1.) Die Kündigung war nicht link, sondern ordentlich und fristgerecht.
2.) Du hast offensichtlich jeweils ein halbes Gehalt Urlaubs- (im Juli) und Weihnachtsgeld (im November) bekommen.
3.) Der Arbeitgeber schenkt dir zudem 3 Monate Gehalt - so what? Er musste
4.) offensichtlich in den 5 Jahren umstrukturieren und die Posten anderweitig besetzen - das ist in Kleinbetrieben üblich, und auch nicht immer einfach.
Fazit: Du kannst einen neue Stelle sofort anfangen, da aber sowohl die alte als auch die neue Steuerkarte bis Ende Januar beim 1. Arbeitgeber festhängt, musst du zwei Zweitkarten besorgen: eine für die letzten Monate 2007 und eine Zweitkarte für 2008.
Steuerklasse ist dann entprechend schlecht (ich glaube 6, zumindest die schlechteste mit den meisten Abzügen), aber so ist zumindest alles (Steuer-)Rechtens.
Vielleicht kannst du aber auch die 1. Karte für 2008 schon beim neuen Arbeitgeber abgeben und die neue 2. Karte (mit der schlechteren ST-Klasse) beim alten Arbeitgeber - steuerlich macht es am Ende bei der Steuererklärung nichts aus. Das Finanzamt kann da sicher weiter helfen.
Oder du machst dir eine schöne Zeit bis Ende Januar (Gehalt bekommst du ja) und fängst dann einen neuen Job an - Zeit zum Suchen hast du dann auch genug und musst keinen Stress machen.
Viel Glück!
Gäbe es einen Betriebsrat, hätte mein AG eine Klage am Hals ;-) Ich habe Pech, denn die Firma hat unter 5 Mitarebeiter, d.h. ich habe keinerlei Kündigungsschutz!
@Grabe:
...ich habe keinerlei Kündigungsschutz!
Das ist wohl so nicht richtig, denn sonst hätte der AG Dir schon während der Elternzeit gekündigt und Dir auch jetzt keine Frist von drei Monaten zugebilligt, innerhalb derer er trotz Freistellung Dein Gehalt weiterzahlt.
Bei meinem Hinweis auf den BR ging es auch primär um die Frage, welche Regelung für die Sonderzahlung im November gelten könnte.