Damian04 am 29.03.2009 um 12:45 Uhr
Kann mir jemand beantworten, warum ein Sozialhilfeempfänger, kein Mitinhaber oder Bevollmächtigter eines Girokontos sein darf. Darf dieser auch nicht Besitzer eines Leasingsfahrzeuges sein??

Weil dies die Bedürftigkeit sehr stark in Zweifel stellt!

Natürlich darf er Mitinhaber eines Girokontos sein, dann muß er sich aber auch gefallen lassen, daß das vorhandene Vermögen auf seine finanzielle Situation angerechnet wird. Wer das Geld hat, sich ein Auto zu leasen, ist in meinen Augen nicht noch zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen.
Damian04 am 29. März 2009 12:55 Danke für die Auskunft. Es ist kein Vermögen da. Es besteht der Leasingvertrag seit 18 Monaten und läuft noch 6 Monate. Aber kann man den Vertrag ohne weitere finanzielle Verluste kündigen, oder??
ErsterSchnee am 29. März 2009 12:57 Das weiß ich nicht, das müßte man mit der Leasinggesellschaft klären. Häufig wird doch so eine Zusatz"versicherung" abgeschlossen, die dann die Raten weiterbezahlt, wenn der Leasingnehmer arbeitslos wird. Müßte dann aber auch irgendwo im Vertrag stehen - oder, wie gesagt, einfach mal nachfragen. Ich denke schon, daß die im Normalfall mit sich reden lassen.
Damian04 am 29. März 2009 13:04 Vielen Dank, aber so eine Zusatzklausel gibt es leider nicht und das Leasingunternehmen lässt nicht mit sich reden und schaltet auf stur.