Hallo, habe nach Ende meiner Elternzeit (11/2002 bis 10/2007, vorher 2 Jahre im Betrieb gearbeitet) am ersten Arbeitstag ganz link die Kündigung serviert bekommen. Frist 3 Monate zum Monatsende, also werde ich bis zum 31.01.2008 bezahlt, bin aber freigestellt. Nun bekam ich im Juli und November jeweils ein halbes Monatsgehalt. Steht mir das jetzt im November auch zu? Und wie ist das, wenn ich jetzt zum 01.12.07 einen neuen Job fände? Muss ich das dem AG sagen, mache ich mich strafbar wenn nicht, oder darf ich doppelt kassieren? Danke für Atworten!
Vic

Das halbe Monatsgehalt im November war wohl eine Art "Weihnachtsgeld" und für dessen Zahlung ist meist ein "ungekündigtes Arbeitsverhältnis" die entscheidende Voraussetzung, die ja aber bei Dir jetzt nicht mehr erfüllt ist.
Erkundige Dich mal sicherheitshalber beim Betriebsrat.
Ansonsten, wenn Du "bedingungslos" freigestellt bist, kannst Du natürlich auch sofort einen neuen Job antreten, ohne dass der alte AG darüber maulen könnte.

1.) Die Kündigung war nicht link, sondern ordentlich und fristgerecht.
2.) Du hast offensichtlich jeweils ein halbes Gehalt Urlaubs- (im Juli) und Weihnachtsgeld (im November) bekommen.
3.) Der Arbeitgeber schenkt dir zudem 3 Monate Gehalt - so what? Er musste
4.) offensichtlich in den 5 Jahren umstrukturieren und die Posten anderweitig besetzen - das ist in Kleinbetrieben üblich, und auch nicht immer einfach.
Fazit: Du kannst einen neue Stelle sofort anfangen, da aber sowohl die alte als auch die neue Steuerkarte bis Ende Januar beim 1. Arbeitgeber festhängt, musst du zwei Zweitkarten besorgen: eine für die letzten Monate 2007 und eine Zweitkarte für 2008.
Steuerklasse ist dann entprechend schlecht (ich glaube 6, zumindest die schlechteste mit den meisten Abzügen), aber so ist zumindest alles (Steuer-)Rechtens.
Vielleicht kannst du aber auch die 1. Karte für 2008 schon beim neuen Arbeitgeber abgeben und die neue 2. Karte (mit der schlechteren ST-Klasse) beim alten Arbeitgeber - steuerlich macht es am Ende bei der Steuererklärung nichts aus. Das Finanzamt kann da sicher weiter helfen.
Oder du machst dir eine schöne Zeit bis Ende Januar (Gehalt bekommst du ja) und fängst dann einen neuen Job an - Zeit zum Suchen hast du dann auch genug und musst keinen Stress machen.
Viel Glück!

Du kannst ein doppeltes Gehalt bekommen, da gibt es kein Problem.
Wieso bist du da so sicher? Für nähere Erklärung vielen Dank!!
Niklaus am 11. Oktober 2007 15:01 Du kannst ja auch mehrer Arbeiten paralell haben. Unter Umständen kann es Probleme mit der Steuerkarte geben. Dann muss man sich eine Zweite holen für den neuen AG. Die Lohnsteurklasse ist dabei nur sekundär, da über den Lohnsteuerjahresausgleich die Steuer wieder ausgeglichen wird.

das ist ja ganz schön link!! ich würde mich da sehr genau bei einem Fachmann(Anwalt für Arbeitsrecht) informieren.Vielleicht übernimmt es sogar deine Versicherung,wenn du eine hast!Viel Glück!!
Vielen Dank für den Zuspruch. Ich habe mich bereits erkundigt, keine Chance. Leider gibt es da die Kleinbetriebsklausel...aber ich bin schon voll in der Jobsuche und bin sicher, ich finder wieder was!
Gäbe es einen Betriebsrat, hätte mein AG eine Klage am Hals ;-) Ich habe Pech, denn die Firma hat unter 5 Mitarebeiter, d.h. ich habe keinerlei Kündigungsschutz!
@Grabe:
...ich habe keinerlei Kündigungsschutz!
Das ist wohl so nicht richtig, denn sonst hätte der AG Dir schon während der Elternzeit gekündigt und Dir auch jetzt keine Frist von drei Monaten zugebilligt, innerhalb derer er trotz Freistellung Dein Gehalt weiterzahlt.
Bei meinem Hinweis auf den BR ging es auch primär um die Frage, welche Regelung für die Sonderzahlung im November gelten könnte.