Frankreich - Konzert mit 15?

4 Antworten

Im gegenteil zu Deutschland hat Frankreich kein einheitliches Jugendschutzgesetz was Beispielsweise den Alkoholverkauf, Tabakverkauf, Aufenthalt (in Gaststätten, Diskotheken etc.) reguliert. Es gibt einzelne Gesetze die dies regeln.

In der Französischen Rechtssprechung gibt es kein Gesetz was den Aufenthalt Minderjähriger an öffentlichen Konzerten, Filmveranstaltungen oder Diskotheken reguliert. Es gibt aber regulierungen zum Aufenthalt in Gaststätten und Bars (siehe dazu: den Text unter der Trennlinie). Häufig werden diese auch auf öffentliche Veranstaltungen angewandt, dies ist aber (falls sie keine Ausschanklizenez besitzen) nicht verpflichtend. Grundsätzlich gilt immer: Siehe auf die FAQ des Veranstalters selbst oder kontaktiere ihn und frag da genau nach.


Regulierungen zum Aufenthalt in Gaststätten:

Le fait pour un débitant de boissons de recevoir dans son établissement des mineurs de moins de seize ans non accompagnés de leur père, mère, tuteur ou de toute personne de plus de dix-huit ans en ayant la charge ou la surveillance, est puni de l'amende prévue pour les contraventions de la 4e classe. CODE DE LA SANTÉ PUBLIQUE: Article R3353-8

Deutsch (wörtlich):

Der Aufenthalt in Gaststätten ist Minderjährigen unter 16 Jahren nur dann gestattet wenn sie in Begleitung des Vaters, der Mutter, der Lehrkraft oder einer Verantwortlichen Personen über 18 Jahren ist. (...)

Mehr aus Interesse, auf was für ein Konzert, also welcher Sänger/Sängerin/Band wollt ihr denn?:)

Ich glaube mit Unterschrift der Eltern und einer erwachsenen Begleitung sollte es kein Problem sein.