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Frankieren der Privatpost in der Firma - Kündigungsgrund?

gefragt von BieneSumsi am 22.06.2008 um 17:32 Uhr

Ist es eigentlich ein Kündigungsgrund, wenn man mal einen privaten Brief (0,55ct.) über den Firmenfreistempler frankiert? Eine Freundin hat nämlich riesen Ärger deshalb und ich wollte mal wissen wie das rechtlich aussieht.


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Reply


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 22. Juni 2008 17:33
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Ja, rechtlich ist das Diebstahl, und kein Kavaliersdelikt.


xxmajorxx
beantwortet von xxmajorxx am 22. Juni 2008 17:34
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Definitiv ja, wir haben auch eine Frankirmarschine . Das ist Firmen Geld das du für dich Privat nutzt. Riskiere nicht wegen blöden 55 cent deinen job und kaufe dir briefmarken bei der Post oder so


andreas48
beantwortet von andreas48 am 22. Juni 2008 17:35
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Ja, das ist Diebstahl und ein Kündigungsgrund, auch wenn de rSchaden noch so lapidar ist..

Kommentar von 906d2459b17bb5886e1675d43f53b503smallzaunkoenig am 22. Juni 2008 18:57

Soll Chefs geben, die warten nur auf so einen Fall. Wird von den meisten Leuten unterschätzt, BGH abgesichert = fristlose Kündigung


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 22. Juni 2008 17:36
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was würdest du tun, wenn ich, ohne dich zu fragen, deinen Kühlschrank leer esse?


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 22. Juni 2008 17:37
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soweit ich weis rechtfertigt das sogar eine fristlose kündigung, hab mehrere urteile darüber gelesen...





tradaix
beantwortet von tradaix am 22. Juni 2008 17:37
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§ 248a StGB - Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


hajottka
beantwortet von hajottka am 22. Juni 2008 17:38
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Ohne Kompromisse: JA!


Berserker
beantwortet von Berserker am 22. Juni 2008 17:36
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Leder ja, Diebstahl von Firmeneigentum.

Kommentar von 906d2459b17bb5886e1675d43f53b503smallzaunkoenig am 22. Juni 2008 18:58

Warum leider? Das Kühlschrank-Beispiel ist doch richtig - warum soll die Firma jemandem der Gehalt bezieht erlauben, sich anderweitig zu "bedienen"?!!


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 22. Juni 2008 18:13
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Eindeutig ja. Der berühmte "Griff in die Portokasse" ist ja geradezu der Klassiker der fristlosen Kündigungsgründe. Hierzu gibt es beliebig viele höchstrichterliche Entscheidungen.

Diebstahl ist Diebstahl, egal wie geringwertig.


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. Juni 2008 17:42
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Definitiv ja.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 22. Juni 2008 17:42
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Ja, das kann ein Kündigungsgrund sein.


anonym
beantwortet von Ermittler am 22. Juni 2008 18:07
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Ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber ist das Diebstahl und rechtfertigt eine fristlose Kündigung


zaunkoenig
beantwortet von zaunkoenig am 22. Juni 2008 18:51
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Ja. Höhe spielt keine Rolle.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 22. Juni 2008 21:52
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Das ist Diebstahl, auch wenn es nur 55 ct sind.




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