiner Noch-Frau die Vorgehensweise zu besprechen. Stellt alle möglichen Optionen auf, rechnet alle Varianten durch - und guckt dann, welche für Euch am besten paßt.
Auch sie kann ja kein Interesse daran haben, Schulden ohne Gegenwert abtragen zu müssen. Eventuell ist es besser, alles eine Weile weiterlaufen zu lassen und in ein paar Jahren zu verkaufen.
Ein Anwalt kann ein guter Mediator sein. Und wenn Du das Gefühl hast, daß es mit einem Anwalt für beide doch nicht geht, kannst Du immer noch einen eigenen nehmen.

erst mal,senke die Gesamtanwaltskosten und bleib mit Deiner Frau im Gespräch.
VERSUCHT es weiterhin,so friedlich wie irgend möglich abzuwickeln....auch wenn das sehr schwierig und nervenaufreibend werden könnte.
Als Anwälte könnten ein Mediator dienen,sprich,Spezialisten für Trennungen von Ehepaaren mit Kindern.
Es verdienen die Anwälte,wenn ihr nicht miteinander reden könnt oder wollt..und DAS muss nicht sein. Weiss nicht,ich rate DIr nicht zu einem gemeinsamen Anwalt.
Das hatte ein Freund von uns auch nicht mit seiner 1.Frau und er ist selber Jurist,allerdings nicht mit Zulassung für Deutschland. Er regelt alles privatrechtlich mit Vertrag mit seiner Noch-Ehefrau und fand sie grosszügig ab,letztlich waren beide Anwälte nur dazu da,die Formalien und den Scheidungstermin abzuwickeln,allerdings waren keine Kinder da.
Was das Haus angeht-willst Du es denn behalten? Kannst Du die Lasten alleine schultern? Oder wäre ein VErkauf angebracht,abzüglich der Lasten,den Erlös durch 2 teilen?
Da wären die ggf.schmerzlichen Erinnerungen weg,auch das Haus. ABer es schafft Raum und Platz für einen Neuanfang. Du scheinst sehr durcheinander. Ich kann Dich verstehen.
Darf man fragen,warumDeine Frau ausgezogen ist? Das macht sich sicher niemand leicht,vor allem,wenn die Kinder noch recht klein sind...eure sind halt auch noch nicht wirklich gross...
Tut mir leid für Dich. Aber-versuch trotzdem,das Beste aus allem zu machen. Mag sein,STREIT mag unvermeidlich werden,vor allem auch um Sorgerecht,sie Du-gemeinsam und Unterhalt für die Kinder,auch für sie noch eine Zeitlang.
Drücke Dir die Daumen. Es wird schon anders aussehen in einem halben Jahr oder Jahr. Vielleicht kann bis dahin schon das Haus verkauft werden.Oder was auch immer...
Ich wünsche Dir gute und ruhige Entscheidungen.
Und auf dass Deine EX auch halbwegs Vernunft und Verstand bewahrt und die Kinder nicht gegen Dich aufhetzen wird. LG
könnte das haus tragen.. trennung. stand vor mir und sagte keine gefühle mehr für mich und will sich trennen
nie im leben nimmt man sich einen gemeinsamen anwalt, es sei denn ihr seid euch wirklich mit allem einig. wir werden morgen geschieden hatten eine eigentumswohnung die verkauft wurde restschuld blieb bei mir obwohl auch beide im grundbuch standen...alle kredite muss ich alleine tilgen denn die dame ist der meinung muss ich was bezahlen meld ich sofort privatinsolvenz an..also zahl ich sämtliche schulden was nicht grad wenig ist aber dafür bekam sie keinen unterhalt von mir im trennungsjahr. lg und viel kraft
Finde ich auch! Unbedingt versuchen einen Mediator einzuschalten. Ich habe selber eine Scheidung hinter mir und ohne Mediator hätten die beiden Anwälte uns nur gegeneinander aufgewiegelt. Auch die gemeinsamen Sitzungen brachten unendlich viel bei der Verarbeitung der Probleme!